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Die wesentlichsten Änderungen von IAS 1 lassen sich<br />

folgendermaßen zusammenfassen: Erfolgsneutral erfasste<br />

Erträge und Aufwendungen werden nicht mehr in der<br />

Eigenkapitalveränderungsrechnung dargestellt, sondern<br />

entweder in einer vollständigen Erfolgsrechnung (comprehensive<br />

income) oder in zwei getrennten Darstellungen<br />

(einer traditionellen Gewinn- und Verlustrechnung und<br />

einer vollständigen Einkommensrechnung) gezeigt.<br />

Weiters sind künftig in Bilanzen zwei Vergleichsjahre darzustellen,<br />

wenn Methodenänderungen oder Fehlerkorrekturen<br />

vorgenommen werden.<br />

Die Änderung des IFRS 3 sieht das Wahlrecht vor, bei der<br />

Bilanzierung des Firmenwertes die Methode des vollständigen<br />

Firmenwerts (full goodwill method) anzuwenden.<br />

Dabei wird bei einem Erwerb von weniger als 100 % der<br />

Anteile an einem Unternehmen auch der Anteil am<br />

Firmenwert, der auf die Anteile anderer Gesellschafter<br />

entfällt, bilanziert. Änderungen in der Beteiligungsquote<br />

ohne Verlust der Beherrschung sind zukünftig erfolgsneutral<br />

zu erfassen.<br />

SEITE 105<br />

Im Februar 2008 wurde IAS 32 bezüglich der Klassifizierung<br />

von kündbaren Finanzinstrumenten und von<br />

Verpflichtungen, die lediglich im Liquidationsfall entstehen,<br />

geändert. Infolge der Änderungen werden einige Finanzinstrumente,<br />

die derzeit die Definition einer finanziellen<br />

Verbindlichkeit erfüllen, als Eigenkapital klassifiziert, wenn<br />

sie den nachrangigsten Anspruch auf das Nettovermögen<br />

des Unternehmens darstellen. Die Änderungen betreffen<br />

aus österreichischer Sicht vor allem Genossenschaften,<br />

die bisher das gesellschaftsrechtliche Kapital aufgrund der<br />

Kündigungsrechte der Gesellschafter als Verbindlichkeiten<br />

auszuweisen hatten.<br />

Durch IFRS 8 und die Änderung von IAS 1 wird es zu entsprechenden<br />

Anpassungen in den Notes und in der Darstellung<br />

des Konzernabschlusses kommen. Die anderen<br />

angeführten geänderten Rechnungslegungsvorschriften<br />

werden branchenbedingt bzw. mangels entsprechender<br />

Geschäftsfälle keine Auswirkungen auf den Konzernabschluss<br />

haben.

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