Der Pfandbrief 2011 | 2012 - Verband deutscher Pfandbriefbanken
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Auswirkungen von Basel III auf das pfandbriefbasierte Kreditgeschäft<br />
Hervorzuheben ist, dass Instrumente zur Kreditrisikominderung (z.B. Wertpapiersicherheiten,<br />
Grundpfandrechte, Garantien) grundsätzlich nicht zur Minderung der Exposure-Größe des<br />
abgesicherten Grundgeschäfts in Ansatz gebracht werden dürfen. Eine Ausnahme hiervon<br />
macht das Basel III-Regelwerk lediglich für bestimmte Aufrechnungsvereinbarungen, insbesondere<br />
im <strong>Der</strong>ivategeschäft.<br />
LIQUIDITÄTSPUFFER (LIQUIDITy COVERAGE RATIO)<br />
Für den in Basel III vorgesehenen Liquiditätspuffer (Liquidity Coverage Ratio, LCR) sollen alle<br />
Kreditinstitute künftig hochliquide Aktiva vorhalten, um ein dreißig Tage andauerndes Stressszenario<br />
ohne funktionierende Refinanzierung zu überstehen. Neben Staatsanleihen sollen<br />
auch <strong>Pfandbrief</strong>e – derzeit bis zu einer Höhe von 40% des Puffers und mit einem Abschlag<br />
von 15% – als liquide Aktiva anerkennungsfähig sein. Hinsichtlich der genauen Anerkennungskriterien<br />
der <strong>Pfandbrief</strong>e als hochliquide Vermögensbestandteile sind noch nicht alle<br />
Details geklärt.<br />
Offen ist, wie bei der Bemessung der Größe des Liquiditätspuffers die Liquidität des <strong>Pfandbrief</strong>s<br />
in geeigneter Weise berücksichtigt werden kann. Die Parameter zur Berechnung des<br />
Liquiditätsbedarfs sehen für <strong>Pfandbrief</strong>e derzeit einen sogenannten „Abflussfaktor“ von<br />
100 Prozent vor. Damit wird unterstellt, dass <strong>Pfandbrief</strong>e im Krisenfall nicht als Refinanzierungsinstrument<br />
zur Verfügung stehen, eine Anschlussfinanzierung für fällige <strong>Pfandbrief</strong>e<br />
in einem solchen Szenario also unmöglich ist. <strong>Der</strong> Abflussfaktor müsste deutlich verringert<br />
werden, um der historisch belegten Funktion des <strong>Pfandbrief</strong>s als Liquiditätslinie für Banken<br />
in schweren Finanzkrisen angemessen Rechnung zu tragen.<br />
An die Aktiva im Liquiditätspuffer werden zurecht hohe Anforderungen gestellt. Die Kriterien<br />
für die Aufnahme von <strong>Pfandbrief</strong>en in den Liquiditätspuffer müssen dabei in geeigneter<br />
Weise weiterentwickelt werden. Welche Kriterien es genau sein werden, soll im Rahmen<br />
einer Beobachtungsphase bis Ende 2013 bestimmt werden. Auch die Parameter für<br />
die Anerkennung von <strong>Pfandbrief</strong>en im Liquiditätspuffer werden dann endgültig festgelegt.<br />
Hier bietet sich Gelegenheit, den maximalen Anteil von <strong>Pfandbrief</strong>en im LCR von derzeit<br />
40% wie auch den vorgesehenen Haircut von 15% nochmals zu überdenken.<br />
Auswirkungen von Basel III auf das pfandbriefbasierte Kreditgeschäft<br />
Für die gesamte Kreditwirtschaft wird durch die erhöhten Anforderungen an die Qualität der<br />
Eigenkapitalkomponenten, die neuen Kapitalpuffer und durch tendenziell höhere regulatorische<br />
Abzugsposten mit der Umsetzung des Basel III Regelwerks ab 2013 regelmäßig eine<br />
höhere regulatorische Eigenkapitalausstattung erforderlich sein. Soweit Kreditinstitute derzeit<br />
nicht deutlich oberhalb der regulatorischen Mindestkapitalquote operieren, werden Kapitalerhöhungen<br />
bzw. eine verstärkte Gewinnthesaurierung oder Reduzierungen der Risikopositionen<br />
mittelfristig regelmäßig notwendig werden.<br />
Insgesamt wird dies zu absolut höheren Eigen- und Gesamtkapitalkosten führen. Da für<br />
gleiche Geschäftsaktivitäten mehr und vor allem teures Eigenkapital vorzuhalten ist, sinkt<br />
für den Investor tendenziell die Eigenkapitalrendite. Da die Margen im pfandbriefbasierten