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T - Raiffeisen

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SEITE 102<br />

schließlich der Pensionsnehmer. Das Recht, den Vermögenswert<br />

zurückzuübertragen, stellt eine Verkaufsoption<br />

für den Pensionsnehmer dar, bei der der Pensionsgeber<br />

die Stillhalterposition einnimmt. Ist die Verkaufsoption<br />

weit im Geld (deeply in-the-money), erfolgt beim<br />

Pensionsgeber keine Ausbuchung der Wertpapiere, da die<br />

damit verbundenen Chancen und Risiken zurückbehalten<br />

werden. Ist die Verkaufsoption weit aus dem Geld (deeply<br />

out-of-the-money), dann ist der Rückerwerb sehr unwahrscheinlich<br />

und das in Pension gegebene Wertpapier ist<br />

auszubuchen. Wenn die Verkaufsoption weder weit aus<br />

dem Geld noch weit im Geld ist, dann ist zu überprüfen,<br />

ob das übertragende Unternehmen (Pensionsgeber)<br />

weiterhin die Verfügungsmacht über den Vermögenswert<br />

hat. Wird das Wertpapier auf einem aktiven Markt<br />

gehandelt, kann von einem Übergang der Verfügungsmacht<br />

ausgegangen werden und das in Pension gegebene<br />

Wertpapier wird ausgebucht. Bei einem nichtmarktgängigen<br />

finanziellen Vermögenswert sind die verpensionierten<br />

Wertpapiere weiterhin in der Bilanz des<br />

Pensionsgebers auszuweisen.<br />

Treuhandgeschäfte<br />

Geschäfte, die eine Verwaltung oder Platzierung von Vermögenswerten<br />

für fremde Rechnung zur Basis haben,<br />

werden nicht in der Bilanz ausgewiesen. Provisionszahlungen<br />

aus diesen Geschäften werden im Provisionsüberschuss<br />

ausgewiesen.<br />

Leasinggeschäfte<br />

Zur Zeit gibt es kein aktives Leasinggeschäft als Leasinggeber.<br />

Leasingverhältnisse bestehen nur dahingehend,<br />

dass der Konzern als Leasingnehmer auftritt. Die für den<br />

Konzern wesentlichen Leasingvereinbarungen, nämlich<br />

das Kfz-Leasing, sind gemäß IAS 17 als Operating-<br />

Leasing zu beurteilen. Die daraus resultierenden Leasing-<br />

raten werden laufend im G&V-Posten Verwaltungsaufwand<br />

erfolgswirksam erfasst.<br />

Währungsumrechnung<br />

Die Währungsumrechnung erfolgt nach den Vorschriften<br />

des IAS 21. Danach werden nicht auf Euro lautende monetäre<br />

Vermögenswerte und Schulden mit den marktkonformen<br />

Kursen (in der Regel EZB-Referenzkurse) zum<br />

Bilanzstichtag umgerechnet. Jene nicht monetären Vermögenswerte<br />

und Schulden, die nicht zu Zeitwerten<br />

bewertet werden, werden mit dem Kurs zum ursprünglichen<br />

Anschaffungszeitpunkt bilanziert.<br />

Posten der Gewinn- und Verlustrechnung werden zum<br />

jeweiligen Zeitpunkt ihres Entstehens mit den aktuellen<br />

Stichtagskursen sofort in die Bilanzwährung umgerechnet.<br />

Ermessensausübung und Schätzungen<br />

Im Konzernabschluss werden Ermessensspielräume bei<br />

der Anwendung von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden<br />

ausgeübt und zu einem gewissen Grad<br />

Schätzungen vorgenommen sowie Annahmen getroffen,<br />

die die bilanzierten Vermögenswerte und Schulden, die<br />

Angabe von Eventualverbindlichkeiten am Bilanzstichtag<br />

und den Ausweis von Erträgen und Aufwendungen<br />

während der Berichtsperiode beeinflussen.<br />

Bei der Anwendung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden<br />

erfolgt die Ermessensausübung des Managements<br />

unter Beachtung der Zielsetzung des Jahresabschlusses,<br />

aussagekräftige Informationen über die<br />

Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie Veränderungen<br />

in der Vermögens- und Finanzlage des Unternehmens<br />

zu geben.

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