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Teil 1 Inhaltsverzeichnis und Einleitung - Ganztagsschulen

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8: Verpflegung<br />

Investitionsprogramm „Zukunft Bildung <strong>und</strong> Betreuung“ (IZBB) 2003-2009<br />

Nordrhein- Westfalen<br />

� Quelle: Nr. 38<br />

„Die Offene Ganztagsgr<strong>und</strong>schule bietet von 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr an Unterrichts- <strong>und</strong> an unterrichtsfreien Tagen Bildungs-, Förder- <strong>und</strong><br />

Freizeitangebote.“<br />

� Quelle: Nr. 10, S. 1<br />

„Der Besuch der ‚offenen Ganztagsgr<strong>und</strong>schule’ ist freiwillig. Sie steht allen Kindern von 8 bis 16 Uhr offen, die einen Ganztagsplatz brauchen<br />

<strong>und</strong> wünschen, auch in der unterrichtsfreien Zeit <strong>und</strong> in den Ferien.“<br />

� Quelle: Nr. 97, S. 4<br />

„Die offene Ganztagsschule bietet zusätzlich zum planmäßigen Unterricht an Unterrichtstagen, an unterrichtsfreien Tagen <strong>und</strong> bei Bedarf in den<br />

Ferien Angebote außerhalb der Unterrichtszeit (außerunterrichtliche Angebote).“<br />

� Quelle: Nr. 93, S. 1<br />

„Der Zeitrahmen der offenen Ganztagsschule im Primarbereich richtet sich nach dem Bedarf der Erziehungsberechtigten, der Kinder <strong>und</strong> nach<br />

der Unterrichtsorganisation. Er erstreckt sich unter Einschluss der allgemeinen Unterrichtszeit in der Regel an allen Unterrichtstagen von<br />

spätestens 8 Uhr bis 16 Uhr, bei Bedarf auch länger, mindestens aber bis 15 Uhr. Angestrebt wird, dass die offene Ganztagsschule auch an<br />

unterrichtsfreien Tagen (außer an Samstagen, Sonntagen <strong>und</strong> Feiertagen) außerunterrichtliche Angebote in der Regel von spätestens 8 Uhr bis<br />

16 Uhr anbietet, bei Bedarf auch länger, mindestens aber bis 15 Uhr. In den Ferien soll der Schulträger in Abstimmung mit dem<br />

Jugendhilfeträger bei Bedarf ein ggf. auch schulübergreifendes Ferienprogramm organisieren.“<br />

� Quellen: Nr. 95, S. 7; Nr. 24<br />

Für die teilnehmenden Kinder soll eine Gelegenheit für einen Imbiss oder eine Mahlzeit bestehen.<br />

Hierbei ist auf folgende Punkte zu achten:<br />

� „Verlässliche, ges<strong>und</strong>e Mahlzeiten,<br />

� Überschaubare Zeitabläufe,<br />

� Möglichkeiten zum Entspannen/sich zurückzuziehen,<br />

� Ges<strong>und</strong>heitspflege/Hygiene“<br />

� Quellen: Nr. 15; Nr. 18, S. 4; Nr. 52<br />

„Für die teilnehmenden Kinder soll Gelegenheit für einen Imbiss oder eine Mahlzeit bestehen.“<br />

„Den Schülerinnen <strong>und</strong> Schülern ist die Einnahme eines Mittagessens oder eines Mittagsimbisses zu ermöglichen. Die Räumlichkeiten dazu<br />

einschließlich der notwendigen Sachausstattung sowie Energiekosten stellt der Schulträger, die Erziehungsberechtigten tragen in der Regel die<br />

Stand: Oktober 2009 Seite 38 von 120 SPI NRW, FH Köln

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