Aware Broschüre 2016
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7. Kooperationen im Bereich<br />
Technologietransfer und Forschung<br />
In Deutschland<br />
117<br />
Eine weitere Verzahnung stellen die teilweise, insbesondere an Hochschulen für angewandte Wissenschaften<br />
eingeführten, verpflichtenden Unternehmens- oder Industriepraktika für die Dauer eines Semesters<br />
dar. Wie Studierendenprojekte und Abschlussarbeiten darf auch hier keine Bezahlung an die<br />
Hochschule erfolgen, die auch hier keinerlei Immaterialgüterrechte übertragen darf. Dagegen können<br />
Unternehmen die Studierenden für ihre Arbeit im Unternehmen durchaus vergüten und die Studierenden<br />
den Unternehmen im Rahmen ihrer Prüfungsarbeiten und Tätigkeiten entstandene Immaterialgüterrechte<br />
übertragen. Was Veröffentlichungen von Abschlussarbeiten anbetrifft, so sind diese regelmäßig<br />
mit den Unternehmen abzustimmen, um wettbewerbsschädliche Informationen zu vermeiden. Diese<br />
starke Verzahnung in der Lehre bereitet dem Übergang in den Arbeitsmarkt den Weg.<br />
Die Promotion als Bindeglied zur Forschung<br />
Erst einmal ist festzuhalten, dass die Promotion eine eigene Forschungsleistung darstellt, die zunächst<br />
vollkommen unabhängig von der Finanzierungsquelle gleichermaßen für sich steht. Die unterschiedlichen<br />
Finanzierungsquellen bestimmen dennoch in starkem Maße Überschneidungen mit dem beruflichen<br />
Umfeld. Hier ergibt sich eine ganze Bandbreite unterschiedlicher Konstellationen von der rein<br />
berufsbegleitenden Promotion ohne jeglichen Bezug zur beruflichen Tätigkeit bis hin zur vollfinanzierten<br />
Promotionsstelle, über die ein wissenschaftlicher Mitarbeiter in Teil- oder in Vollzeit an einem Lehrstuhl<br />
in Lehre und Forschung tätig ist und dort sein Promotionsthema bearbeitet. Von solchen staatlich<br />
grundfinanzierten Stellen sind die über Drittmittel finanzierten (Forschungs-)projektstellen abzugrenzen.<br />
Dort wirbt die jeweilige Hochschule Gelder von der öffentlichen Hand oder der Industrie ein, die dann<br />
regelmäßig für ein Projekt, nicht aber zwangsläufig für die Bearbeitung einer Promotion verausgabt<br />
werden können. Insbesondere an Hochschulen für angewandte Wissenschaften bearbeiten Doktoranden<br />
in diesem Rahmen häufig praxisnahe, aus industriefinanzierter Auftrags- oder öffentlicher Verbundforschung<br />
generierte Drittmittelprojekte. Auf dieser Grundlage besteht eine – mittelbare – Verbindung<br />
zur Industrie.<br />
Es liegt auf der Hand, dass zusätzlich zur Berufstätigkeit eine berufsbegleitende Promotion in einem<br />
verwandten Feld ergriffen werden kann. Strukturell vergleichbar mit der oben beschriebenen Bacheloroder<br />
Masterabschlussarbeit werden auf Ebene der Promotion (Third Tier) wissenschaftliche Themenstellungen<br />
mit dem Ziel der Anwendungsorientierung bearbeitet. Diese Anwendungsorientierung bzw.<br />
entsprechende Synergien liefert das berufliche Aufgabenfeld des Promovenden bzw. das drittmittelfinanzierte<br />
Forschungsprojekt in der Hochschule, sofern dieses dem entsprechenden wissenschaftlichen<br />
Anspruch genügt. So wird im Rahmen der Promotion eine neuartige Vorgehensweise entwickelt (Forschung<br />
in der Hochschule) und im beruflichen Umfeld bzw. über das praxisrelevante Drittmittelprojekt<br />
als Fallstudie erprobt. Auf diese Weise erhält die Industrie Zugang zu neuartigen Forschungsmethoden<br />
(„Technologietransfer“); die Forschung legitimiert ihre Relevanz anhand der praktischen Erprobung.