Der Pfandbrief 2011 | 2012 - Verband deutscher Pfandbriefbanken
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Die Bedeutung des harten Kernkapitals wird durch ein weiteres Element von Basel III verstärkt:<br />
Nach bisheriger Rechtslage muss das harte Kernkapital einen Mindestanteil von 50%<br />
am gesamten Kernkapital aufweisen, dieses wiederum muss mindestens genauso hoch sein<br />
wie das angerechnete Ergänzungskapital. Auf Adressrisiken bezogen bedeutet dies eine derzeitige<br />
Mindestquote in Höhe von 2% der risikogewichteten Aktiva für das harte Kernkapital<br />
und 4% für das gesamte Kernkapital. Während die regulatorische Mindestkapitalanforderung<br />
für die Unterlegung von Adressrisiken auch unter Basel III unverändert bei 8% der risikogewichteten<br />
Aktiva verbleibt, sind nach dem neuen Regelwerk mindestens 4,5% der risikogewichteten<br />
Aktiva mit hartem Kernkapital und mindestens 6% mit Kernkapital zu unterlegen.<br />
Die deutliche Verschärfung der Anforderungen an die Kernkapitalquoten wird ab 2013 bis<br />
Anfang 2015 stufenweise wirksam.<br />
Einführung zusätzlicher Eigenkapitalpuffer<br />
Die regulatorische Mindestkapitalanforderung wird zukünftig durch die Einführung von zwei<br />
neuen regulatorischen Eigenkapitalpuffern ergänzt, die vor allem die in der Finanzkrise problematische<br />
prozyklische Wirkung des aktuellen Baseler Kapitalregimes reduzieren sollen.<br />
So werden Banken zum einen dazu verpflichtet, in guten Zeiten über das regulatorische<br />
Mindestkapital hinaus eine Kapitalreserve, den sog. Kapitalerhaltungspuffer, aufzubauen,<br />
der dann in schlechten Zeiten Wertverluste auffangen kann, ohne dass eine Verletzung der<br />
aufsichtsrechtlichen Mindestkapitalanforderungen droht. Wenn eine solche Verletzung droht,<br />
müssen die Institute ggf. ihre Kreditvergabe einschränken bzw. Notverkäufe von Vermögensgegenständen<br />
vornehmen, wodurch sich die Krisensituation „prozyklisch“ weiter verschärfen<br />
kann. <strong>Der</strong> Kapitalerhaltungspuffer soll ausschließlich aus hartem Kernkapital bestehen und ab<br />
2016 bis Januar 2019 stufenweise bis auf 2,5% der risikogewichteten Aktiva erhöht werden.<br />
Wenn dann der Kapitalerhaltungspuffer nicht in voller Höhe vorgehalten wird, unterliegt das<br />
Institut Ausschüttungsbeschränkungen, die umso strenger ausfallen, je stärker der vorgehaltene<br />
Kapitalpuffer von der Zielvorgabe von 2,5% abweicht.<br />
<strong>Der</strong> zusätzlich vorgesehene antizyklische Kapitalpuffer soll von den betroffenen Banken im<br />
Gegensatz zum Kapitalerhaltungspuffer nicht dauerhaft, sondern nur in Perioden mit konjunkturell<br />
exzessivem Kreditwachstum vorgehalten werden. Damit wird seitens der Aufsicht beabsichtigt<br />
das Kreditwachstum einzudämmen und für den auf konjunkturelle Überhitzungsphasen<br />
häufig folgenden Abschwung zusätzliche Kapitalreserven aufzubauen. Die Identifikation<br />
von exzessivem Kreditwachstum wird dabei auf nationaler Ebene ebenso wie die Festsetzung<br />
der genauen Höhe des vorzuhaltenden antizyklischen Kapitalpuffers erfolgen. Im Baseler<br />
Regelwerk ist eine Maximalgröße von 2,5% der risikogewichteten Aktiva vorgesehen ist.<br />
International tätige Banken sollen ihre antizyklische Kapitalpuffer-Anforderung als gewichtetes<br />
Mittel aus den in den einzelnen Sitzstaaten der Forderungsschuldner geltenden nationalen<br />
Anforderungen ableiten. Auch der antizyklische Kapitalpuffer soll grundsätzlich aus hartem<br />
Kernkapital bestehen. Wird er nicht in der geforderten Höhe vorgehalten, sind Ausschüttungsbeschränkungen<br />
vorgesehen.<br />
Erhöhung der Anrechnungsbeträge für bestimmte Risikopositionen<br />
Während die vorstehend skizzierten Vorgaben des Basel III-Regelwerks – mit Ausnahme der<br />
beiden neu einzuführenden Kapitalpuffer – den Unterlegungssatz der risikogewichteten Aktiva<br />
mit regulatorischem Eigenkapital bei 8% belassen und „nur“ eine Verschiebung zugunsten<br />
höherwertiger Kapitalbestandteile induzieren, enthält das Regelwerk auch Vorschriften, die für<br />
bestimmte Kategorien von Risikopositionen Erhöhungen der Anrechnungsbeträge für Risikoaktiva<br />
relativ zum Status quo bewirken.<br />
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