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Ohne Lehrling geht es nicht - Meisterschulen

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Wenn der Teilnehmer dem Unterricht fernbleibt, ohne dass der Vertrag schriftlich gekündigt<br />

wurde, bleibt der Vertragspartner weiterhin zur Zahlung der g<strong>es</strong>amten Lehrgangsgebühr verpflichtet.<br />

9. Durchführung d<strong>es</strong> Lehrgang<strong>es</strong><br />

Die Durchführung und der Ort d<strong>es</strong> Lehrgang<strong>es</strong> ist an eine Mind<strong>es</strong>tteilnehmeranzahl gebunden. Bei<br />

einer zu geringen Teilnehmeranzahl kann der Lehrgang zeitlich und / oder örtlich verlegt oder ganz<br />

abg<strong>es</strong>agt werden. Bereits entrichtete Gebühren werden im Fall einer Absage in voller Höhe erstattet.<br />

Di<strong>es</strong> gilt auch, wenn der Lehrgang über sechs Monate oder auf unb<strong>es</strong>timmte Zeit verschoben wird.<br />

Darüber hinausgehende Schadenersatzansprüche, die auf leichter oder einfacher Fahrlässigkeit<br />

beruhen, sind ausg<strong>es</strong>chlossen. Die Handwerkskammer behält sich vor, Lehrpläne, Stundenpläne<br />

sowie den Einsatz von Ausbildungspersonal vor und / oder während d<strong>es</strong> Lehrgangs zu ändern. Die<br />

genannten Änderungen berechtigen den Teilnehmer <strong>nicht</strong> zum Rücktritt vom Vertrag.<br />

10. Hausordnung<br />

Der Teilnehmer hat die Hausordnung zu befolgen.<br />

11. Ausschluss<br />

Der Veranstalter kann den Teilnehmer, der die jeweilige Lehrgangsgebühr oder die entsprechende<br />

Rate <strong>nicht</strong> bezahlt hat, von der weiteren Teilnahme durch Kündigung d<strong>es</strong> Vertrag<strong>es</strong> ausschließen.<br />

Ebenso kann der Veranstalter in den Fällen verfahren, in denen der Teilnehmer die Durchführung<br />

d<strong>es</strong> Lehrgangs gefährdet; der Teilnehmer hat einen ggf. zu verantwortenden Schaden zu ersetzen.<br />

Die Pflicht zur Entrichtung der g<strong>es</strong>amten Lehrgangsgebühr bleibt in di<strong>es</strong>em Fall b<strong>es</strong>tehen.<br />

12. Haftung<br />

Bei Diebstahl, Verlust oder B<strong>es</strong>chädigung d<strong>es</strong> Eigentums ein<strong>es</strong> Teilnehmers während d<strong>es</strong> Aufenthalt<strong>es</strong><br />

am Lehrgangsort haftet der Veranstalter nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.<br />

13. Versicherungsschutz<br />

Der Unfallversicherungsschutz richtet sich nach den B<strong>es</strong>timmungen der zuständigen Berufsgenossenschaft,<br />

so weit die g<strong>es</strong>etzliche Unfallversicherung zuständig ist. Für einen weiterreichenden<br />

Versicherungsschutz hat der Teilnehmer selbst Sorge zu tragen.<br />

14. Datenschutz<br />

Die übermittelten personenbezogenen Daten werden elektronisch g<strong>es</strong>peichert. Die datenschutzrechtlichen<br />

B<strong>es</strong>timmungen finden dabei Anwendung. Die Weitergabe an Dritte erfolgt nur im<br />

Rahmen d<strong>es</strong> Datenschutz<strong>es</strong>. Es wird darauf hingewi<strong>es</strong>en, dass bei einer finanziellen Förderung d<strong>es</strong><br />

Lehrgang<strong>es</strong> die fördernde Stelle über die erfolgte oder <strong>nicht</strong>erfolgte Teilnahme und die Zahlung der<br />

Teilnahmegebühr unterrichtet wird.<br />

15. Sonstig<strong>es</strong><br />

Im Falle der Unwirksamkeit einzelner Klauseln der vorstehenden Allgemeinen Teilnahmebedingungen<br />

bleibt die Wirksamkeit der übrigen B<strong>es</strong>timmungen unberührt. Im übrigen gelten die B<strong>es</strong>timmungen<br />

d<strong>es</strong> Bürgerlichen G<strong>es</strong>etzbuch<strong>es</strong>.<br />

16. Geltung<br />

Di<strong>es</strong>e allgemeinen Teilnahmebedingungen werden ab dem 01.02.2009 für alle neuen Verträge<br />

wirksam.<br />

Stand: 15.01.2009/re<br />

www.hwk-du<strong>es</strong>seldorf.de/bilden<br />

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