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Der Pfandbrief 2011 | 2012 - Verband deutscher Pfandbriefbanken

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BW: Das deutsche Beleihungswertkonzept wird sowohl von den Ratingagenturen aber auch<br />

von vielen Investoren nicht ausreichend gewürdigt, obwohl durch die Verwendung des Beleihungswertes<br />

implizit eine zusätzliche Überdeckung gestellt wird. In Gesprächen mit Investoren,<br />

insbesondere im Ausland, verwenden wir sicherlich ebenso wie andere Emittenten daher<br />

regelmäßig viel Zeit auf die Erklärung des Beleihungswertes. Wir fühlen uns mit der seit langer<br />

Zeit geltenden Beleihungsgrenze von 60% wohl.<br />

8.<br />

Informationsbereitstellung und Transparenz sind in den vergangenen Monaten<br />

vorgetragene Forderungen der Investoren. Reichen die Informationen gemäß<br />

§28 <strong>Pfandbrief</strong>gesetz aus, um die Stärken und Schwächen der Deckungsmasse<br />

eines <strong>Pfandbrief</strong>es zu analysieren? Wie bewerten Sie die vom Covered Bond<br />

Investor Council (CBIC) im Frühjahr zusammengestellten Anforderungen?<br />

Sind sie realistisch?<br />

HB: Die deutschen Emittenten sind durch die gesetzlich vorgeschriebenen §28-Meldungen<br />

bezüglich der Informationen führend in Europa. Weitergehende Transparenzanforderungen,<br />

wie z.B. seitens des CBIC, sind generell zu begrüßen. Die deutschen Emittenten werden intensive<br />

Diskussionen führen, auf welchem Gebiet den Investoren sinnvoller Weise ein Mehr an<br />

qualitativ hochwertigen Informationen geboten werden könnte. Dies könnte durch freiwillige<br />

Angaben einzelner Häuser, der Erweiterung der §28 Reporte um einen freiwilligen Teil oder<br />

eine Ausweitung der gesetzlichen Transparenzanforderungen erreicht werden.<br />

RG: Grundsätzlich ist ein hoher Grad an Transparenz und regelmäßige Informationsbereitstellung<br />

sinnvoll. Allerdings ist zu bedenken, dass die Geschäftsmodelle der Banken nicht<br />

homogen sind und es schwer fallen wird, die Emittenten und deren Deckungsmassen mit Hilfe<br />

zusätzlicher Daten in konsistenter Weise vergleichen zu können. Zumal die Deckungsmassen<br />

kurzfristig recht statisch sind und regelmäßig keine signifikanten Veränderungen der Sicherheiten<br />

festgestellt werden können. <strong>Der</strong> Austausch mit Investoren zeigt, dass weitere, über die<br />

§28-Daten hinausgehende Fragen zu den Deckungsmassen selten gestellt werden.<br />

9.<br />

Bei der Analyse von der 28er-Daten stoßen Investoren schnell an die Grenzen der<br />

Vergleichbarkeit der Informationen. Die gesetzlichen Vorschriften sind zwar ein<br />

guter Leitfaden für die einheitliche Veröffentlichung, Harmonisierungserfordernisse<br />

sind dennoch erkennbar, z.B. beim Ausweis der Ersatzdeckung. Ist eine einheitliche<br />

Darstellung realistisch? Welche Informationen sollten zusätzlich selektiv<br />

veröffentlicht werden?<br />

BW: Meiner Ansicht nach stellen die Anforderungen des §28 PfandBG im europäischen Vergleich<br />

nach wie vor die Benchmark hinsichtlich der gesetzlichen Bereitstellung von Deckungsstockdaten.<br />

Wo sonst gibt es gesetzliche Bestimmungen, dass detaillierte Informationen über<br />

die Struktur von Deckungsmassen in regelmäßigen Intervallen zur Verfügung zu stellen sind?<br />

Darüber hinaus hat sich der vdp mit seiner Transparenzinitiative weitgehend für ein gemeinsames<br />

Verständnis und einheitliche Definitionen der Deckungsstockreports eingesetzt. Um<br />

die Vergleichbarkeit von Deckungsstockdaten zu erhöhen, muss man daher eher auf solche<br />

schauen, die über die aktuellen Anforderungen in §28 PfandBG hinausgehen. Vorstellbar<br />

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