T - Raiffeisen
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Die wesentlichsten Änderungen von IAS 1 lassen sich<br />
folgendermaßen zusammenfassen: Erfolgsneutral erfasste<br />
Erträge und Aufwendungen werden nicht mehr in der<br />
Eigenkapitalveränderungsrechnung dargestellt, sondern<br />
entweder in einer vollständigen Erfolgsrechnung (comprehensive<br />
income) oder in zwei getrennten Darstellungen<br />
(einer traditionellen Gewinn- und Verlustrechnung und<br />
einer vollständigen Einkommensrechnung) gezeigt.<br />
Weiters sind künftig in Bilanzen zwei Vergleichsjahre darzustellen,<br />
wenn Methodenänderungen oder Fehlerkorrekturen<br />
vorgenommen werden.<br />
Die Änderung des IFRS 3 sieht das Wahlrecht vor, bei der<br />
Bilanzierung des Firmenwertes die Methode des vollständigen<br />
Firmenwerts (full goodwill method) anzuwenden.<br />
Dabei wird bei einem Erwerb von weniger als 100 % der<br />
Anteile an einem Unternehmen auch der Anteil am<br />
Firmenwert, der auf die Anteile anderer Gesellschafter<br />
entfällt, bilanziert. Änderungen in der Beteiligungsquote<br />
ohne Verlust der Beherrschung sind zukünftig erfolgsneutral<br />
zu erfassen.<br />
SEITE 105<br />
Im Februar 2008 wurde IAS 32 bezüglich der Klassifizierung<br />
von kündbaren Finanzinstrumenten und von<br />
Verpflichtungen, die lediglich im Liquidationsfall entstehen,<br />
geändert. Infolge der Änderungen werden einige Finanzinstrumente,<br />
die derzeit die Definition einer finanziellen<br />
Verbindlichkeit erfüllen, als Eigenkapital klassifiziert, wenn<br />
sie den nachrangigsten Anspruch auf das Nettovermögen<br />
des Unternehmens darstellen. Die Änderungen betreffen<br />
aus österreichischer Sicht vor allem Genossenschaften,<br />
die bisher das gesellschaftsrechtliche Kapital aufgrund der<br />
Kündigungsrechte der Gesellschafter als Verbindlichkeiten<br />
auszuweisen hatten.<br />
Durch IFRS 8 und die Änderung von IAS 1 wird es zu entsprechenden<br />
Anpassungen in den Notes und in der Darstellung<br />
des Konzernabschlusses kommen. Die anderen<br />
angeführten geänderten Rechnungslegungsvorschriften<br />
werden branchenbedingt bzw. mangels entsprechender<br />
Geschäftsfälle keine Auswirkungen auf den Konzernabschluss<br />
haben.