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Der Pfandbrief 2011 | 2012 - Verband deutscher Pfandbriefbanken

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34<br />

Auswirkungen von Basel III auf das pfandbriefbasierte Kreditgeschäft<br />

Hervorzuheben ist, dass Instrumente zur Kreditrisikominderung (z.B. Wertpapiersicherheiten,<br />

Grundpfandrechte, Garantien) grundsätzlich nicht zur Minderung der Exposure-Größe des<br />

abgesicherten Grundgeschäfts in Ansatz gebracht werden dürfen. Eine Ausnahme hiervon<br />

macht das Basel III-Regelwerk lediglich für bestimmte Aufrechnungsvereinbarungen, insbesondere<br />

im <strong>Der</strong>ivategeschäft.<br />

LIQUIDITÄTSPUFFER (LIQUIDITy COVERAGE RATIO)<br />

Für den in Basel III vorgesehenen Liquiditätspuffer (Liquidity Coverage Ratio, LCR) sollen alle<br />

Kreditinstitute künftig hochliquide Aktiva vorhalten, um ein dreißig Tage andauerndes Stressszenario<br />

ohne funktionierende Refinanzierung zu überstehen. Neben Staatsanleihen sollen<br />

auch <strong>Pfandbrief</strong>e – derzeit bis zu einer Höhe von 40% des Puffers und mit einem Abschlag<br />

von 15% – als liquide Aktiva anerkennungsfähig sein. Hinsichtlich der genauen Anerkennungskriterien<br />

der <strong>Pfandbrief</strong>e als hochliquide Vermögensbestandteile sind noch nicht alle<br />

Details geklärt.<br />

Offen ist, wie bei der Bemessung der Größe des Liquiditätspuffers die Liquidität des <strong>Pfandbrief</strong>s<br />

in geeigneter Weise berücksichtigt werden kann. Die Parameter zur Berechnung des<br />

Liquiditätsbedarfs sehen für <strong>Pfandbrief</strong>e derzeit einen sogenannten „Abflussfaktor“ von<br />

100 Prozent vor. Damit wird unterstellt, dass <strong>Pfandbrief</strong>e im Krisenfall nicht als Refinanzierungsinstrument<br />

zur Verfügung stehen, eine Anschlussfinanzierung für fällige <strong>Pfandbrief</strong>e<br />

in einem solchen Szenario also unmöglich ist. <strong>Der</strong> Abflussfaktor müsste deutlich verringert<br />

werden, um der historisch belegten Funktion des <strong>Pfandbrief</strong>s als Liquiditätslinie für Banken<br />

in schweren Finanzkrisen angemessen Rechnung zu tragen.<br />

An die Aktiva im Liquiditätspuffer werden zurecht hohe Anforderungen gestellt. Die Kriterien<br />

für die Aufnahme von <strong>Pfandbrief</strong>en in den Liquiditätspuffer müssen dabei in geeigneter<br />

Weise weiterentwickelt werden. Welche Kriterien es genau sein werden, soll im Rahmen<br />

einer Beobachtungsphase bis Ende 2013 bestimmt werden. Auch die Parameter für<br />

die Anerkennung von <strong>Pfandbrief</strong>en im Liquiditätspuffer werden dann endgültig festgelegt.<br />

Hier bietet sich Gelegenheit, den maximalen Anteil von <strong>Pfandbrief</strong>en im LCR von derzeit<br />

40% wie auch den vorgesehenen Haircut von 15% nochmals zu überdenken.<br />

Auswirkungen von Basel III auf das pfandbriefbasierte Kreditgeschäft<br />

Für die gesamte Kreditwirtschaft wird durch die erhöhten Anforderungen an die Qualität der<br />

Eigenkapitalkomponenten, die neuen Kapitalpuffer und durch tendenziell höhere regulatorische<br />

Abzugsposten mit der Umsetzung des Basel III Regelwerks ab 2013 regelmäßig eine<br />

höhere regulatorische Eigenkapitalausstattung erforderlich sein. Soweit Kreditinstitute derzeit<br />

nicht deutlich oberhalb der regulatorischen Mindestkapitalquote operieren, werden Kapitalerhöhungen<br />

bzw. eine verstärkte Gewinnthesaurierung oder Reduzierungen der Risikopositionen<br />

mittelfristig regelmäßig notwendig werden.<br />

Insgesamt wird dies zu absolut höheren Eigen- und Gesamtkapitalkosten führen. Da für<br />

gleiche Geschäftsaktivitäten mehr und vor allem teures Eigenkapital vorzuhalten ist, sinkt<br />

für den Investor tendenziell die Eigenkapitalrendite. Da die Margen im pfandbriefbasierten

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