Ohne Lehrling geht es nicht - Meisterschulen
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Wenn der Teilnehmer dem Unterricht fernbleibt, ohne dass der Vertrag schriftlich gekündigt<br />
wurde, bleibt der Vertragspartner weiterhin zur Zahlung der g<strong>es</strong>amten Lehrgangsgebühr verpflichtet.<br />
9. Durchführung d<strong>es</strong> Lehrgang<strong>es</strong><br />
Die Durchführung und der Ort d<strong>es</strong> Lehrgang<strong>es</strong> ist an eine Mind<strong>es</strong>tteilnehmeranzahl gebunden. Bei<br />
einer zu geringen Teilnehmeranzahl kann der Lehrgang zeitlich und / oder örtlich verlegt oder ganz<br />
abg<strong>es</strong>agt werden. Bereits entrichtete Gebühren werden im Fall einer Absage in voller Höhe erstattet.<br />
Di<strong>es</strong> gilt auch, wenn der Lehrgang über sechs Monate oder auf unb<strong>es</strong>timmte Zeit verschoben wird.<br />
Darüber hinausgehende Schadenersatzansprüche, die auf leichter oder einfacher Fahrlässigkeit<br />
beruhen, sind ausg<strong>es</strong>chlossen. Die Handwerkskammer behält sich vor, Lehrpläne, Stundenpläne<br />
sowie den Einsatz von Ausbildungspersonal vor und / oder während d<strong>es</strong> Lehrgangs zu ändern. Die<br />
genannten Änderungen berechtigen den Teilnehmer <strong>nicht</strong> zum Rücktritt vom Vertrag.<br />
10. Hausordnung<br />
Der Teilnehmer hat die Hausordnung zu befolgen.<br />
11. Ausschluss<br />
Der Veranstalter kann den Teilnehmer, der die jeweilige Lehrgangsgebühr oder die entsprechende<br />
Rate <strong>nicht</strong> bezahlt hat, von der weiteren Teilnahme durch Kündigung d<strong>es</strong> Vertrag<strong>es</strong> ausschließen.<br />
Ebenso kann der Veranstalter in den Fällen verfahren, in denen der Teilnehmer die Durchführung<br />
d<strong>es</strong> Lehrgangs gefährdet; der Teilnehmer hat einen ggf. zu verantwortenden Schaden zu ersetzen.<br />
Die Pflicht zur Entrichtung der g<strong>es</strong>amten Lehrgangsgebühr bleibt in di<strong>es</strong>em Fall b<strong>es</strong>tehen.<br />
12. Haftung<br />
Bei Diebstahl, Verlust oder B<strong>es</strong>chädigung d<strong>es</strong> Eigentums ein<strong>es</strong> Teilnehmers während d<strong>es</strong> Aufenthalt<strong>es</strong><br />
am Lehrgangsort haftet der Veranstalter nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.<br />
13. Versicherungsschutz<br />
Der Unfallversicherungsschutz richtet sich nach den B<strong>es</strong>timmungen der zuständigen Berufsgenossenschaft,<br />
so weit die g<strong>es</strong>etzliche Unfallversicherung zuständig ist. Für einen weiterreichenden<br />
Versicherungsschutz hat der Teilnehmer selbst Sorge zu tragen.<br />
14. Datenschutz<br />
Die übermittelten personenbezogenen Daten werden elektronisch g<strong>es</strong>peichert. Die datenschutzrechtlichen<br />
B<strong>es</strong>timmungen finden dabei Anwendung. Die Weitergabe an Dritte erfolgt nur im<br />
Rahmen d<strong>es</strong> Datenschutz<strong>es</strong>. Es wird darauf hingewi<strong>es</strong>en, dass bei einer finanziellen Förderung d<strong>es</strong><br />
Lehrgang<strong>es</strong> die fördernde Stelle über die erfolgte oder <strong>nicht</strong>erfolgte Teilnahme und die Zahlung der<br />
Teilnahmegebühr unterrichtet wird.<br />
15. Sonstig<strong>es</strong><br />
Im Falle der Unwirksamkeit einzelner Klauseln der vorstehenden Allgemeinen Teilnahmebedingungen<br />
bleibt die Wirksamkeit der übrigen B<strong>es</strong>timmungen unberührt. Im übrigen gelten die B<strong>es</strong>timmungen<br />
d<strong>es</strong> Bürgerlichen G<strong>es</strong>etzbuch<strong>es</strong>.<br />
16. Geltung<br />
Di<strong>es</strong>e allgemeinen Teilnahmebedingungen werden ab dem 01.02.2009 für alle neuen Verträge<br />
wirksam.<br />
Stand: 15.01.2009/re<br />
www.hwk-du<strong>es</strong>seldorf.de/bilden<br />
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