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Aware Broschüre 2016

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168 9. Erfindungen und Patente<br />

In Brasilien<br />

Diagramme mit technischen Einzelheiten der Erfindung beigelegt, auf die im Textteil<br />

mit einer Beschreibung Bezug genommen wird. Zum Schluss muss der Erfinder seine<br />

Ansprüche bzw. die spezifischen Eigenschaften und Besonderheiten darlegen, die seine<br />

Erfindung von bestehenden Produkten oder ähnlichen Lösungen unterscheidet.<br />

• Veröffentlichung: Sofern der Antrag den rechtlichen Erfordernissen der zuständigen<br />

nationalen Behörde entspricht, wird der Fachbericht über die Erfindung oder Innovation<br />

veröffentlicht. Bis vor Kurzem wurde nur eine Zusammenfassung in Form einer Zeitschrift<br />

veröffentlicht, beim jetzigen Verfahren wird der Volltext elektronisch publiziert. Dieses<br />

Vorgehen gestattet allen Personen und Unternehmen Zugang zu der Erfindung und den<br />

gestellten Ansprüchen, was allen die Möglichkeit gibt, gegebenenfalls dazu Stellung zu<br />

nehmen bzw. geltend zu machen, dass es diese Erfindung bereits gibt oder sie bereits<br />

verwirklicht wurde. Nach Einreichung des Patentgesuchs dauert die Veröffentlichung in<br />

Brasilien zwölf bis 18 Monate. Für eine raschere Veröffentlichung kann der Erfinder in<br />

dringenden Fällen eine zusätzliche Gebühr aufwenden.<br />

• Antragsprüfung: In dieser Phase erfolgt eine technische Prüfung der Erfindung oder Innovation,<br />

mithilfe derer festgestellt wird, ob die Voraussetzungen für eine Patentvergabe<br />

vorliegen. Hierbei werden auch die eventuell von Einzelpersonen oder Unternehmen eingereichten<br />

Anträge untersucht, die sich gegen eine Vergabe des Patents aussprechen.<br />

In Brasilien erfolgt diese Prüfung frühestens sechzig Tage nach der Veröffentlichung.<br />

• Ausstellung der Patenturkunde: Nach Antragsprüfung und erfolgreicher Zulassung wird<br />

das offizielle Dokument, die sogenannte Patenturkunde, ausgestellt, was der eigentlichen<br />

Patentanmeldung entspricht.<br />

• Aufrechterhaltung: Der Anmelder oder Erfinder des Patents hat eine jährliche Gebühr<br />

zur Aufrechterhaltung des Patents zu entrichten. Bei Nichtbezahlung der Jahresgebühr<br />

wird das Patent zum öffentlichen Besitz, d. h. der Erfinder verliert seine Schutzrechte.<br />

47<br />

Vgl. http://www.inpi.gov.br/<br />

menu-servicos/patente/<br />

arquivos/dirpa-taxa-comportaria-e-brasao.pdf,<br />

abgerufen am 31.10.<strong>2016</strong>.<br />

Immer wieder hört man, dass Patentanmeldungen ein sehr kostspieliges Verfahren seien. Das ist ein<br />

Mythos. Zwar fallen in all den oben genannten Phasen Gebühren an, diese halten sich jedoch in Grenzen.<br />

Aktuell (<strong>2016</strong>) werden vom INPI folgende Gebühren erhobenen 47 :<br />

• Vorprüfung: R$ 55,00 – R$ 140,00.<br />

• Prüfungsantrag: R$ 110,20 – R$ 400,00.<br />

• Ausstellung der Patenturkunde: R$ 40,00 – R$ 95,00.<br />

• Jahresgebühr: Diese Gebühr ist progressiv, sie beträgt zu Beginn R$ 80,00<br />

und kann gegen Ende bis auf R$ 1.950,00 ansteigen).<br />

Kehren wir nun wieder zurück in das Jahre 1994. Die Erfinder der elektronischen Schaltung erkundigten<br />

sich in ihren Institutionen (UFSC und UFPR) nach Unterstützung und Beratung bezüglich der<br />

zur Patentanmeldung erforderlichen Verfahrenshürden. Da wissenschaftliche Innovationen i. d. R. aus<br />

dem akademischen Umfeld stammen, sollte man davon ausgehen können, dass die Erstellung eines<br />

Patentantrages zum Alltag dieser Institutionen gehört. Zu unserer Überraschung konnten wir jedoch auf<br />

diesem Weg keine konkrete Auskunft oder Hilfestellung finden. Obwohl beide Institutionen seit vielen

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