Aware Broschüre 2016
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168 9. Erfindungen und Patente<br />
In Brasilien<br />
Diagramme mit technischen Einzelheiten der Erfindung beigelegt, auf die im Textteil<br />
mit einer Beschreibung Bezug genommen wird. Zum Schluss muss der Erfinder seine<br />
Ansprüche bzw. die spezifischen Eigenschaften und Besonderheiten darlegen, die seine<br />
Erfindung von bestehenden Produkten oder ähnlichen Lösungen unterscheidet.<br />
• Veröffentlichung: Sofern der Antrag den rechtlichen Erfordernissen der zuständigen<br />
nationalen Behörde entspricht, wird der Fachbericht über die Erfindung oder Innovation<br />
veröffentlicht. Bis vor Kurzem wurde nur eine Zusammenfassung in Form einer Zeitschrift<br />
veröffentlicht, beim jetzigen Verfahren wird der Volltext elektronisch publiziert. Dieses<br />
Vorgehen gestattet allen Personen und Unternehmen Zugang zu der Erfindung und den<br />
gestellten Ansprüchen, was allen die Möglichkeit gibt, gegebenenfalls dazu Stellung zu<br />
nehmen bzw. geltend zu machen, dass es diese Erfindung bereits gibt oder sie bereits<br />
verwirklicht wurde. Nach Einreichung des Patentgesuchs dauert die Veröffentlichung in<br />
Brasilien zwölf bis 18 Monate. Für eine raschere Veröffentlichung kann der Erfinder in<br />
dringenden Fällen eine zusätzliche Gebühr aufwenden.<br />
• Antragsprüfung: In dieser Phase erfolgt eine technische Prüfung der Erfindung oder Innovation,<br />
mithilfe derer festgestellt wird, ob die Voraussetzungen für eine Patentvergabe<br />
vorliegen. Hierbei werden auch die eventuell von Einzelpersonen oder Unternehmen eingereichten<br />
Anträge untersucht, die sich gegen eine Vergabe des Patents aussprechen.<br />
In Brasilien erfolgt diese Prüfung frühestens sechzig Tage nach der Veröffentlichung.<br />
• Ausstellung der Patenturkunde: Nach Antragsprüfung und erfolgreicher Zulassung wird<br />
das offizielle Dokument, die sogenannte Patenturkunde, ausgestellt, was der eigentlichen<br />
Patentanmeldung entspricht.<br />
• Aufrechterhaltung: Der Anmelder oder Erfinder des Patents hat eine jährliche Gebühr<br />
zur Aufrechterhaltung des Patents zu entrichten. Bei Nichtbezahlung der Jahresgebühr<br />
wird das Patent zum öffentlichen Besitz, d. h. der Erfinder verliert seine Schutzrechte.<br />
47<br />
Vgl. http://www.inpi.gov.br/<br />
menu-servicos/patente/<br />
arquivos/dirpa-taxa-comportaria-e-brasao.pdf,<br />
abgerufen am 31.10.<strong>2016</strong>.<br />
Immer wieder hört man, dass Patentanmeldungen ein sehr kostspieliges Verfahren seien. Das ist ein<br />
Mythos. Zwar fallen in all den oben genannten Phasen Gebühren an, diese halten sich jedoch in Grenzen.<br />
Aktuell (<strong>2016</strong>) werden vom INPI folgende Gebühren erhobenen 47 :<br />
• Vorprüfung: R$ 55,00 – R$ 140,00.<br />
• Prüfungsantrag: R$ 110,20 – R$ 400,00.<br />
• Ausstellung der Patenturkunde: R$ 40,00 – R$ 95,00.<br />
• Jahresgebühr: Diese Gebühr ist progressiv, sie beträgt zu Beginn R$ 80,00<br />
und kann gegen Ende bis auf R$ 1.950,00 ansteigen).<br />
Kehren wir nun wieder zurück in das Jahre 1994. Die Erfinder der elektronischen Schaltung erkundigten<br />
sich in ihren Institutionen (UFSC und UFPR) nach Unterstützung und Beratung bezüglich der<br />
zur Patentanmeldung erforderlichen Verfahrenshürden. Da wissenschaftliche Innovationen i. d. R. aus<br />
dem akademischen Umfeld stammen, sollte man davon ausgehen können, dass die Erstellung eines<br />
Patentantrages zum Alltag dieser Institutionen gehört. Zu unserer Überraschung konnten wir jedoch auf<br />
diesem Weg keine konkrete Auskunft oder Hilfestellung finden. Obwohl beide Institutionen seit vielen