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Aware Broschüre 2016

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4. Innovationspolitik<br />

In Deutschland<br />

71<br />

5<br />

Artikel 91 b des<br />

Grundgesetzes (deutsche<br />

Verfassung): Vgl. http://<br />

www.gesetze-im-internet.<br />

de/gg/art_91b.html,<br />

abgerufen am 31.10.<strong>2016</strong>.<br />

kooperativen Föderalismus ausgestaltet, der sich durch eine starke Verzahnung und damit Aufgabenteilung<br />

und Zusammenarbeit in den jeweiligen Politikfeldern auszeichnet. Ein gutes Beispiel hierfür ist<br />

die öffentliche außeruniversitäre Forschung, in deren Rahmen Bund und Länder seit jeher die großen<br />

Forschungsorganisationen Helmholtz-Gemeinschaft, Leibniz-Gemeinschaft, Max-Planck-Gesellschaft<br />

und Fraunhofer-Gesellschaft gemeinsam finanzieren. Auch die Deutsche Forschungsgesellschaft<br />

(DFG) und Forschungsbauten (im Sinne deren Forschungsförderung einschließlich Großgeräten)<br />

werden gemeinsam von Bund und Ländern über einen einheitlichen Finanzierungsschlüssel finanziert.<br />

Komplizierter verhält es sich mit der universitären Forschung: Lange Zeit galten hier nicht die Spielregeln<br />

des kooperativen, sondern eines kompetitiven Wettbewerbsföderalismus, da das Politikfeld<br />

Bildung traditionell in die Zuständigkeit der Länder fällt. Im Zuge der sogenannten Föderalismusreform<br />

wurde im Jahre 2006 diese ausschließliche Länderhoheit durch das „Kooperationsverbot“ nochmals<br />

verstärkt: Von wenigen Ausnahmen abgesehen durfte sich der Bund nicht einmal finanziell an der universitären<br />

Forschung beteiligen. Vor dem Hintergrund der immer größeren Anforderungen an Wissenschaft<br />

und Forschung wurde das Kooperationsverbot jedoch vielerorts als kausal für die Unterfinanzierung<br />

vieler Universitäten gesehen, so dass es im Jahr 2014 für den universitären Bereich aufgehoben<br />

wurde. Seit der Abschaffung des Kooperationsverbots kann sich der Bund verstärkt an der institutionellen<br />

Förderung der Universitäten beteiligen und langfristige Forschungsinitiativen initiieren. 5 Damit<br />

hat sich auch im universitären Bereich die Verschränkung der Zuständigkeiten zwischen Bund und<br />

Land und damit das Prinzip des kooperativen Föderalismus durchgesetzt.<br />

Die Forschungsakteure – Land, Bund und EU, universitär und außeruniversitär<br />

Da die Bildungspolitik nach dem föderativen Prinzip weiterhin in die Zuständigkeit der Länder fällt,<br />

gibt es ausschließlich Landesuniversitäten, an denen sich der Bund nach Wegfall des Kooperationsverbotes<br />

programmatisch und finanziell nun stärker beteiligen kann. Nach welchen Kriterien kann man<br />

diese Universitäten unterscheiden? Traditionell wird zwischen Universitäten und Hochschulen für<br />

angewandte Wissenschaften (vormals Fachhochschulen) unterschieden. Auch wenn das Recht zur<br />

Vergabe von Doktortiteln ausschließlich den Universitäten obliegt, so nähern sich insbesondere seit<br />

dem Bologna-Prozess, der europaweiten Harmonisierung von Studienabschlüssen, beide Hochschultypen<br />

einander an. Herausragend war die im Zuge des Bologna-Prozesses vollzogene Gleichstellung<br />

der Studienabschlüsse Bachelor und Master, wobei mit dem letzteren verstärkt Forschungsthemen in<br />

die akademische Ausbildung fließen. Was die Forschung angeht, so fokussieren die Hochschulen für<br />

angewandte Wissenschaften im Gegensatz zu den Universitäten insbesondere auf die anwendungsnahe<br />

Forschung, indem sie konkrete, industrienahe Problemstellungen lösen. Unter den Universitäten<br />

sind die aus den vormaligen Technischen Hochschulen hervorgegangenen Technischen Universitäten<br />

hervorzuheben, die zentral in den Ingenieurswissenschaften lehren und forschen. Die Finanzierung der<br />

Forschungsaktivitäten bei den Hochschulen für angewandte Wissenschaften wird über öffentliche<br />

sowie industriefinanzierte Projektmittel (=Drittmittel) bestritten, die Universitäten können zusätzlich zu<br />

den Projektmitteln auf eine Grundfinanzierung zurückgreifen, da sie einen starken Fokus auf die Grundlagenforschung<br />

legen.<br />

Korrespondierend zur Forschung an Universitäten und Hochschulen für angewandte Wissenschaften<br />

wird auch über die großen außeruniversitären, von Bund und Land gemeinsam finanzierten Forschungsgesellschaften<br />

die komplette Innovationskette von der Pionierforschung bis in die Anwendung hinein<br />

abgedeckt. Hinzu kommen sogenannte Einrichtungen der Ressortforschung von Bund und Land, die<br />

in der Regel fachspezifisch, zu konkreten Fragestellungen und damit interdisziplinär arbeiten. Eine vergleichbare<br />

Einrichtung gibt es ferner auf europäischer Ebene. Es handelt sich um das Joint Research<br />

Centre (JRC), das mit mehreren Forschungsstellen in diversen EU-Mitgliedstaaten, u. a. in Deutschland,<br />

vertreten ist und ähnliche Aktivitäten verfolgt.

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