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2 Baukultur<br />
2.9<br />
2.10<br />
2.11<br />
: Verantwortung<br />
Wie passiert die Beratung und<br />
Entscheidungsfindung der BürgermeisterInnen?<br />
Landesinitiativen und Serviceeinrichtungen<br />
zur Qualitätssteigerung des kommunalen Hochbaus<br />
Robert Wagendorfer<br />
Qualitätssicherung durch die Etablierung gut ausgestatteter,<br />
unabhängiger und fachlich versierter Gestaltungsbeiräte<br />
Paul Raspotnig<br />
Vorschläge zu einer nationalen, ressortübergreifenden<br />
Koordination zur Wahrung und Verankerung einer gesamtheitlichen<br />
Planungs- und Baukultur<br />
Dietmar Steiner<br />
<strong>Statements</strong><br />
Stadtgemeinde Schwechat<br />
Salzburger Gestaltungsbeirat<br />
Österreichischer Gemeindebund<br />
Österreichischer Städtebund<br />
69<br />
78<br />
88<br />
91<br />
93<br />
94<br />
97<br />
auf einen Blick...<br />
Baukultur : Verantwortung<br />
Die Verantwortung öffentlicher Auftraggeber: Bund<br />
Der öffentliche Auftraggeber, insbesondere die Republik Österreich, trägt besondere Verantwortung gegenüber<br />
der Gesellschaft. Er hat Vorbildfunktion und ist Sachwalter der BürgerInnen. Grundsätzlich müssen<br />
alle Bauvorhaben, die direkt oder indirekt mit öffentlichen Mitteln finanziert oder von öffentlichen Einrichtungen<br />
gemietet oder geleast werden, verbindlichen, die Baukultur sichernden Qualitätskriterien<br />
unterworfen werden. Nur durch ein lückenloses Eintreten für umfassende Qualität bei Bauten der öffentlichen<br />
Hand werden bei knapperen finanziellen Mitteln und zunehmenden Reglementierungen die Bedürfnisse<br />
der Bevölkerung in einer wertvollen Weise befriedigt werden können.<br />
Wesentlich für die Qualität von Bauwerken ist die Verankerung und Einhaltung entsprechender qualitätsorientierter<br />
Prozesse. Dies beginnt bei der Bedarfsdefinition und der Erstellung eines ausgereiften Raumund<br />
Funktionsprogramms, geht über die Grundstückssuche mit Bindungsfreiheit von PlanerInnen und<br />
Baufirmen und beinhaltet eine professionelle Verfahrensorganisation. Bei der Umsetzung ist schon im<br />
Vorentwurf darauf zu achten, dass die in der Projektvorbereitungsphase erstellten betriebswirtschaftlichen<br />
Annahmen Deckung finden, da spätere Korrekturversuche nur mehr sehr kostenaufwändig möglich<br />
sind. Das Klima guter gemeinsamer Teamarbeit zwischen BauherrInnen und PlanerInnen ist eine der<br />
Grundvoraussetzungen für ein gelungenes Projekt. BauherrInnenverantwortung kann nur dann wahrgenommen<br />
werden, wenn entweder BauherrInnen selbst über eine hohe fachliche Kompetenz und eine<br />
besondere Dialogfähigkeit mit PlanerInnen und Ausführenden verfügen, oder diese über die Beauftragung<br />
versierter ExpertInnen sichergestellt wird. Durch projektbegleitendes Controlling müssen<br />
ProjektleiterInnen rechtzeitig „out-of-line“-Situationen gemeldet und Lösungen für Problemsituationen<br />
erarbeitet werden. Prozessorientiertes Bauen endet nicht mit der Fertigstellung. Die Übergabe sollte sehr<br />
sorgfältig und auf die NutzerInnen abgestimmt erfolgen und diese langsam und gut informiert in ihren<br />
neuen Alltag entlassen.<br />
Der Bund hat (ebenso wie Länder und Gemeinden) seine Vorbildfunktion im Hinblick auf Baukultur wahrzunehmen.<br />
Der Gesetzgeber muss die Möglichkeit nützen, die Vergabe von öffentlichen Mitteln für alle<br />
Bereiche des Bauens an qualitätssichernde Maßnahmen zu binden, auch für die ausgelagerten Unternehmen<br />
aller Ebenen (Bundesimmobiliengesellschaft – BIG, Autobahn- und Schnellstraßen-Finanzierungs-<br />
Aktiengesellschaft – ASFINAG, die Österreichischen Bundesbahnen – ÖBB, Landesgesellschaften zur Immobilienbewirtschaftung,<br />
Gemeindebetriebsgesellschaften, Energieunternehmungen, Krankenanstaltengesellschaften,<br />
Bauträger usw.). Wettbewerbe sind dabei eine bewährte Methode, das optimale Projekt zu finden.<br />
Notwendig ist dazu auch die symbolische Vorbildwirkung des Bundes durch Deklarationen, Manifeste und<br />
Initiativen sowie Vermittlungs- und Aufklärungsangebote.<br />
Derzeit fehlt in Österreich eine bundesweite Regelung der Raumordnung. Nur durch eine grundsätzliche<br />
Reform der Raumordnungsgesetze, die auch eine Sozialbindung des Grundeigentums wie in der Bundesrepublik<br />
Deutschland vorsehen, ist eine nachhaltige und volkswirtschaftlich verträgliche Raumentwicklung<br />
möglich.