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Der Pfandbrief 2011 | 2012 - Verband deutscher Pfandbriefbanken

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<strong>Der</strong> Begriff „Benchmarks“ stammt aus dem Englischen und bedeutet<br />

„Maßstab“. „Benchmarks“ sind demnach Referenz- oder Vergleichswerte<br />

einer gemessenen Bestleistung, die als Vergleichsmaßstab herangezogen<br />

werden und in Form einer Kennzahl ausgedrückt werden. Daraus leitet<br />

sich der Begriff „Benchmark“ab, der den kontinuierlichen methodischen<br />

Vergleich beispielsweise einer vordefinierten Performance im Vergleich<br />

zur Performance des Referenzwertes beschreibt. Dabei ist festzulegen,<br />

welcher Vergleichsmaßstab herangezogen werden soll (beispielsweise iBoxx<br />

EUR German Covered Bonds oder Indizes mit einem bestimmten Laufzeitband,<br />

z.B. 3-5 Jahre, etc.) und anhand welcher Indikatoren der Erfolg festgestellt<br />

werden soll (z.B. Total Return oder absolute Spreadperformance).<br />

<strong>Der</strong> Festlegung des Vergleichsmaßstabs, also der „Benchmarks“, kommt<br />

hier besondere Bedeutung zu.<br />

Aus Investorensicht sind bei der Auswahl der „richtigen“ Benchmark insbesondere die jeweiligen<br />

Anlagerichtlinien zu berücksichtigen. Dies können neben Volumenkriterien (z.B. >EUR<br />

1 Mrd.) insbesondere Ratingkriterien sein (z.B. nur AAA geratete Covered Bonds oder nur<br />

Covered Bonds emittiert von Emittenten mit einem bestimmten Mindestrating), Länderallokationskriterien<br />

(z.B. Euroraum etc.) oder Kriterien bezüglich der entsprechenden Rechtsgrundlage<br />

(z.B. nur Covered Bonds mit speziellem Covered Bond Gesetz). Daraus resultiert eine<br />

Vielzahl von Kombinationsmöglichkeiten, die teilweise in der Form umgesetzt werden, dass<br />

bereits bestehende Indizes für den entsprechenden Investor angepasst werden und damit eine<br />

individuelle Benchmark geschaffen wird. In unserem Fall handelt es sich also bei Benchmarking<br />

um die vergleichende Bewertung des Anlageerfolges in einen bestimmten <strong>Pfandbrief</strong>/<br />

Covered Bond gegenüber der Performance des jeweils relevanten Covered Bond-Index.<br />

Klarstellung „Benchmark“<br />

Zur Klarstellung des Begriffs „Benchmark“ möchten wir darauf hinweisen, dass in der gängigen<br />

Terminologie der Covered Bond Welt der Begriff „Benchmark“ häufig auf das Kriterium<br />

des Emissionsvolumen reduziert wird. Durch die Einführung des „Jumbo <strong>Pfandbrief</strong>s“ mit<br />

Seit einem 2003 Mindestemissionsvolumen nahm die Taktzahl der Novellierungen von DM 1 Mrd. des im Rechtsrahmens Jahr 1995 und der für Fortführung die <strong>Pfandbrief</strong>- des Maremittentenkenzeichens<br />

deutlich „Jumbo zu: Covered die Abschaffung Bond“ mit der einem Gewährträgerhaftung Mindestemissionsvolumen und die Modifizierung von EUR 1 Mrd. der<br />

Anstaltslast, wird der Begriff die zunehmende „Benchmark Covered Bedeutung Bond“ gemischter häufig damit gegenüber in Verbindung reinen Hypothekenbanken,<br />

gebracht. Im Laufe<br />

die der Internationalisierung letzten 18 Monate wurde des <strong>Pfandbrief</strong>absatzes der volumensbasierte und Begriff der aufkommende dann auch auf Wettbewerb Covered Bonds mit aus- mit<br />

ländischen einem Mindestemissionsvolumen Covered Bonds waren wesentliche von EUR 500 Beweggründe Mio. ausgedehnt des und Gesetzgebers vom Markt für angenom- die Schaffungmen.<br />

des Dies <strong>Pfandbrief</strong>gesetzes, zeigt sich auch in der das momentanen Hypothekenbankgesetz, Diskussion, Öffentliches ob beispielsweise <strong>Pfandbrief</strong>gesetz die Kriterien sowie der<br />

das iBoxx Schiffsbankgesetz Covered Bond Indizes im Jahr von 2005 bislang auf sich EUR vereinte 1 Mrd. und Mindestemissionsvolumen grundlegend neu gestaltete. auf EUR Über 500<br />

die Mio. Abkehr angepasst vom werden Spezialbankprinzip sollen. Neben hinaus Gesichtspunkten wurden weitere wie Neuerungen Sekundärmarktliquidität wie eine verbesserte zeigt die<br />

Regulierung Bedeutung des der Anleihenvolumens Überdeckungsanforderungen, aber auch die Transparenzvorschriften Verknüpfung zum eigentlichen des § 28 Thema, PfandBG der<br />

sowie Bedeutung Anforderungen von Wertpapierindizes, an das Liquiditätsmanagement da eine Verringerung der des Deckungsmassen Mindestemissionsvolumens in das Gesetz auf- im<br />

genommen. Falle des iBoxx Diese Index Maßnahmen auch eine wurden Hinzunahme ermöglicht von derzeit bzw. maßgeblich 113 Covered flankiert Bonds mit durch einem die SchafVolufungmen von der Rolle EUR 74 des Mrd. Sachwalters nach sich im ziehen Jahr zuvor, würde. durch In diesem den die Artikel insolvenzrechtliche beziehen wir uns Abschottung im Folgen-<br />

der den Deckungsmassen bei der Verwendung perfektioniert des Begriffs wurde. „Benchmark“ auf die Zugehörigkeit zu einem Index.<br />

Im Folgenden werden die praktischen und gesetzlichen Anforderungen an das Deckungsgeschäft<br />

einer <strong>Pfandbrief</strong>bank im aktuellen regulatorischen Umfeld beschrieben und am Beispiel<br />

einer zentralen Organisation des Deckungswesens gezeigt, wie diesen Anforderungen in<br />

der Praxis Rechnung getragen werden kann.<br />

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