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siehe Heft 5, Seite 68<br />

siehe Heft 5, Seite 76<br />

rInnenteams darstellten. Um die Baukultur der heimischen Unternehmerschaft<br />

zu verbessern, wäre also angeraten, die EntscheidungsträgerInnen in verständlicher<br />

Form über die Positivfaktoren zu informieren, die Architektur für Unternehmen<br />

leisten kann.<br />

5.5 Gesetzliche Baunormen als Rahmen für baukulturelle Aktivitäten –<br />

Möglichkeiten zur Flexibilisierung und Einsparungspotenziale<br />

Rainer Mikulits<br />

Bautechnische Vorschriften und die in diesen verwiesenen technischen Regelwerke<br />

sind das Korsett, in dem baukulturelle Aktivitäten stattfinden. PlanerInnen<br />

und ArchitektInnen benötigen für kreative Entfaltung jedoch flexible Bauvorschriften,<br />

die den notwendigen Freiraum lassen.<br />

Traditionelle Bauvorschriften haben die Standard-Bauaufgaben im Fokus, sind<br />

bauteilorientiert, und je älter sie sind, umso mehr sind sie durchzogen mit Elementen<br />

der Anlassgesetzgebung. Moderne Bauvorschriften zäumen das Pferd<br />

von der anderen Seite auf: Sie definieren Schutzziele, die eingehalten werden<br />

müssen, und Leistungsanforderungen sowie Funktionen, die von Bauwerken<br />

oder Bauteilen erfüllt werden müssen. Dies lässt den PlanerInnen und ArchitektInnen<br />

die Freiheit, den Weg zur Zielerfüllung zu wählen. Die derzeitige Initiative<br />

der Bundesländer, die bautechnischen Vorschriften zu harmonisieren, folgt diesem<br />

modernen Konzept. Noch sind sich jedoch nicht alle Bundesländer einig, und<br />

eine Ländervereinbarung zur Harmonisierung der bautechnischen Vorschriften<br />

ist nicht in Kraft. Dazu wäre nur noch die Befassung der Landtage in Niederösterreich<br />

und in Salzburg erforderlich. Aus einer Vereinheitlichung der derzeit<br />

neun unterschiedlichen bautechnischen Bestimmungen in Österreich würden<br />

sich überdies große Einsparungspotenziale ergeben. Gleichzeitig würde damit<br />

die österreichweite Mobilität von Planungs- und Ausführungsdienstleistungen<br />

erhöht.<br />

5.6 Steuerliche Verbesserung für PlanerInnen und Architekturschaffende<br />

Gerhard Nidetzky mit Karin Fuhrmann und Renate Putz<br />

Der Handlungs- und Änderungsbedarf hinsichtlich der steuerlichen Behandlung<br />

von Immobilieninvestments betrifft Regelungen des Ertrags- und des Umsatzsteuergesetzes<br />

ebenso wie das Erbschaftsteuerrecht.<br />

siehe Heft 6, Seite 6<br />

Baukultur : Empfehlungen<br />

Kurz und bündig: Abstracts aller Beiträge 1.5<br />

Die Maßnahmen schaffen durch Verminderung des steuerpflichtigen Einkommens<br />

von Investoren, wie etwa durch Erweiterung des Anwendungsbereiches<br />

der beschleunigten Abschreibung oder der Möglichkeit, einen Überschuss bis zu<br />

10 Jahre zurückzustellen, einen Anreiz zur Vermögensveranlagung in Immobilien.<br />

Weitere Maßnahmen dienen der Harmonisierung des Steuer- mit dem Mietrechtsgesetz<br />

und der Erleichterung der Verwaltung von Immobilien. Im Bereich<br />

der Erbschaftsteuer soll durch die Senkung und Fixierung des Steuersatzes auf<br />

3,5% bzw. 2% eine Anpassung an die Grunderwerbssteuer erreicht und dadurch<br />

mehr Gerechtigkeit und Verwaltungsvereinfachung im Steuersystem geschaffen<br />

werden.<br />

Abstracts Heft 6<br />

6.1 Erwerbstätigkeit in der Architektur – ein hartes Pflaster<br />

Hubert Eichmann und Sybille Reidl<br />

Der Beitrag liefert einen Überblick über Umsatz-, Beschäftigungs-, Einkommensund<br />

Arbeitsstrukturen in der österreichischen Architektur. Dazu werden vorliegende<br />

statistische Daten sowie empirische Ergebnisse aus einem eigenen Forschungsprojekt<br />

zur Kreativwirtschaft in Wien herangezogen. Die Analyse ergibt,<br />

dass sowohl die Nachfrage nach Architekturleistungen als auch das Angebot an<br />

akademischen Arbeitskräften wächst, letzteres vor allem in den Grauzonen der<br />

(schein-)selbstständigen Erwerbstätigkeit. Unsichere Beschäftigungsverhältnisse,<br />

niedrige Einkommen, ungenügende soziale Absicherung sowie lange<br />

Arbeitszeiten sind im Architekturberuf verbreitet. Nicht zuletzt aufgrund künstlerisch-kreativer<br />

Berufsleitbilder übt die Profession Architektur dennoch großen<br />

Reiz auf Neueinsteiger aus. Das Missverhältnis zwischen Arbeitskraftnachfrage<br />

und -angebot wird deshalb auch in Zukunft nicht aufzulösen sein.Wie in anderen<br />

Sektoren der Kreativwirtschaft korrespondiert der Zustrom in selbstständige Erwerbsformen<br />

mit Risiken der mangelnden sozialen Absicherung. Um zu verhindern,<br />

dass sich Formen der selbstständigen Erwerbstätigkeit in zukunftsträchtigen<br />

Branchen wie der Architektur als Zonen der Prekarität verfestigen, sind Sozialversicherungssysteme<br />

auszubauen, insbesondere gegen das Risiko der Auftrags-<br />

bzw. Arbeitslosigkeit. Professionsinterne Selbstregulation oder freiwillige<br />

Selbstversicherung werden allerdings nicht ausreichen.<br />

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