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siehe Heft 5, Seite 68<br />
siehe Heft 5, Seite 76<br />
rInnenteams darstellten. Um die Baukultur der heimischen Unternehmerschaft<br />
zu verbessern, wäre also angeraten, die EntscheidungsträgerInnen in verständlicher<br />
Form über die Positivfaktoren zu informieren, die Architektur für Unternehmen<br />
leisten kann.<br />
5.5 Gesetzliche Baunormen als Rahmen für baukulturelle Aktivitäten –<br />
Möglichkeiten zur Flexibilisierung und Einsparungspotenziale<br />
Rainer Mikulits<br />
Bautechnische Vorschriften und die in diesen verwiesenen technischen Regelwerke<br />
sind das Korsett, in dem baukulturelle Aktivitäten stattfinden. PlanerInnen<br />
und ArchitektInnen benötigen für kreative Entfaltung jedoch flexible Bauvorschriften,<br />
die den notwendigen Freiraum lassen.<br />
Traditionelle Bauvorschriften haben die Standard-Bauaufgaben im Fokus, sind<br />
bauteilorientiert, und je älter sie sind, umso mehr sind sie durchzogen mit Elementen<br />
der Anlassgesetzgebung. Moderne Bauvorschriften zäumen das Pferd<br />
von der anderen Seite auf: Sie definieren Schutzziele, die eingehalten werden<br />
müssen, und Leistungsanforderungen sowie Funktionen, die von Bauwerken<br />
oder Bauteilen erfüllt werden müssen. Dies lässt den PlanerInnen und ArchitektInnen<br />
die Freiheit, den Weg zur Zielerfüllung zu wählen. Die derzeitige Initiative<br />
der Bundesländer, die bautechnischen Vorschriften zu harmonisieren, folgt diesem<br />
modernen Konzept. Noch sind sich jedoch nicht alle Bundesländer einig, und<br />
eine Ländervereinbarung zur Harmonisierung der bautechnischen Vorschriften<br />
ist nicht in Kraft. Dazu wäre nur noch die Befassung der Landtage in Niederösterreich<br />
und in Salzburg erforderlich. Aus einer Vereinheitlichung der derzeit<br />
neun unterschiedlichen bautechnischen Bestimmungen in Österreich würden<br />
sich überdies große Einsparungspotenziale ergeben. Gleichzeitig würde damit<br />
die österreichweite Mobilität von Planungs- und Ausführungsdienstleistungen<br />
erhöht.<br />
5.6 Steuerliche Verbesserung für PlanerInnen und Architekturschaffende<br />
Gerhard Nidetzky mit Karin Fuhrmann und Renate Putz<br />
Der Handlungs- und Änderungsbedarf hinsichtlich der steuerlichen Behandlung<br />
von Immobilieninvestments betrifft Regelungen des Ertrags- und des Umsatzsteuergesetzes<br />
ebenso wie das Erbschaftsteuerrecht.<br />
siehe Heft 6, Seite 6<br />
Baukultur : Empfehlungen<br />
Kurz und bündig: Abstracts aller Beiträge 1.5<br />
Die Maßnahmen schaffen durch Verminderung des steuerpflichtigen Einkommens<br />
von Investoren, wie etwa durch Erweiterung des Anwendungsbereiches<br />
der beschleunigten Abschreibung oder der Möglichkeit, einen Überschuss bis zu<br />
10 Jahre zurückzustellen, einen Anreiz zur Vermögensveranlagung in Immobilien.<br />
Weitere Maßnahmen dienen der Harmonisierung des Steuer- mit dem Mietrechtsgesetz<br />
und der Erleichterung der Verwaltung von Immobilien. Im Bereich<br />
der Erbschaftsteuer soll durch die Senkung und Fixierung des Steuersatzes auf<br />
3,5% bzw. 2% eine Anpassung an die Grunderwerbssteuer erreicht und dadurch<br />
mehr Gerechtigkeit und Verwaltungsvereinfachung im Steuersystem geschaffen<br />
werden.<br />
Abstracts Heft 6<br />
6.1 Erwerbstätigkeit in der Architektur – ein hartes Pflaster<br />
Hubert Eichmann und Sybille Reidl<br />
Der Beitrag liefert einen Überblick über Umsatz-, Beschäftigungs-, Einkommensund<br />
Arbeitsstrukturen in der österreichischen Architektur. Dazu werden vorliegende<br />
statistische Daten sowie empirische Ergebnisse aus einem eigenen Forschungsprojekt<br />
zur Kreativwirtschaft in Wien herangezogen. Die Analyse ergibt,<br />
dass sowohl die Nachfrage nach Architekturleistungen als auch das Angebot an<br />
akademischen Arbeitskräften wächst, letzteres vor allem in den Grauzonen der<br />
(schein-)selbstständigen Erwerbstätigkeit. Unsichere Beschäftigungsverhältnisse,<br />
niedrige Einkommen, ungenügende soziale Absicherung sowie lange<br />
Arbeitszeiten sind im Architekturberuf verbreitet. Nicht zuletzt aufgrund künstlerisch-kreativer<br />
Berufsleitbilder übt die Profession Architektur dennoch großen<br />
Reiz auf Neueinsteiger aus. Das Missverhältnis zwischen Arbeitskraftnachfrage<br />
und -angebot wird deshalb auch in Zukunft nicht aufzulösen sein.Wie in anderen<br />
Sektoren der Kreativwirtschaft korrespondiert der Zustrom in selbstständige Erwerbsformen<br />
mit Risiken der mangelnden sozialen Absicherung. Um zu verhindern,<br />
dass sich Formen der selbstständigen Erwerbstätigkeit in zukunftsträchtigen<br />
Branchen wie der Architektur als Zonen der Prekarität verfestigen, sind Sozialversicherungssysteme<br />
auszubauen, insbesondere gegen das Risiko der Auftrags-<br />
bzw. Arbeitslosigkeit. Professionsinterne Selbstregulation oder freiwillige<br />
Selbstversicherung werden allerdings nicht ausreichen.<br />
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