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Vielfach resultieren (folge-)kostenintensive und nicht bedarfsgerechte Bauvorhaben<br />
aus mangelhaften Bedarfsermittlungen und -analysen, übereilten<br />
Wettbewerben, Planungen und Projektentscheidungen5 , meist nach folgenden<br />
Ablaufmustern:<br />
Die „klassische Projektabwicklung“ besteht in der Erstellung eines Vorentwurfs<br />
(ohne interdisziplinären, nachhaltigen und ganzheitlichen Ansatz, ohne Kostenwahrheit6<br />
) auf Basis von Gesprächen mit GemeindevertreterInnen und NutzerInnen.<br />
Schriftliche Zieldefinitionen, Fachplanungsleistungen sowie eindeutige<br />
Bestellgrundlagen (z.B. Errichtungskosten7 ) werden erst „nach und nach“ im<br />
Projekt formuliert bzw. beigestellt. Die ArchitekturplanerInnen übernehmen<br />
dabei als „UniversalistInnen“ je nach Projektphase die Rolle der (Kosten-)PlanerInnen,<br />
VermittlerInnen, KoordinatorInnen, ControllerInnen und ProjektleiterInnen.<br />
Der Tendenz zu Fertigprodukten auch im kommunalen Hochbau folgend, werden<br />
in der „trendigen Projektabwicklung“ schon in der Bedarfsplanungsphase<br />
All-Inclusive-Pakete und Pauschallösungen (Planung – Bauausführung –<br />
Finanzierung) angeboten und realisiert. Der qualitative Anspruch einer interdisziplinären<br />
und ganzheitlichen Planung im Sinne der baukulturellen<br />
Verantwortung wird hier innerhalb des Gesamtprojektes auf ein Subniveau<br />
reduziert.<br />
Künftiger Investitionsbedarf, Finanzierung<br />
Es zeigt sich allgemein, dass hinsichtlich der Anzahl und Dichte der kommunalen<br />
Hochbauten ein regionsabhängig hoher Sättigungsgrad erreicht ist. Künftig dürfte bzw.<br />
müsste sich der Schwerpunkt des Investitionsbedarfs verstärkt zur Instandhaltung und<br />
Instandsetzung (planmäßige Objektbewirtschaftung) sowie zur ökonomischen, ökologischen<br />
und funktionalen Verbesserung (Stichwort Nachhaltigkeit) verlagern.<br />
5 Siehe auch Vorwort „Leitfaden für die Abwicklung von Gemeindehochbauten“ - Ausgabe August 2002.<br />
6 Hans Lechner, Wien: Das Dilemma der erstgenannten Zahl!<br />
7 Siehe ÖNORM B 1801, Teil 1 - Kostengliederung im Hoch- und Tiefbau.<br />
Baukultur : Verantwortung<br />
Beratung und Entscheidungsfindung der BürgermeisterInnen 2.9<br />
Zur Finanzierung von Bauvorhaben im kommunalen Bereich sind die Gemeinden<br />
– meist ohne Unterschied hinsichtlich ihrer Größe und Struktur (also auch<br />
Großstädte) – in der Regel auf Bedarfszuweisungen (aus dem Gemeindeausgleichsfonds)<br />
durch die jeweiligen Länder bzw. deren politisch zuständige<br />
ReferentInnen (Landeshauptleute, Landesräte) angewiesen.<br />
Gemeindezuständigkeiten der Bundesländer (ohne Wien)<br />
Auf Landesebene ist die Gemeindezuständigkeit in verschiedensten Angelegenheiten<br />
(Gemeindeaufsicht und -finanzen, Wahlrecht, Raumplanung, Infrastruktur<br />
etc.) durch die jeweiligen politischen ReferentInnen sowie durch Ressort- und<br />
Fachdienststellen der Landesverwaltungen gegeben.<br />
Strukturen der Landesverwaltungen<br />
Die Strukturen, Zuständigkeiten und Aufgaben und damit auch die strategischen<br />
und operativen Handlungsschwerpunkte der Landesverwaltungen und ihrer<br />
Fachressorts haben sich in den letzten 10 bis 15 Jahren deutlich durch politische<br />
Veränderungen, durch Auslagerung in (Tochter-)Gesellschaften oder durch Personalreduktion<br />
(Nicht-Nachbesetzung, Auflösung von Aufgabenbereichen etc.)<br />
geändert, eine Ausdünnung des Planungs- und Baubereichs der ehemals „klassischen“<br />
Hochbauagenden ist auch für die Gemeinden spürbar. Vielfach sind<br />
die Dienststellen nur mehr im hoheitlichen Bereich (z.B. Aufsichtsbehörde) oder<br />
als BeraterInnen und DienstleisterInnen (z.B. Aufbereitung von politischen Entscheidungsgrundlagen)<br />
tätig.<br />
Förderung von kommunalen Bauvorhaben<br />
Die Unterstützung der Gemeinden bei Bauvorhaben durch Bedarfszuweisungen<br />
aus dem Finanzausgleich ist in der Regel in entsprechenden Richtlinien8 verankert.<br />
Die Bedarfszuweisungen sind jedoch nicht nur für die Realisierung von<br />
Projekten, sondern auch für andere außerordentliche Ereignisse und Belastungen<br />
der Gemeinden vorgesehen.<br />
8<br />
In den meisten Bundesländern sind die Richtlinien (unter verschiedenen Bezeichnungen) via Internet<br />
abrufbar.<br />
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