Aware Broschüre 2016
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9. Erfindungen und Patente<br />
In Deutschland<br />
163<br />
Sofern die Hochschule selbst verwertet, gibt es drei Optionen:<br />
• Verkauf des Schutzrechts gegen einen angemessenen Marktpreis, wobei dieser<br />
grundsätzlich sowohl als Pauschale erfolgen oder sich am Geschäftserfolg orientieren<br />
kann. Um Unternehmensrisiken zu vermeiden, legen sich die Unternehmen meistens auf<br />
eine Pauschalsumme fest. Ein entsprechender Betrag kann bereits vor Beginn eines<br />
Drittmittelprojekts vereinbart werden. In der Praxis handeln die Partner Hochschule<br />
und Industrie einen entsprechenden Vertrag häufig erst nach Zustandekommen einer<br />
Erfindung aus.<br />
• Halten des Schutzrechts und Lizenzübertragung der jeweiligen Rechte. Dies kann<br />
auch im Rahmen einer Option erfolgen. Damit räumt die Hochschule einem Dritten<br />
ausschließliche Nutzungsrechte – exklusiv als teurere oder nicht exklusiv als günstigere<br />
Option – ein. Die Vergütung für die Übertragung der Nutzungsrechte kann hier ebenfalls<br />
unterschiedlich ausgestaltet werden und sich von einer Pauschalsumme bis hin zu einer<br />
Umsatzbeteiligung erstrecken, etwa in Form von Nettoverkaufserlösen.<br />
• Halten des Schutzrechts und Ausgründung. Entsprechende Regelungen ermöglichen<br />
zwar die Ausgründung, je nach Bundesland können jedoch (noch) haushaltsrechtliche<br />
Hürden bestehen – denn das Hochschulwesen fällt, wie in Kapitel IV beschrieben,<br />
grundsätzlich in die Zuständigkeit der einzelnen Bundesländer. Ist beispielsweise hochschulseitig<br />
die Beteiligung als stiller Gesellschafter angedacht, so kann es sein, dass<br />
die Hochschule nach jeweiligem Landesrecht nichtsdestoweniger aktive Kontroll- und<br />
Mitspracherechte wahrzunehmen hat. Ferner möchten sich Hochschulen in aller Regel<br />
primär durch Einlage von Patenten und weniger durch finanzielle Beiträge einbringen,<br />
womit sie nicht immer den erforderlichen Einlagepflichten genügen.<br />
Einbettung in die Hochschulstrategie<br />
Diese drei Optionen zeigen, dass das Management von Erfindungen, Patenten sowie anderen Schutzrechten<br />
weite, mit entsprechenden Verantwortlichkeiten einhergehende Handlungsspielräume gewährt<br />
und daher mit entscheidend für Selbstverständnis, Positionierung, Außendarstellung sowie die Weiterentwicklung<br />
dieser drei Bereiche ist. Dieser Bedeutung entsprechend betrifft die Verwertung innerorganisatorisch<br />
gleichermaßen das strategische Hochschulmanagement auf universitärer Leitungsebene,<br />
die juristischen Stabsstellen, die Wissenschaftler sowie auf operativer Ebene insbesondere das Drittmittel-<br />
und Forschungsmanagement. Hier gilt es zusammenzuwirken, um bereits in ersten Gesprächen<br />
mit künftigen Drittmittelgebern zu den Forschungsinhalten auf einen möglichst frühzeitigen Schutz von<br />
Erfindungen hinzuwirken. Umgekehrt kann die Diskussion über Patente allerdings dazu führen, dass<br />
Forschungsprojekte gar nicht erst initiiert oder durchgeführt werden (können). Lösungsansätze für eine<br />
optimale Verwertung kann hier die zentrale Hochschul- bzw. Patentstrategie geben, die die meisten<br />
Hochschulen eingeführt haben.<br />
Unter deren Dach ist der monetäre Kosten- und Nutzenaspekt bezüglich der Aufrechterhaltung und<br />
Verteidigung von Schutzrechten nur ein Aspekt unter vielen: Welches Gewicht kommt den Publikationen,<br />
mithin dem freien Wissen in der Scientific Community zu, welches künftigen Innovationen und<br />
damit dem finanziellen Ertrag? Über welche Schutzrechte verfügen die Hochschule und ihre Partner<br />
bereits? Gibt es, etwa über Rahmenverträge, privilegierte Unternehmenspartner und bereits etablierte<br />
Verwertungsprozesse? Welche Ressourcen stehen für das Management von Schutzrechten zur Verfügung?<br />
Sind möglicherweise Förderanträge zum Ausbau der aktuellen Verwertungsstrategie geplant?<br />
Welchen Stellenwert kommt der Unterstützung und Betreuung von Gründerteams zu, etwa im Rahmen