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Teil 1 Inhaltsverzeichnis und Einleitung - Ganztagsschulen

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Investitionsprogramm „Zukunft Bildung <strong>und</strong> Betreuung“ (IZBB) 2003-2009<br />

Nordrhein- Westfalen<br />

� Quelle: Nr. 98, Punkt 3<br />

„Es wird ein Festbetrag in Höhe von bis zu 80.000 EUR für Maßnahmen nach Nr. 2.1 [Anm. d. V.: Umbau, Ausbau, Neubau oder Erweiterung,<br />

ggf. auch Erwerb von geeigneten Räumen aller Arten…], in Höhe von bis zu 25.000 EUR für Maßnahmen nach Nr. 2.2 [Anm. d. V.:<br />

Ersterrichtung nebst Ausstattung mit Lehr- <strong>und</strong> Lernmitteln <strong>und</strong> damit verb<strong>und</strong>ener Dienstleistungen der unter Nr. 2.1 förderfähigen Räume] <strong>und</strong><br />

in Höhe von bis zu 10.000 EUR für Nr. 2.3 [Anm. d. V.: Renovierung von geeigneten Räumen nach Nr. 2.1 sowie Herrichtung <strong>und</strong> Ausstattung<br />

des Schulgr<strong>und</strong>stücks […] einschl. damit verb<strong>und</strong>ener Dienstleistungen] gewährt:<br />

� an Gr<strong>und</strong>schulen: Für jeweils 25 betreute Schülerinnen <strong>und</strong> Schüler<br />

� an Förderschulen im Primarbereich: Für jeweils 12 betreute Schülerinnen <strong>und</strong> Schüler<br />

� an Hauptschulen: Für jeweils 20 Schülerinnen <strong>und</strong> Schüler<br />

� an Förderschulen der Sek<strong>und</strong>arstufe I: Für jeweils zwölf Schülerinnen <strong>und</strong> Schüler<br />

zu den tatsächlichen Ausgaben.<br />

[…] Der Höchstbetrag der Gesamtzuwendung für eine Gr<strong>und</strong>schule beträgt 2.000.000 EUR, für eine Hauptschule oder eine Förderschule, die<br />

bisher in Halbtagsform betrieben wird, 2.400.000 EUR, für eine Hauptschule oder eine Förderschule, die bereits einen Ganztagsstellenzuschlag<br />

nach § 9 Abs. 1 der VO zu § 93 Abs. 2 SchulG erhält, 1.400.000 EUR.“<br />

� Quellen: Nr. 98, Punkt 5; Nr. 99, S. 11, 12<br />

„Ziel ist es, die Landesmittel für bestehende Ganztagsangebote im Primarbereich - Horte <strong>und</strong> Schulkinderhäuser sowie Angebote der<br />

Ganztagsbetreuung für Schulkinder aus den Programmen ’Dreizehn Plus’ im Primarbereich <strong>und</strong> ’Schülertreff in der Tagesstätte’ (SiT) - bis zum<br />

31.7.2007 schrittweise in die Finanzierung des Programms ’Offene Ganztagsschule im Primarbereich’ zu überführen.“ Das Projekt „Schule von 8-<br />

13 Uhr“ wird weiter gefördert.<br />

� Quelle: Nr. 95, S. 6<br />

„Gefördert werden außerunterrichtliche Angebote in offenen <strong>Ganztagsschulen</strong> im Primarbereich im Sinne des Bezugserlasses. Bestehende<br />

bisher aus den Landesprogrammen ’Schule von acht bis eins’, ’Dreizehn Plus’, ’Schülertreff’ geförderte Ganztagsangebote sowie im Rahmen<br />

des Gesetzes über Tageseinrichtungen für Kinder (GTK) geförderte Horte <strong>und</strong> Schulkinderhäuser sollen in einer offenen Ganztagsschule im<br />

Primarbereich zusammengeführt werden. [...] Gefördert werden auch bestehende <strong>Ganztagsschulen</strong> im Primarbereich, die in offene<br />

<strong>Ganztagsschulen</strong> im Primarbereich umgewandelt werden.“<br />

� Quelle: Nr. 95, S. 10<br />

„Das Land übernimmt zwei Drittel dieser Kosten [Anm. d. Verf.: Personalkosten], die Gemeinden ein Drittel. Das Ministerium für Schule, Jugend<br />

<strong>und</strong> Kinder des Landes Nordrhein-Westfalen unterstützt offene <strong>Ganztagsschulen</strong> im Primarbereich mit EUR 820 pro Kind jährlich, einschließlich<br />

zusätzlicher Lehrerstellen. Um ihren Anteil zu finanzieren, können die Gemeinden Elternbeiträge erheben, deren Höhe sie selbst festlegen.<br />

Allerdings sollen die Elternbeiträge sozial gestaffelt werden. Sie sind auf maximal EUR 100 monatlich pro Kind begrenzt. Das B<strong>und</strong>esprogramm<br />

’Zukunft Bildung <strong>und</strong> Betreuung’ unterstützt den Auf- <strong>und</strong> Ausbau der offenen <strong>Ganztagsschulen</strong> durch die Förderung von Investitionen für<br />

Stand: Oktober 2009 Seite 27 von 120 SPI NRW, FH Köln

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