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Der Pfandbrief 2011 | 2012 - Verband deutscher Pfandbriefbanken

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Seit Ausbruch der Finanzkrise im Jahr 2007 sind als Reaktion auf die<br />

zutage getretenen Probleme und Regulierungsschwachstellen eine Reihe<br />

nationaler und internationaler Regulierungsinitiativen auf den Weg<br />

gebracht worden mit dem Ziel, die Widerstandsfähigkeit des Bankensektors<br />

zu erhöhen. Die jüngste und vermutlich auch bedeutendste dieser<br />

Initiativen mündete in den vom Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht<br />

entwickelten neuen Kapital- und Liquiditätsanforderungen („Basel III“),<br />

die seit Dezember 2010 in ihrer endgültigen Version vorliegen. Basel III<br />

hält an dem regulatorischen Grundkonzept von Basel II fest, sieht dabei<br />

jedoch auch grundsätzlich wesentliche Anpassungen vor. Dazu zählen<br />

insbesondere verschärfte Anforderungen an die regulatorische Kapitalqualität<br />

und -quantität sowie die Erhöhung der Anrechnungsbeträge<br />

für bestimmte Risikopositionen, insbesondere von Kontrahentenausfallrisiken.<br />

Daneben sieht Basel III die Einführung einer risikounabhängigen<br />

Verschuldungsobergrenze (Leverage Ratio) sowie quantitativer, kurz- und<br />

mittelfristiger Liquiditäts-Mindeststandards vor.<br />

Auf europäischer Ebene soll das Basel III Regelwerk im Rahmen eines<br />

Änderungsrichtlinienentwurfs (CRD IV) umgesetzt werden, der im Juli<br />

<strong>2011</strong> den europäischen Gesetzgebungsprozess einläutete und an den<br />

Europäischen Rat und das Europäische Parlament zur Konsultation weitergeleitet<br />

wurde. Im Folgenden werden die für das <strong>Pfandbrief</strong>geschäft<br />

relevanten Aspekte der unter Basel III vorgesehenen Reformen der<br />

regulatorischen Kapitalanforderungen und die daraus zu erwartenden<br />

Auswirkungen auf das pfandbriefbasierte Kreditgeschäft aufgezeigt.<br />

Außerdem wird kurz die auf EU-Ebene geplante Überarbeitung der<br />

Möglichkeiten der privilegierten Behandlung grundpfandrechtlich besicherter<br />

Kredite, die zwar nicht Bestandteil des Basel III Regelwerks<br />

ist, jedoch zusammen mit diesem im Rahmen des CRD IV-Änderungspaketes<br />

umgesetzt werden soll, dargestellt. Die unter Basel III neu eingeführten<br />

Liquiditätsanforderungen werden ebenfalls kurz dargestellt.<br />

Basel III – Ausgewählte Änderungen<br />

REGULATORISCHES KAPITAL UND SOLVABILITÄT<br />

Anpassung der regulatorischen Kapitaldefinitionen und Kapitalquoten<br />

Mit dem Ziel, die Verlustabsorptionsfähigkeit und damit die Widerstandsfähigkeit des Bankensektors<br />

zu erhöhen, sieht das Basel III Regelwerk vor allem eine deutliche Erhöhung der Qualität<br />

und der Quantität der aufsichtsrechtlichen Kapitalgrößen vor. Gleichzeitig soll durch eine<br />

neue, prinzipienorientierte und damit weitgehend vom rechtlichen Kleid unabhängige Definition<br />

der regulatorischen Kapitalbestandteile eine stärkere internationale Vereinheitlichung der<br />

Mindestkapitalanforderungen erreicht werden.<br />

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