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Aware Broschüre 2016

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9. Erfindungen und Patente<br />

In Deutschland<br />

159<br />

Paradigmenwechsel und politische Ebene<br />

In Kapitel VIII wurde herausgearbeitet, wie ab der Wiedervereinigung unter dem Schlagwort New<br />

Public Management (NPM) die Handlungsspielräume deutscher Hochschulen erweitert, die universitäre<br />

Leitungsebene gestärkt und hierzu ein professionelles, oftmals zentralisiertes Forschungs- und Drittmittelmanagement<br />

implementiert wurde. Über die im Zusammenhang mit NPM eingeführte Anlehnung an<br />

Marktmechanismen, die insbesondere über die Umkehrung von der Input- zur Outputorientierung einen<br />

Paradigmenwechsel mit sich bringen, erfährt die Hochschule nicht nur mehr Autonomie gegenüber<br />

dem Staat, sondern nimmt speziell im Drittmittelbereich auch eine gewichtigere Position gegenüber<br />

den einzelnen Professoren bzw. Hochschulangehörigen ein. Umgesetzt wird diese Outputorientierung<br />

durch Steuerungsinstrumente wie Zielvereinbarungen oder Kennzahlen, die sich etwa auf Drittmittelprojekte<br />

oder Erfindungen und Schutzrechte beziehen können. Die Einführung von Kennzahlen für<br />

den letztgenannten Bereich wurde dabei erst durch die soeben genannte, stärkere Ausgangsposition<br />

deutscher Universitäten realisiert, indem diese mittlerweile über die Erfindungen ihrer Professoren und<br />

Hochschulangehörigen weitestgehend frei verfügen können. Entscheidende Impulse gingen mit dem<br />

Bayh-Dole Act hierbei von der US-amerikanischen Gesetzgebung aus.<br />

In deren Rahmen bestand über lange Zeit hinweg der Automatismus, dass aus bundesstaatlichen<br />

Förderprogrammen hervorgehende Schutzrechte durchweg an den Fördermittelgeber, also den Staat,<br />

zu übertragen waren, mithin sich die Universitäten bei der Verwertung wenig beteiligten und insbesondere<br />

nicht davon profitierten. Zu wenige Erfindungen fanden somit ihren Weg in den Markt, und<br />

dies zu einer Zeit, in welcher der Wettbewerb mit anderen entwickelten Volkswirtschaften an Intensität<br />

gewann. Dementsprechend war der politische Diskurs, wie denn diese Innovationslücke zu schließen<br />

sei, stark ideengeschichtlich gefärbt: Letztendlich unterlag dabei die Partei, die sich unter Berufung auf<br />

den amerikanischen Gründervater Alexander Hamilton eine starke, zentralistisch angelegte Rolle des<br />

Staates zu eigen machte (Federalists) gegenüber denjenigen, die sich auf Thomas Jefferson beriefen,<br />

den maßgeblichen Verfasser der amerikanischen Unabhängigkeitserklärung, für den die Rechte des<br />

Individuums gegenüber dem Staat die zentrale Rolle spielen. Diese Position fand im Jahr 1980 über<br />

den Bayh-Dole Act Eingang in die amerikanische Gesetzgebung: Immaterialgüterrechte aus bundesstaatlichen<br />

Förderprogrammen werden nicht mehr an den Staat übertragen, sondern werden von der<br />

jeweiligen Universität eigenverantwortlich verwertet.<br />

Eine vergleichbare institutionelle Stärkung deutscher Universitäten fand hingegen erst um die Jahrtausendwende<br />

durch zwei komplementäre Maßnahmen statt. Das Jahr 2001 markiert mit einer Patent- und<br />

Verwertungsoffensive den Aufbau von 22 öffentlichen Patentverwertungsagenturen, um Erfindungen<br />

aus den Universitäten heraus für diese schutzrechtlich zu sichern und zu verwerten. Dieses Dienstleistungsangebot<br />

für die Hochschulen setzt naturgemäß voraus, dass diesen das Eigentum an den<br />

Erfindungen der Professoren sowie sonstigen Hochschulangehörigen zusteht. Eine entsprechende

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