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<strong>Statements</strong><br />

Dringend notwendig ist eine radikale Vereinfachung der das Bauen betreffenden<br />

Gesetze, Verordnungen und Normen. Es ist vollkommen unverständlich,<br />

dass in Österreich neun Bauordnungen der Bundesländer und zusätzliche Baugesetze<br />

einzelner Städte Gültigkeit haben. Diese überbordende Reglementierung<br />

sollte unbedingt vereinfacht und vereinheitlicht werden. Dann könnten im<br />

Interesse sämtlicher vom Bauen Betroffenen – trotz der die Baukultur sichernden<br />

Maßnahmen wie Wettbewerbe und Gestaltungsbeiräte – die Bauverfahren<br />

wesentlich verkürzt werden.<br />

für Baukultur unter Einhaltung des Bundesvergabegesetzes als die leichteste aller<br />

Übungen anzusehen ist. Neue Reglementierungen zusätzlicher Art werden als nicht zielführend<br />

empfunden, da letztendlich die handelnden Personen und ihre Überzeugungskraft<br />

in Fragen der Baukultur höher einzuschätzen sind als neue Gesetze, Verordnungen,<br />

Normen. Das große Potenzial besteht in den handelnden Personen, die sich um den<br />

„Landeshochbau“ tagtäglich bemühen und die durch gesteigerte Motivation die<br />

Baukultur tragen. Es liegt an den Menschen, die sich mit dem Thema identifizieren und<br />

in der Lage sind, in der täglichen Arbeit diese Kultur zu praktizieren. Veröffentlichungen<br />

des Geschehenen und die öffentliche Diskussion tragen letztendlich dazu bei, nicht nur<br />

bei allen Beteiligten ein höheres Maß an die Baukultur anzulegen, sondern auch das<br />

Thema in der Öffentlichkeit mit einem höheren Stellenwert zu positionieren. In diesem<br />

Sinne verstehen wir, als immobilienbewirtschaftende Stelle in der Steiermark, unseren<br />

Auftrag zur Baukultur.<br />

Ing. Robert Wagendorfer,<br />

MSc.<br />

beschäftigt beim Amt der<br />

Steiermärkischen Landesregierung;<br />

seit 2001 zuständig<br />

für die Bedarfsfeststellung<br />

von kommunalen Hochbauten<br />

(ausgenommen<br />

Wohnbauten); postgradualer<br />

Lehrgang „Projektmanagement<br />

Bau“, Master<br />

Thesis: „Entwicklung eines<br />

Gemeindehochbauprogramms<br />

für die Steiermark<br />

(GemBau)“; Autor des „Leitfadens<br />

für die Abwicklung<br />

von Gemeindehochbauten“<br />

(derzeit in Überarbeitung)<br />

sowie mehrerer Beiträge in<br />

Fachzeitschriften; Vorträge<br />

und Seminare vor Fachpublikum<br />

und Gemeindevertretern<br />

Baukultur : Verantwortung<br />

Beratung und Entscheidungsfindung der BürgermeisterInnen 2.9<br />

Wie passiert die Beratung und<br />

Entscheidungsfindung der BürgermeisterInnen?<br />

2.9 Landesinitiativen und Serviceeinrichtungen zur<br />

Qualitätssteigerung des kommunalen Hochbaus<br />

Robert Wagendorfer<br />

Vorwort<br />

Die Bauherrin Gemeinde und der kommunale Hochbau unterscheiden sich in<br />

vielerlei Hinsicht von den Bauherren Bund und Länder und deren mittlerweile<br />

großteils in Gesellschaften ausgelagerten Hochbauagenden sowie anderen Baubereichen,<br />

wie etwa dem sozialen Wohnbau oder dem Infrastrukturbau.<br />

Als selbst verwaltende politische Einheit 1 mit eigenem und übertragenem<br />

Wirkungskreis agiert die Bauherrin und öffentliche Auftraggeberin Gemeinde<br />

gremial (Gemeindevorstand, Gemeinderat) und unterliegt zyklisch veränderlichen<br />

kommunal- und landespolitischen Einflüssen (siehe Gemeinderats- und<br />

Landtagswahlen). Die Vielzahl der meist kleinstrukturierten Gemeinden verfügt<br />

über keine eigenen Planungs- und Bauabteilungen und ist baukulturell, bautechnisch<br />

und bauwirtschaftlich meist nicht versiert.<br />

Auf Landesebene sind politische ReferentInnen und Dienststellen der Landesverwaltungen<br />

für Gemeindeangelegenheiten und auch für den kommunalen<br />

Hochbau als FördergeberIn, Behörde und DienstleisterIn zuständig, bei kommunalen<br />

Bauvorhaben jedoch nicht als BauherrInnen, sondern als MitfinanziererInnen<br />

(mitverantwortlich).<br />

Aus den vielen direkten oder indirekten Projektbeteiligten und deren Funktionen,<br />

Aufgaben und Handlungsschwerpunkten im kommunalen Baugeschehen<br />

sowie deren Selbstverständnis lassen sich in besonders hohem Maße divergierende<br />

Interessen und Zugänge zur Baukultur und Bauqualität ableiten.<br />

Im ersten Teil des Beitrages wird, auf Grund von Eigenerfahrungen des Verfassers<br />

sowie von Informationen aus den Internetauftritten der Länder, der Gemeinden<br />

und anderer Einrichtungen, in Form einer Bestandsaufnahme auf die hauptbeteiligten<br />

„ProjektträgerInnen“ Gemeinden und Länder (Wien ausgenommen)<br />

und einige wesentliche Merkmale im kommunalen Hochbau eingegangen.<br />

1<br />

Quelle http://www.aeiou.at/aeiou.encyclop.g/g218508.htm.<br />

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