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Vielfach resultieren (folge-)kostenintensive und nicht bedarfsgerechte Bauvorhaben<br />

aus mangelhaften Bedarfsermittlungen und -analysen, übereilten<br />

Wettbewerben, Planungen und Projektentscheidungen5 , meist nach folgenden<br />

Ablaufmustern:<br />

Die „klassische Projektabwicklung“ besteht in der Erstellung eines Vorentwurfs<br />

(ohne interdisziplinären, nachhaltigen und ganzheitlichen Ansatz, ohne Kostenwahrheit6<br />

) auf Basis von Gesprächen mit GemeindevertreterInnen und NutzerInnen.<br />

Schriftliche Zieldefinitionen, Fachplanungsleistungen sowie eindeutige<br />

Bestellgrundlagen (z.B. Errichtungskosten7 ) werden erst „nach und nach“ im<br />

Projekt formuliert bzw. beigestellt. Die ArchitekturplanerInnen übernehmen<br />

dabei als „UniversalistInnen“ je nach Projektphase die Rolle der (Kosten-)PlanerInnen,<br />

VermittlerInnen, KoordinatorInnen, ControllerInnen und ProjektleiterInnen.<br />

Der Tendenz zu Fertigprodukten auch im kommunalen Hochbau folgend, werden<br />

in der „trendigen Projektabwicklung“ schon in der Bedarfsplanungsphase<br />

All-Inclusive-Pakete und Pauschallösungen (Planung – Bauausführung –<br />

Finanzierung) angeboten und realisiert. Der qualitative Anspruch einer interdisziplinären<br />

und ganzheitlichen Planung im Sinne der baukulturellen<br />

Verantwortung wird hier innerhalb des Gesamtprojektes auf ein Subniveau<br />

reduziert.<br />

Künftiger Investitionsbedarf, Finanzierung<br />

Es zeigt sich allgemein, dass hinsichtlich der Anzahl und Dichte der kommunalen<br />

Hochbauten ein regionsabhängig hoher Sättigungsgrad erreicht ist. Künftig dürfte bzw.<br />

müsste sich der Schwerpunkt des Investitionsbedarfs verstärkt zur Instandhaltung und<br />

Instandsetzung (planmäßige Objektbewirtschaftung) sowie zur ökonomischen, ökologischen<br />

und funktionalen Verbesserung (Stichwort Nachhaltigkeit) verlagern.<br />

5 Siehe auch Vorwort „Leitfaden für die Abwicklung von Gemeindehochbauten“ - Ausgabe August 2002.<br />

6 Hans Lechner, Wien: Das Dilemma der erstgenannten Zahl!<br />

7 Siehe ÖNORM B 1801, Teil 1 - Kostengliederung im Hoch- und Tiefbau.<br />

Baukultur : Verantwortung<br />

Beratung und Entscheidungsfindung der BürgermeisterInnen 2.9<br />

Zur Finanzierung von Bauvorhaben im kommunalen Bereich sind die Gemeinden<br />

– meist ohne Unterschied hinsichtlich ihrer Größe und Struktur (also auch<br />

Großstädte) – in der Regel auf Bedarfszuweisungen (aus dem Gemeindeausgleichsfonds)<br />

durch die jeweiligen Länder bzw. deren politisch zuständige<br />

ReferentInnen (Landeshauptleute, Landesräte) angewiesen.<br />

Gemeindezuständigkeiten der Bundesländer (ohne Wien)<br />

Auf Landesebene ist die Gemeindezuständigkeit in verschiedensten Angelegenheiten<br />

(Gemeindeaufsicht und -finanzen, Wahlrecht, Raumplanung, Infrastruktur<br />

etc.) durch die jeweiligen politischen ReferentInnen sowie durch Ressort- und<br />

Fachdienststellen der Landesverwaltungen gegeben.<br />

Strukturen der Landesverwaltungen<br />

Die Strukturen, Zuständigkeiten und Aufgaben und damit auch die strategischen<br />

und operativen Handlungsschwerpunkte der Landesverwaltungen und ihrer<br />

Fachressorts haben sich in den letzten 10 bis 15 Jahren deutlich durch politische<br />

Veränderungen, durch Auslagerung in (Tochter-)Gesellschaften oder durch Personalreduktion<br />

(Nicht-Nachbesetzung, Auflösung von Aufgabenbereichen etc.)<br />

geändert, eine Ausdünnung des Planungs- und Baubereichs der ehemals „klassischen“<br />

Hochbauagenden ist auch für die Gemeinden spürbar. Vielfach sind<br />

die Dienststellen nur mehr im hoheitlichen Bereich (z.B. Aufsichtsbehörde) oder<br />

als BeraterInnen und DienstleisterInnen (z.B. Aufbereitung von politischen Entscheidungsgrundlagen)<br />

tätig.<br />

Förderung von kommunalen Bauvorhaben<br />

Die Unterstützung der Gemeinden bei Bauvorhaben durch Bedarfszuweisungen<br />

aus dem Finanzausgleich ist in der Regel in entsprechenden Richtlinien8 verankert.<br />

Die Bedarfszuweisungen sind jedoch nicht nur für die Realisierung von<br />

Projekten, sondern auch für andere außerordentliche Ereignisse und Belastungen<br />

der Gemeinden vorgesehen.<br />

8<br />

In den meisten Bundesländern sind die Richtlinien (unter verschiedenen Bezeichnungen) via Internet<br />

abrufbar.<br />

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