Der Pfandbrief 2011 | 2012 - Verband deutscher Pfandbriefbanken
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BW: Das deutsche Beleihungswertkonzept wird sowohl von den Ratingagenturen aber auch<br />
von vielen Investoren nicht ausreichend gewürdigt, obwohl durch die Verwendung des Beleihungswertes<br />
implizit eine zusätzliche Überdeckung gestellt wird. In Gesprächen mit Investoren,<br />
insbesondere im Ausland, verwenden wir sicherlich ebenso wie andere Emittenten daher<br />
regelmäßig viel Zeit auf die Erklärung des Beleihungswertes. Wir fühlen uns mit der seit langer<br />
Zeit geltenden Beleihungsgrenze von 60% wohl.<br />
8.<br />
Informationsbereitstellung und Transparenz sind in den vergangenen Monaten<br />
vorgetragene Forderungen der Investoren. Reichen die Informationen gemäß<br />
§28 <strong>Pfandbrief</strong>gesetz aus, um die Stärken und Schwächen der Deckungsmasse<br />
eines <strong>Pfandbrief</strong>es zu analysieren? Wie bewerten Sie die vom Covered Bond<br />
Investor Council (CBIC) im Frühjahr zusammengestellten Anforderungen?<br />
Sind sie realistisch?<br />
HB: Die deutschen Emittenten sind durch die gesetzlich vorgeschriebenen §28-Meldungen<br />
bezüglich der Informationen führend in Europa. Weitergehende Transparenzanforderungen,<br />
wie z.B. seitens des CBIC, sind generell zu begrüßen. Die deutschen Emittenten werden intensive<br />
Diskussionen führen, auf welchem Gebiet den Investoren sinnvoller Weise ein Mehr an<br />
qualitativ hochwertigen Informationen geboten werden könnte. Dies könnte durch freiwillige<br />
Angaben einzelner Häuser, der Erweiterung der §28 Reporte um einen freiwilligen Teil oder<br />
eine Ausweitung der gesetzlichen Transparenzanforderungen erreicht werden.<br />
RG: Grundsätzlich ist ein hoher Grad an Transparenz und regelmäßige Informationsbereitstellung<br />
sinnvoll. Allerdings ist zu bedenken, dass die Geschäftsmodelle der Banken nicht<br />
homogen sind und es schwer fallen wird, die Emittenten und deren Deckungsmassen mit Hilfe<br />
zusätzlicher Daten in konsistenter Weise vergleichen zu können. Zumal die Deckungsmassen<br />
kurzfristig recht statisch sind und regelmäßig keine signifikanten Veränderungen der Sicherheiten<br />
festgestellt werden können. <strong>Der</strong> Austausch mit Investoren zeigt, dass weitere, über die<br />
§28-Daten hinausgehende Fragen zu den Deckungsmassen selten gestellt werden.<br />
9.<br />
Bei der Analyse von der 28er-Daten stoßen Investoren schnell an die Grenzen der<br />
Vergleichbarkeit der Informationen. Die gesetzlichen Vorschriften sind zwar ein<br />
guter Leitfaden für die einheitliche Veröffentlichung, Harmonisierungserfordernisse<br />
sind dennoch erkennbar, z.B. beim Ausweis der Ersatzdeckung. Ist eine einheitliche<br />
Darstellung realistisch? Welche Informationen sollten zusätzlich selektiv<br />
veröffentlicht werden?<br />
BW: Meiner Ansicht nach stellen die Anforderungen des §28 PfandBG im europäischen Vergleich<br />
nach wie vor die Benchmark hinsichtlich der gesetzlichen Bereitstellung von Deckungsstockdaten.<br />
Wo sonst gibt es gesetzliche Bestimmungen, dass detaillierte Informationen über<br />
die Struktur von Deckungsmassen in regelmäßigen Intervallen zur Verfügung zu stellen sind?<br />
Darüber hinaus hat sich der vdp mit seiner Transparenzinitiative weitgehend für ein gemeinsames<br />
Verständnis und einheitliche Definitionen der Deckungsstockreports eingesetzt. Um<br />
die Vergleichbarkeit von Deckungsstockdaten zu erhöhen, muss man daher eher auf solche<br />
schauen, die über die aktuellen Anforderungen in §28 PfandBG hinausgehen. Vorstellbar<br />
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