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T - Raiffeisen

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SEITE 98<br />

Bei den Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses<br />

wird zwischen zwei Arten von Altersversorgungsplänen<br />

unterschieden:<br />

Beitragsorientierte Pläne – defined contribution plans: Für<br />

eine Gruppe von Mitarbeitern werden Beiträge an eine<br />

Pensionskasse überwiesen, die die Mittel verwaltet und die<br />

Pensionszahlungen durchführt. Darüber hinaus bestehen<br />

für das Unternehmen keine weiteren Verpflichtungen. Der<br />

Arbeitnehmer trägt das Erfolgsrisiko der Veranlagung<br />

durch die Pensionskasse. Den Mitarbeitern wird damit vom<br />

Unternehmen lediglich die Beitragsleistung an die<br />

Pensionskasse, nicht aber die Höhe der späteren Pension<br />

zugesagt. Bei diesen Plänen stellen die Zahlungen an die<br />

Pensionskasse laufenden Aufwand dar.<br />

Leistungsorientierte Pläne – defined benefit plans: Der RLB<br />

NÖ-Wien Konzern hat einer Gruppe von Mitarbeitern leistungsorientierte<br />

Pläne (Pensionsstatute, Sonderverträge)<br />

rechtsverbindlich und unwiderruflich über die Höhe der<br />

späteren Pension zugesagt. Diese Pläne sind teilweise<br />

unfunded, d.h. die zur Bedeckung benötigten Mittel verbleiben<br />

im Unternehmen, und teilweise funded, d.h. die<br />

Mittel werden über die Pensionskasse oder Versicherungen<br />

angespart. Bei den Versorgungsleistungen aus den<br />

Pensionsstatuten, die über die Pensionskasse finanziert<br />

werden, wird der Anspruch zum Zeitpunkt der Pensionierung<br />

einmalig festgestellt und sodann in einen beitragsorientierten<br />

Plan übergeleitet. Dieses Ausscheiden aus den<br />

versicherungsmathematischen Berechnungen wird in den<br />

Darstellungen separat ausgewiesen.<br />

Bei der Pensionsrückstellung werden keine Fluktuationsraten<br />

angesetzt, da die Zusagen auf einzelvertraglichen,<br />

individuellen und in Bezug auf die Pension unwiderruflichen<br />

Zusagen beruhen.<br />

Für bis einschließlich 2002 eingetretene Mitarbeiter werden<br />

für die Abfertigungsverpflichtungen gemäß Projected Unit<br />

Credit Methode nach den allgemein anerkannten Regeln<br />

der Versicherungsmathematik der Barwert der Gesamtverpflichtung<br />

sowie die in der Periode hinzuverdienten<br />

Ansprüche ermittelt. Für alle Mitarbeiter, die ab dem<br />

1. Jänner 2003 eingetreten sind, werden die Abfertigungsverpflichtungen<br />

von einer Mitarbeitervorsorgekasse übernommen;<br />

in diesem Bereich besteht ein beitragsorientiertes<br />

System. Das Unternehmen zahlt aufgrund gesetzlicher<br />

Bestimmungen Beiträge an eine Mitarbeitersvorsorgekasse.<br />

Mit Zahlung der Beträge bestehen für das<br />

Unternehmen keine weiteren Leistungsverpflichtungen.<br />

Neben den Invalidisierungsraten, Sterberaten und den<br />

Faktoren, die sich aus der Beendigung des Dienstverhältnisses<br />

mit dem Erreichen des Pensionsalters ergeben,<br />

werden jährliche dienstzeitabhängige Fluktuationsraten<br />

basierend auf internen Statistiken für vorzeitige Beendigungen<br />

der Dienstverhältnisse angesetzt.<br />

Gleiches gilt sinngemäß für die Jubiläumsgeldrückstellung<br />

(Erreichen des 25. bzw. 35. Dienstjubiläums). Bei der<br />

Altersteilzeitrückstellung werden die individuellen Zeiträume<br />

jeder Zusage zur Kalkulation herangezogen. Es<br />

werden keine Fluktuationsraten angesetzt.<br />

Die versicherungsmathematischen Gewinne und Verluste<br />

bei Abfertigungs- und Pensionsrückstellungen werden<br />

nach dem Korridorverfahren behandelt. Bei diesem Verfahren<br />

werden die versicherungsmathematischen Gewinne<br />

und Verluste erst dann bilanziell erfasst, wenn die im Standard<br />

festgelegten Grenzen in Höhe von 10 Prozent des<br />

Barwerts der leistungsorientierten Verpflichtung (DBO)<br />

oder 10 Prozent des Zeitwerts des Planvermögens zum<br />

Ende der vorherigen Berichtsperiode überschritten werden,<br />

wobei die jeweils höhere Bemessungsgrundlage<br />

maßgeblich ist. Korridorüberhänge werden über die durchschnittliche<br />

Restaktivitätszeit der aktiven Mitarbeiter laut<br />

Gutachten amortisiert.<br />

Als Rechnungszins wird für die Stichtagsbewertung der<br />

Wert von 5,0 (VJ 4,5) Prozent p.a. gewählt. Das Planver-

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