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Der Pfandbrief 2011 | 2012 - Verband deutscher Pfandbriefbanken

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32<br />

Auswirkungen von Basel III auf das pfandbriefbasierte Kreditgeschäft<br />

Entwicklung der regulatorischen Eigenmittelanforderungen nach Basel III<br />

Kernkapaital<br />

Conservation Buffer<br />

(aus hartem Kernkapital)<br />

Hartes Kernkapital<br />

Hybridkapital<br />

Ergänzungskapital<br />

12%<br />

10%<br />

8%<br />

6%<br />

4%<br />

2%<br />

0%<br />

Antizyklischer Kapitalpuffer<br />

Nicht mehr anerkennungsfähige<br />

Kapitalinstrumente (Tier I + II)<br />

Abzugsposten<br />

2%<br />

2%<br />

4%<br />

2%<br />

2%<br />

4%<br />

3,5%<br />

1%<br />

3,5%<br />

0,625%<br />

<strong>2011</strong> <strong>2012</strong> 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019<br />

Für <strong>Pfandbrief</strong>banken, die <strong>Der</strong>ivate in Deckung genommen haben, um Zins- oder Währungsrisiken<br />

zu adressieren, dürfte dabei vor allem die Neuregelung der Unterlegung von Kontrahentenausfallrisiken<br />

aus („OTC-“) <strong>Der</strong>ivaten von Relevanz sein. Hier sieht das Basel III-<br />

Regelwerk die Einführung einer regulatorischen Eigenkapitalanforderung für das CVA-Risiko<br />

(„Credit Valuation Adjustment“) vor, worunter das Risiko von Minderungen des ökonomischen<br />

Werts von <strong>Der</strong>ivaten infolge von Bonitätsverschlechterungen der <strong>Der</strong>ivate-Gegenpartei verstanden<br />

wird. Im Regelfall wird der zugehörige Anrechnungsbetrag auf Ebene des Gesamtportfolios<br />

an <strong>Der</strong>ivaten unter Verwendung eines aufsichtsrechtlich vorgegebenen Formelausdrucks<br />

bestimmt, in den insbesondere die mittels der für Zwecke der Eigenkapitalunterlegung<br />

des Ausfallrisikos bereits genutzten Methode bestimmten EaD-Werte („Exposure at Default“<br />

im Sinne eines bei Ausfall gefährdeten Betrags) sowie bonitätsabhängige Gewichtungssätze<br />

eingehen. Im Bereich der über einen zentralen Kontrahenten abgeschlossenen <strong>Der</strong>ivate soll<br />

die bisherige Anrechnungsbefreiung aufgehoben werden, wobei allerdings zur Aufrechterhaltung<br />

von Anreizen zugunsten der Abwicklung über zentrale Kontrahenten für solche <strong>Der</strong>ivate<br />

eine privilegierte Risikogewichtung vorgesehen ist. Jenseits dessen kommen auf IRBA-Institute<br />

erhöhte Anrechnungsbeträge für Exposures gegenüber einer Mehrzahl von Unternehmen<br />

des Finanzsektors zu, da das Basel III-Regelwerk innerhalb der Risikogewichts-Formel die<br />

Maßgröße für deren systematisches Risiko anhebt.<br />

Exkurs: Behandlung von Hypothekarkrediten nach CRD IV<br />

Durch die CRD IV soll nicht nur das Basel III Regelwerk auf EU Ebene umgesetzt, sondern<br />

auch eine weitere Vereinheitlichung des regulatorischen Rahmens in Europa durch Abschaffung<br />

nationaler Wahlrechte und Ermessensspielräume (Schaffung eines „Single Rule Book“)<br />

bewirkt werden. Für <strong>Pfandbrief</strong>banken besonders relevant ist die in diesem Zusammenhang<br />

geplante Überarbeitung der Möglichkeiten einer privilegierten Behandlung von grundpfand-<br />

4%<br />

1,5%<br />

2,5%<br />

4,5%<br />

1,5%<br />

2%<br />

4,5%<br />

1,5%<br />

2%<br />

1,25%<br />

4,5%<br />

1,5%<br />

2%<br />

1,875%<br />

4,5%<br />

1,5%<br />

2%<br />

0% bis 2,5% Hartes Kernkapital – nationales Wahlrecht<br />

20%<br />

10 Jahre Übergangsphase<br />

40%<br />

60%<br />

60%<br />

100%<br />

2,5%<br />

4,5%<br />

1,5%<br />

2%

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