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qualifiziert wird. Neben dem Dauerbrenner „Abänderung der ÖNORMEN“<br />

werden exemplarisch noch angeführt:<br />

• Im Bauvertrag sollten sich partnerschaftliche Denkansätze wiederfinden, weil<br />

BauherrIn und BauunternehmerIn das gleiche Ziel haben: ein mängelfreies termingerechtes<br />

Werk zu erstellen und zu übernehmen. In den Vertrag gehören<br />

Verfahren zur Konfliktvermeidung und Konfliktlösung.<br />

• Die Vorteile eines GeneralunternehmerInnenvertrages sind für BauherrInnen<br />

derart gewichtig, dass sie sich diese Abwicklungsform nicht madig machen lassen<br />

müssen. Allerdings sollte die Auswahl der SubunternehmerInnen so gestaltet<br />

sein, dass Qualität und Termin nicht durch „ausgebeutete“ SubunternehmerInnen<br />

gefährdet sind.<br />

• Vollends abzulehnen sind so genannte „offene GeneralunternehmerInnen“, bei<br />

denen BauherrInnen die SubunternehmerInnen aussuchen und den GeneralunternehmerInnen<br />

überbinden. Dies führt regelmäßig zu Verzügen bei der Vergabe,<br />

manches Mal auch zu Konkurs der SubunternehmerInnen und zu einem<br />

Zusammenspannen von unbekannten UnternehmerInnen. Würde man so eine<br />

Fußballmannschaft bilden?<br />

• Bei Bauwerken, bei denen der Anteil der technischen/maschinellen Gebäudeausrüstung<br />

hoch ist, werden fallweise neben der Planung noch funktionale<br />

Vorgaben vertraglich festgeschrieben (z.B. bei hochtechnisierten Hochbauten,<br />

Kläranlagen). Sie sind dann extrem unfair, wenn damit nur die Absicherung<br />

einer oberflächlichen Planung beabsichtigt wird. In solchen Fällen verhindern<br />

BauherrInnen bewusst einen fairen Bauvertrag.<br />

Diese 10 Punkte sollen beispielhaft vergegenwärtigen, was BauherrInnen zwar<br />

zivilrechtlich machen dürfen, was aber zum Ärgernis für die PlanerInnen und<br />

DienstleisterInnen, UnternehmerInnen, manchmal auch AnrainerInnen und<br />

NutzerInnen werden kann. Die Verantwortung gegenüber anderen nehmen sie<br />

in diesen 10 Beispielen bei der inkriminierten Verhaltensweise nicht wahr. Und<br />

genau darum geht es dem Verfasser bei diesem Input.<br />

ao. Univ. Prof. DI Dr. techn.<br />

Sabine Pollak<br />

Architektin; unterrichtet als<br />

ao. Professorin an der TU<br />

Wien und der Universität<br />

Salzburg; forscht in den<br />

Bereichen Gender, Frauen<br />

und Wohnen und arbeitet<br />

seit 1995 als Partnerin im<br />

Büro Köb&Pollak Architektur<br />

2.5 Gender Mainstreaming<br />

Sabine Pollak<br />

Gender Mainstreaming bezeichnet eine politische Strategie zur Herstellung<br />

von Geschlechtergerechtigkeit in allen Entwicklungen und Umsetzungen von<br />

Konzepten, Projekten und Prozessen. Gender Planning umfasst all jene Entscheidungsprozesse<br />

wie Projektentwicklung, Beauftragung, Planung, Benutzung und<br />

Evaluierung von Architektur. Das Implementieren von Gender Mainstreaming in<br />

den Bereichen Politik und Verwaltung, Berufsvertretungen und Forschung/<br />

Lehre hat die Schaffung von Gender-Kompetenz in allen Bereichen sowie die<br />

Herstellung von gendergerechter Architektur zum Ziel. 1<br />

Handlungsebenen und Maßnahmen<br />

Politik und Verwaltung<br />

• Aufbauen von Gender-Kompetenz in allen Verwaltungseinheiten, die mit der<br />

Entwicklung und Produktion von Architektur durch Schulungen befasst sind,<br />

externe ExpertInnen und entsprechende Besetzung von Posten,<br />

• gesetzliches Verankern von Gender Mainstreaming als Grundsatz von Raumplanung,<br />

Stadtentwicklung und Projektentwicklung,<br />

• Ausarbeiten von österreichweiten, allgemein gültigen Gender-Qualitätskriterien<br />

für Projekte ab einer bestimmten Größe,<br />

• Bindung von Förderungen an Qualitätskriterien,<br />

• Förderung von gendergerecht entwickelten Vorzeigeprojekten auf Stadt-, Gemeinde-<br />

und Landesebene.<br />

Berufsvertretungen<br />

• Paritätische Besetzung aller Gremien wie Projektentwicklungsgruppen, Jurys, Gestaltungs-<br />

und Grundstücksbeiräten etc. sowie Beiziehen von Gender ExpertInnen,<br />

• Austausch mit jenen Ländern, wo Gender-Qualitätskriterien in Architekturentwicklung<br />

und -produktion bereits verankert sind (z.B. Schweiz oder Deutschland).<br />

Forschung/Lehre<br />

• Verankern von Gender Mainstreaming-Strategien in der Ausbildung aller Architekturschulen,<br />

• Forschungsförderung zum Thema Gender und Planung,<br />

• Überprüfung aller Forschungsanträge und -förderungen im Bereich Planung<br />

auf Gender-Gerechtigkeit.<br />

1<br />

Baukultur : Verantwortung<br />

Gender Mainstreaming 2.5<br />

Siehe auch Knoll/Szalai, Hnilica, Pollak, Witthöft: Architektur neutral? Architektur &Bauforum 01,Wien 2006.<br />

24 | 25

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