Aware Broschüre 2016
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94 5. Das nationale Innovationssystem<br />
In Brasilien<br />
Historisches Gebäude der UFPR beim 100-jährigen Jubiläum der UFPR. © UFPR<br />
Forschungsinstituten und Unternehmen durch die Aufstellung von Parametern, die eventuelle Interessenkonflikte<br />
minimieren (MCTI <strong>2016</strong>). Um dieses Ziel zu erreichen, wurden durch den neuen rechtlichen<br />
Rahmen neun bestehende Gesetze abgeändert. Die Debatten zwischen Wissenschaft und Wirtschaft<br />
erstreckten sich über mehr als fünf Jahre. Einige Punkte beinhalten vollkommen neue Faktoren,<br />
andere klären strittige Aspekte, für deren Umsetzung bis dahin die nötige Rechtssicherheit fehlte.<br />
Mit dem neuen Gesetz können öffentliche Universitäten und private Unternehmen noch enger verzahnt<br />
und mit geringerem bürokratischen Aufwand zusammenarbeiten. Die neuen Regelungen ermöglichen es,<br />
dass Wissenschaftler und Mitarbeiter mit Ausschließlichkeitsbindung Forschungsarbeiten in Kooperation<br />
mit Unternehmen durchführen, wobei die maximale Stundenzahl im Vergleich zur vorherigen Gesetzgebung<br />
wesentlich erhöht wurde. Für die Einbeziehung des Lehrpersonals öffentlicher Universitäten hat der<br />
neue rechtliche Rahmen für Wissenschaft und Technologie das Gesetz 12.772 vom 28.12.2012 geändert,<br />
das die Struktur des Laufbahn- und Stellenplans für das Lehramt an Bundesuniversitäten regelt. Die<br />
Neuregelung erhöht die Gesamtstundenzahl, die Wissenschaftler öffentlicher Einrichtungen mit Ausschließlichkeitsbindung<br />
für andere Tätigkeiten in der Wirtschaft aufwenden dürfen, von derzeit 120 auf<br />
416 pro Jahr bzw. 8 Stunden pro Woche. Ferner ist es Unternehmen nun möglich, Hochschullabore im<br />
Rahmen von Industrieforschungsprojekten zu nutzen. In beiden Fällen besteht ein Vergütungsanspruch.<br />
Ein wesentlicher Aspekt des neuen rechtlichen Rahmens für Wissenschaft und Technologie ist der<br />
Versuch, die Verfahren zum Kauf und Import von Produkten für die wissenschaftliche und technologische<br />
Forschung zu entbürokratisieren. Dies wurde vorher durch das Gesetz 8.666, das sogenannte<br />
Ausschreibungsgesetz, geregelt. Nach der neuen Gesetzeslage kann von einer Ausschreibung für