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qualifiziert wird. Neben dem Dauerbrenner „Abänderung der ÖNORMEN“<br />
werden exemplarisch noch angeführt:<br />
• Im Bauvertrag sollten sich partnerschaftliche Denkansätze wiederfinden, weil<br />
BauherrIn und BauunternehmerIn das gleiche Ziel haben: ein mängelfreies termingerechtes<br />
Werk zu erstellen und zu übernehmen. In den Vertrag gehören<br />
Verfahren zur Konfliktvermeidung und Konfliktlösung.<br />
• Die Vorteile eines GeneralunternehmerInnenvertrages sind für BauherrInnen<br />
derart gewichtig, dass sie sich diese Abwicklungsform nicht madig machen lassen<br />
müssen. Allerdings sollte die Auswahl der SubunternehmerInnen so gestaltet<br />
sein, dass Qualität und Termin nicht durch „ausgebeutete“ SubunternehmerInnen<br />
gefährdet sind.<br />
• Vollends abzulehnen sind so genannte „offene GeneralunternehmerInnen“, bei<br />
denen BauherrInnen die SubunternehmerInnen aussuchen und den GeneralunternehmerInnen<br />
überbinden. Dies führt regelmäßig zu Verzügen bei der Vergabe,<br />
manches Mal auch zu Konkurs der SubunternehmerInnen und zu einem<br />
Zusammenspannen von unbekannten UnternehmerInnen. Würde man so eine<br />
Fußballmannschaft bilden?<br />
• Bei Bauwerken, bei denen der Anteil der technischen/maschinellen Gebäudeausrüstung<br />
hoch ist, werden fallweise neben der Planung noch funktionale<br />
Vorgaben vertraglich festgeschrieben (z.B. bei hochtechnisierten Hochbauten,<br />
Kläranlagen). Sie sind dann extrem unfair, wenn damit nur die Absicherung<br />
einer oberflächlichen Planung beabsichtigt wird. In solchen Fällen verhindern<br />
BauherrInnen bewusst einen fairen Bauvertrag.<br />
Diese 10 Punkte sollen beispielhaft vergegenwärtigen, was BauherrInnen zwar<br />
zivilrechtlich machen dürfen, was aber zum Ärgernis für die PlanerInnen und<br />
DienstleisterInnen, UnternehmerInnen, manchmal auch AnrainerInnen und<br />
NutzerInnen werden kann. Die Verantwortung gegenüber anderen nehmen sie<br />
in diesen 10 Beispielen bei der inkriminierten Verhaltensweise nicht wahr. Und<br />
genau darum geht es dem Verfasser bei diesem Input.<br />
ao. Univ. Prof. DI Dr. techn.<br />
Sabine Pollak<br />
Architektin; unterrichtet als<br />
ao. Professorin an der TU<br />
Wien und der Universität<br />
Salzburg; forscht in den<br />
Bereichen Gender, Frauen<br />
und Wohnen und arbeitet<br />
seit 1995 als Partnerin im<br />
Büro Köb&Pollak Architektur<br />
2.5 Gender Mainstreaming<br />
Sabine Pollak<br />
Gender Mainstreaming bezeichnet eine politische Strategie zur Herstellung<br />
von Geschlechtergerechtigkeit in allen Entwicklungen und Umsetzungen von<br />
Konzepten, Projekten und Prozessen. Gender Planning umfasst all jene Entscheidungsprozesse<br />
wie Projektentwicklung, Beauftragung, Planung, Benutzung und<br />
Evaluierung von Architektur. Das Implementieren von Gender Mainstreaming in<br />
den Bereichen Politik und Verwaltung, Berufsvertretungen und Forschung/<br />
Lehre hat die Schaffung von Gender-Kompetenz in allen Bereichen sowie die<br />
Herstellung von gendergerechter Architektur zum Ziel. 1<br />
Handlungsebenen und Maßnahmen<br />
Politik und Verwaltung<br />
• Aufbauen von Gender-Kompetenz in allen Verwaltungseinheiten, die mit der<br />
Entwicklung und Produktion von Architektur durch Schulungen befasst sind,<br />
externe ExpertInnen und entsprechende Besetzung von Posten,<br />
• gesetzliches Verankern von Gender Mainstreaming als Grundsatz von Raumplanung,<br />
Stadtentwicklung und Projektentwicklung,<br />
• Ausarbeiten von österreichweiten, allgemein gültigen Gender-Qualitätskriterien<br />
für Projekte ab einer bestimmten Größe,<br />
• Bindung von Förderungen an Qualitätskriterien,<br />
• Förderung von gendergerecht entwickelten Vorzeigeprojekten auf Stadt-, Gemeinde-<br />
und Landesebene.<br />
Berufsvertretungen<br />
• Paritätische Besetzung aller Gremien wie Projektentwicklungsgruppen, Jurys, Gestaltungs-<br />
und Grundstücksbeiräten etc. sowie Beiziehen von Gender ExpertInnen,<br />
• Austausch mit jenen Ländern, wo Gender-Qualitätskriterien in Architekturentwicklung<br />
und -produktion bereits verankert sind (z.B. Schweiz oder Deutschland).<br />
Forschung/Lehre<br />
• Verankern von Gender Mainstreaming-Strategien in der Ausbildung aller Architekturschulen,<br />
• Forschungsförderung zum Thema Gender und Planung,<br />
• Überprüfung aller Forschungsanträge und -förderungen im Bereich Planung<br />
auf Gender-Gerechtigkeit.<br />
1<br />
Baukultur : Verantwortung<br />
Gender Mainstreaming 2.5<br />
Siehe auch Knoll/Szalai, Hnilica, Pollak, Witthöft: Architektur neutral? Architektur &Bauforum 01,Wien 2006.<br />
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