T - Raiffeisen
T - Raiffeisen
T - Raiffeisen
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Ergänzungskapital<br />
Nachstehendes Ergänzungskapital wurde im Bilanzierungsjahr aufgenommen:<br />
WÄHRUNG<br />
BETRAG IN<br />
TEUR ZINSSATZ FÄLLIG AM A.O. KÜNDIGUNGSRECHT<br />
Variable <strong>Raiffeisen</strong> Ergänzungskapital-<br />
Obligation 2007-2017/25 EUR 30.500 1) 29.6.2017<br />
Emittentenkündigungsrecht<br />
SEITE 167<br />
1) Der festzulegende Zinssatz wird für die erste Laufzeitperiode (29. Juni 2007 bis 28. Juni 2009) vierteljährlich jeweils 30 Basispunkte über dem<br />
3-Monats-EURIBOR festgesetzt und für die zweite Laufzeitperiode (29. Juni 2009 bis 28. Juni 2017) vierteljährlich jeweils 85 Basispunkte über dem<br />
3-Monats-EURIBOR festgesetzt. Die Zinssatzfestsetzung erfolgt jeweils zwei Bankarbeitstage vor Beginn der betreffenden Zinsperiode.<br />
Es handelt sich um nachrangiges Kapital im Sinne des § 23 Abs. 7 BWG.<br />
Diese Schuldverschreibungen wurden als Daueremission begeben.<br />
(41)Eventualverbindlichkeiten und andere außerbilanzielle Verpflichtungen<br />
Zum Jahresende bestanden folgende außerbilanzielle Verpflichtungen:<br />
in TEUR 2007 2006<br />
Eventualverpflichtungen 770.786 701.897<br />
hievon aus sonstigen Bürgschaften und Haftungen 706.902 595.026<br />
hievon Akkreditive 63.772 106.759<br />
hievon sonstige Eventualverpflichtungen 112 112<br />
Kreditrisiken 5.479.180 5.140.391<br />
hievon widerrufliche Kreditzusagen<br />
stand-by facilities 5.474.452 5.111.303<br />
bis 1 Jahr 3.789.639 3.189.228<br />
über 1 Jahr 1.684.813 1.922.075<br />
hievon unechte Pensionsgeschäfte 4.728 29.088<br />
Die RLB NÖ-Wien ist Mitglied des Vereins „<strong>Raiffeisen</strong>-Kundengarantiegemeinschaft NÖ-Wien“. Nach den Bestimmungen der<br />
Vereinssatzung ist dadurch die solidarische Erfüllung der Verbindlichkeiten gegenüber Kunden (Kundeneinlagen gemäß<br />
Pos. 2., Passiva der Bilanz) sowie Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten (gemäß Pos. 1., Passiva der Bilanz) und<br />
Eigenemissionen jedes insolventen Vereinsmitgliedes bis zur Grenze, die sich aus der Summe der individuellen Tragfähigkeit<br />
der anderen Vereinsmitglieder ergibt, garantiert.