Statements
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<strong>Statements</strong><br />
Dringend notwendig ist eine radikale Vereinfachung der das Bauen betreffenden<br />
Gesetze, Verordnungen und Normen. Es ist vollkommen unverständlich,<br />
dass in Österreich neun Bauordnungen der Bundesländer und zusätzliche Baugesetze<br />
einzelner Städte Gültigkeit haben. Diese überbordende Reglementierung<br />
sollte unbedingt vereinfacht und vereinheitlicht werden. Dann könnten im<br />
Interesse sämtlicher vom Bauen Betroffenen – trotz der die Baukultur sichernden<br />
Maßnahmen wie Wettbewerbe und Gestaltungsbeiräte – die Bauverfahren<br />
wesentlich verkürzt werden.<br />
für Baukultur unter Einhaltung des Bundesvergabegesetzes als die leichteste aller<br />
Übungen anzusehen ist. Neue Reglementierungen zusätzlicher Art werden als nicht zielführend<br />
empfunden, da letztendlich die handelnden Personen und ihre Überzeugungskraft<br />
in Fragen der Baukultur höher einzuschätzen sind als neue Gesetze, Verordnungen,<br />
Normen. Das große Potenzial besteht in den handelnden Personen, die sich um den<br />
„Landeshochbau“ tagtäglich bemühen und die durch gesteigerte Motivation die<br />
Baukultur tragen. Es liegt an den Menschen, die sich mit dem Thema identifizieren und<br />
in der Lage sind, in der täglichen Arbeit diese Kultur zu praktizieren. Veröffentlichungen<br />
des Geschehenen und die öffentliche Diskussion tragen letztendlich dazu bei, nicht nur<br />
bei allen Beteiligten ein höheres Maß an die Baukultur anzulegen, sondern auch das<br />
Thema in der Öffentlichkeit mit einem höheren Stellenwert zu positionieren. In diesem<br />
Sinne verstehen wir, als immobilienbewirtschaftende Stelle in der Steiermark, unseren<br />
Auftrag zur Baukultur.<br />
Ing. Robert Wagendorfer,<br />
MSc.<br />
beschäftigt beim Amt der<br />
Steiermärkischen Landesregierung;<br />
seit 2001 zuständig<br />
für die Bedarfsfeststellung<br />
von kommunalen Hochbauten<br />
(ausgenommen<br />
Wohnbauten); postgradualer<br />
Lehrgang „Projektmanagement<br />
Bau“, Master<br />
Thesis: „Entwicklung eines<br />
Gemeindehochbauprogramms<br />
für die Steiermark<br />
(GemBau)“; Autor des „Leitfadens<br />
für die Abwicklung<br />
von Gemeindehochbauten“<br />
(derzeit in Überarbeitung)<br />
sowie mehrerer Beiträge in<br />
Fachzeitschriften; Vorträge<br />
und Seminare vor Fachpublikum<br />
und Gemeindevertretern<br />
Baukultur : Verantwortung<br />
Beratung und Entscheidungsfindung der BürgermeisterInnen 2.9<br />
Wie passiert die Beratung und<br />
Entscheidungsfindung der BürgermeisterInnen?<br />
2.9 Landesinitiativen und Serviceeinrichtungen zur<br />
Qualitätssteigerung des kommunalen Hochbaus<br />
Robert Wagendorfer<br />
Vorwort<br />
Die Bauherrin Gemeinde und der kommunale Hochbau unterscheiden sich in<br />
vielerlei Hinsicht von den Bauherren Bund und Länder und deren mittlerweile<br />
großteils in Gesellschaften ausgelagerten Hochbauagenden sowie anderen Baubereichen,<br />
wie etwa dem sozialen Wohnbau oder dem Infrastrukturbau.<br />
Als selbst verwaltende politische Einheit 1 mit eigenem und übertragenem<br />
Wirkungskreis agiert die Bauherrin und öffentliche Auftraggeberin Gemeinde<br />
gremial (Gemeindevorstand, Gemeinderat) und unterliegt zyklisch veränderlichen<br />
kommunal- und landespolitischen Einflüssen (siehe Gemeinderats- und<br />
Landtagswahlen). Die Vielzahl der meist kleinstrukturierten Gemeinden verfügt<br />
über keine eigenen Planungs- und Bauabteilungen und ist baukulturell, bautechnisch<br />
und bauwirtschaftlich meist nicht versiert.<br />
Auf Landesebene sind politische ReferentInnen und Dienststellen der Landesverwaltungen<br />
für Gemeindeangelegenheiten und auch für den kommunalen<br />
Hochbau als FördergeberIn, Behörde und DienstleisterIn zuständig, bei kommunalen<br />
Bauvorhaben jedoch nicht als BauherrInnen, sondern als MitfinanziererInnen<br />
(mitverantwortlich).<br />
Aus den vielen direkten oder indirekten Projektbeteiligten und deren Funktionen,<br />
Aufgaben und Handlungsschwerpunkten im kommunalen Baugeschehen<br />
sowie deren Selbstverständnis lassen sich in besonders hohem Maße divergierende<br />
Interessen und Zugänge zur Baukultur und Bauqualität ableiten.<br />
Im ersten Teil des Beitrages wird, auf Grund von Eigenerfahrungen des Verfassers<br />
sowie von Informationen aus den Internetauftritten der Länder, der Gemeinden<br />
und anderer Einrichtungen, in Form einer Bestandsaufnahme auf die hauptbeteiligten<br />
„ProjektträgerInnen“ Gemeinden und Länder (Wien ausgenommen)<br />
und einige wesentliche Merkmale im kommunalen Hochbau eingegangen.<br />
1<br />
Quelle http://www.aeiou.at/aeiou.encyclop.g/g218508.htm.<br />
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