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2 Baukultur<br />

2.9<br />

2.10<br />

2.11<br />

: Verantwortung<br />

Wie passiert die Beratung und<br />

Entscheidungsfindung der BürgermeisterInnen?<br />

Landesinitiativen und Serviceeinrichtungen<br />

zur Qualitätssteigerung des kommunalen Hochbaus<br />

Robert Wagendorfer<br />

Qualitätssicherung durch die Etablierung gut ausgestatteter,<br />

unabhängiger und fachlich versierter Gestaltungsbeiräte<br />

Paul Raspotnig<br />

Vorschläge zu einer nationalen, ressortübergreifenden<br />

Koordination zur Wahrung und Verankerung einer gesamtheitlichen<br />

Planungs- und Baukultur<br />

Dietmar Steiner<br />

<strong>Statements</strong><br />

Stadtgemeinde Schwechat<br />

Salzburger Gestaltungsbeirat<br />

Österreichischer Gemeindebund<br />

Österreichischer Städtebund<br />

69<br />

78<br />

88<br />

91<br />

93<br />

94<br />

97<br />

auf einen Blick...<br />

Baukultur : Verantwortung<br />

Die Verantwortung öffentlicher Auftraggeber: Bund<br />

Der öffentliche Auftraggeber, insbesondere die Republik Österreich, trägt besondere Verantwortung gegenüber<br />

der Gesellschaft. Er hat Vorbildfunktion und ist Sachwalter der BürgerInnen. Grundsätzlich müssen<br />

alle Bauvorhaben, die direkt oder indirekt mit öffentlichen Mitteln finanziert oder von öffentlichen Einrichtungen<br />

gemietet oder geleast werden, verbindlichen, die Baukultur sichernden Qualitätskriterien<br />

unterworfen werden. Nur durch ein lückenloses Eintreten für umfassende Qualität bei Bauten der öffentlichen<br />

Hand werden bei knapperen finanziellen Mitteln und zunehmenden Reglementierungen die Bedürfnisse<br />

der Bevölkerung in einer wertvollen Weise befriedigt werden können.<br />

Wesentlich für die Qualität von Bauwerken ist die Verankerung und Einhaltung entsprechender qualitätsorientierter<br />

Prozesse. Dies beginnt bei der Bedarfsdefinition und der Erstellung eines ausgereiften Raumund<br />

Funktionsprogramms, geht über die Grundstückssuche mit Bindungsfreiheit von PlanerInnen und<br />

Baufirmen und beinhaltet eine professionelle Verfahrensorganisation. Bei der Umsetzung ist schon im<br />

Vorentwurf darauf zu achten, dass die in der Projektvorbereitungsphase erstellten betriebswirtschaftlichen<br />

Annahmen Deckung finden, da spätere Korrekturversuche nur mehr sehr kostenaufwändig möglich<br />

sind. Das Klima guter gemeinsamer Teamarbeit zwischen BauherrInnen und PlanerInnen ist eine der<br />

Grundvoraussetzungen für ein gelungenes Projekt. BauherrInnenverantwortung kann nur dann wahrgenommen<br />

werden, wenn entweder BauherrInnen selbst über eine hohe fachliche Kompetenz und eine<br />

besondere Dialogfähigkeit mit PlanerInnen und Ausführenden verfügen, oder diese über die Beauftragung<br />

versierter ExpertInnen sichergestellt wird. Durch projektbegleitendes Controlling müssen<br />

ProjektleiterInnen rechtzeitig „out-of-line“-Situationen gemeldet und Lösungen für Problemsituationen<br />

erarbeitet werden. Prozessorientiertes Bauen endet nicht mit der Fertigstellung. Die Übergabe sollte sehr<br />

sorgfältig und auf die NutzerInnen abgestimmt erfolgen und diese langsam und gut informiert in ihren<br />

neuen Alltag entlassen.<br />

Der Bund hat (ebenso wie Länder und Gemeinden) seine Vorbildfunktion im Hinblick auf Baukultur wahrzunehmen.<br />

Der Gesetzgeber muss die Möglichkeit nützen, die Vergabe von öffentlichen Mitteln für alle<br />

Bereiche des Bauens an qualitätssichernde Maßnahmen zu binden, auch für die ausgelagerten Unternehmen<br />

aller Ebenen (Bundesimmobiliengesellschaft – BIG, Autobahn- und Schnellstraßen-Finanzierungs-<br />

Aktiengesellschaft – ASFINAG, die Österreichischen Bundesbahnen – ÖBB, Landesgesellschaften zur Immobilienbewirtschaftung,<br />

Gemeindebetriebsgesellschaften, Energieunternehmungen, Krankenanstaltengesellschaften,<br />

Bauträger usw.). Wettbewerbe sind dabei eine bewährte Methode, das optimale Projekt zu finden.<br />

Notwendig ist dazu auch die symbolische Vorbildwirkung des Bundes durch Deklarationen, Manifeste und<br />

Initiativen sowie Vermittlungs- und Aufklärungsangebote.<br />

Derzeit fehlt in Österreich eine bundesweite Regelung der Raumordnung. Nur durch eine grundsätzliche<br />

Reform der Raumordnungsgesetze, die auch eine Sozialbindung des Grundeigentums wie in der Bundesrepublik<br />

Deutschland vorsehen, ist eine nachhaltige und volkswirtschaftlich verträgliche Raumentwicklung<br />

möglich.

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