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T - Raiffeisen

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SEITE 96<br />

Wenn in folgenden Berichtsperioden ein Anhaltspunkt vorliegt,<br />

dass die Wertminderung nicht mehr besteht, ist die<br />

Wertaufholung auf den erzielbaren Betrag gemäß IAS 36<br />

geboten. Die Wertaufholung ist begrenzt auf die fortgeschriebenen<br />

Anschaffungskosten. Bei Firmenwerten ist<br />

eine Wertaufholung nicht zulässig.<br />

Sachanlagen<br />

Selbst erstellte immaterielle Vermögenswerte mit verlässlich<br />

ermittelbaren Herstellungskosten und wahrscheinlichem<br />

künftigen wirtschaftlichen Nutzen waren zum<br />

Bilanzstichtag nicht vorhanden.<br />

Sachanlagen werden mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, angesetzt.<br />

Den linearen Abschreibungen wird folgende betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer zugrunde gelegt:<br />

BETRIEBSGEWÖHNLICHE NUTZUNGSDAUER JAHRE<br />

Gebäude 25 – 50<br />

Betriebs- und Geschäftsausstattung 3 – 20<br />

Einbauten in gemietete Räume werden linear über die<br />

Mietdauer oder die erwartete betriebsgewöhnliche<br />

Nutzungsdauer der Einbauten abgeschrieben, je nachdem,<br />

welcher Zeitraum kürzer ist – in der Regel 10 Jahre.<br />

Darüber hinausgehende Wertminderungen gemäß IAS 36<br />

sind vorzunehmen, wenn der Buchwert den erzielbaren<br />

Betrag übersteigt, sofern ein Anhaltspunkt gegeben ist.<br />

Der erzielbare Betrag ist der höhere der beiden Beträge<br />

aus dem beizulegenden Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten<br />

und dem Nutzungswert eines Vermögenswertes.<br />

Wenn in folgenden Berichtsperioden ein Anhaltspunkt<br />

vorliegt, dass die Wertminderung nicht mehr besteht, ist<br />

die Wertaufholung auf den erzielbaren Betrag gemäß<br />

IAS 36 geboten. Die Wertaufholung ist begrenzt auf die<br />

fortgeschriebenen Anschaffungskosten.<br />

Sonstige Aktiva<br />

Im Posten sonstige Aktiva werden hauptsächlich Forderungen,<br />

die nicht aus originär bankgeschäftlichen Bezie-<br />

hungen resultieren (das sind im Wesentlichen Forderungen<br />

aus Lieferungen und Leistungen), Steuerforderungen,<br />

Münzen und Vorräte sowie positive Marktwerte<br />

von Derivaten, die nicht zu Handelszwecken dienen und<br />

die Forderungen aus Zinsabgrenzungen dieser Derivate<br />

ausgewiesen.<br />

Die Bewertung der Vorräte erfolgt mit dem niedrigeren<br />

Wert aus Anschaffungskosten und Nettoveräußerungswert.<br />

Der Nettoveräußerungswert ist der geschätzte, im<br />

normalen Geschäftsgang erzielbare Verkaufserlös abzüglich<br />

der geschätzten notwendigen Vertriebskosten.<br />

Verbindlichkeiten<br />

Finanzielle Verbindlichkeiten werden – sofern sie nicht als<br />

at fair value through profit or loss bzw. held for trading<br />

kategorisiert sind – mit den fortgeschriebenen Anschaffungskosten<br />

bilanziert. Abgegrenzte Zinsen werden im<br />

jeweiligen Bestandsposten ausgewiesen. Agio- und Disagiobeträge<br />

werden auf die Laufzeit verteilt abgegrenzt.

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