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T - Raiffeisen

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Ergänzungskapital<br />

Nachstehendes Ergänzungskapital wurde im Bilanzierungsjahr aufgenommen:<br />

WÄHRUNG<br />

BETRAG IN<br />

TEUR ZINSSATZ FÄLLIG AM A.O. KÜNDIGUNGSRECHT<br />

Variable <strong>Raiffeisen</strong> Ergänzungskapital-<br />

Obligation 2007-2017/25 EUR 30.500 1) 29.6.2017<br />

Emittentenkündigungsrecht<br />

SEITE 167<br />

1) Der festzulegende Zinssatz wird für die erste Laufzeitperiode (29. Juni 2007 bis 28. Juni 2009) vierteljährlich jeweils 30 Basispunkte über dem<br />

3-Monats-EURIBOR festgesetzt und für die zweite Laufzeitperiode (29. Juni 2009 bis 28. Juni 2017) vierteljährlich jeweils 85 Basispunkte über dem<br />

3-Monats-EURIBOR festgesetzt. Die Zinssatzfestsetzung erfolgt jeweils zwei Bankarbeitstage vor Beginn der betreffenden Zinsperiode.<br />

Es handelt sich um nachrangiges Kapital im Sinne des § 23 Abs. 7 BWG.<br />

Diese Schuldverschreibungen wurden als Daueremission begeben.<br />

(41)Eventualverbindlichkeiten und andere außerbilanzielle Verpflichtungen<br />

Zum Jahresende bestanden folgende außerbilanzielle Verpflichtungen:<br />

in TEUR 2007 2006<br />

Eventualverpflichtungen 770.786 701.897<br />

hievon aus sonstigen Bürgschaften und Haftungen 706.902 595.026<br />

hievon Akkreditive 63.772 106.759<br />

hievon sonstige Eventualverpflichtungen 112 112<br />

Kreditrisiken 5.479.180 5.140.391<br />

hievon widerrufliche Kreditzusagen<br />

stand-by facilities 5.474.452 5.111.303<br />

bis 1 Jahr 3.789.639 3.189.228<br />

über 1 Jahr 1.684.813 1.922.075<br />

hievon unechte Pensionsgeschäfte 4.728 29.088<br />

Die RLB NÖ-Wien ist Mitglied des Vereins „<strong>Raiffeisen</strong>-Kundengarantiegemeinschaft NÖ-Wien“. Nach den Bestimmungen der<br />

Vereinssatzung ist dadurch die solidarische Erfüllung der Verbindlichkeiten gegenüber Kunden (Kundeneinlagen gemäß<br />

Pos. 2., Passiva der Bilanz) sowie Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten (gemäß Pos. 1., Passiva der Bilanz) und<br />

Eigenemissionen jedes insolventen Vereinsmitgliedes bis zur Grenze, die sich aus der Summe der individuellen Tragfähigkeit<br />

der anderen Vereinsmitglieder ergibt, garantiert.

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