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Gebietskörperschaften<br />
Gebietskörperschaften sind Körperschaften öffentlichen Rechtes, die auf ein bestimmtes<br />
Gebiet bezogen sind und dort Gebietshoheit ausüben. In Österreich<br />
sind Bund, Länder und Gemeinden Gebietskörperschaften. Als öffentliche AuftraggeberInnen<br />
müssen Gebietskörperschaften ab einer gewissen Auftragssumme<br />
formale Vergabeverfahren einhalten, für sie und ihre ausgelagerten Unternehmen<br />
gilt das Bundesvergabegesetz (BVergG).<br />
Gemeinnützigkeit<br />
Für gemeinnützige Wohnbauunternehmen steht nicht die Gewinnmaximierung<br />
im Zentrum, sondern die Versorgung mit günstigem Wohnraum. Das Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz<br />
legt fest, dass Gemeinnützige nur beschränkt Gewinne<br />
machen dürfen und diese wieder in Wohnbaumaßnahmen in Österreich investieren<br />
müssen. Gesellschaftsrechtlich handelt es sich bei gemeinnützigen<br />
Unternehmungen sowohl um Genossenschaften als auch um GesmbHs und<br />
Aktiengesellschaften. Aktuell gibt es etwa 100 Wohnbaugenossenschaften und<br />
90 gemeinnützige Kapitalgesellschaften in Österreich.<br />
Gestaltungsbeirat<br />
Gestaltungsbeiräte sollen bauliche Entscheidungen in einem Gemeinwesen aus<br />
der amtlichen Behandlung herauslösen und zur Qualitätsfindung im Bauen beitragen.<br />
Ihre Aufgabe ist es, öffentliche Institutionen fachlich unabhängig zu beraten,<br />
die Qualität von Projekten im Hinblick auf Angemessenheit im baulichen<br />
und landschaftlichen Kontext zu fordern und das qualitativ anspruchsvollste<br />
Projekt in seiner Realisierbarkeit argumentativ zu unterstützen. In Österreich<br />
wurden bisher etwa 50 derartige Gremien eingesetzt. Ihre Hauptfunktion bildet<br />
die Beratung von BürgermeisterInnen als erste Bauinstanz sowie von Bau- und<br />
Planungsausschüssen durch zumeist auswärtige ArchitekturexpertInnen.<br />
Gutachterverfahren<br />
Der Begriff des Gutachterverfahrens ist im Bundesvergabegesetz (BVergG) nicht<br />
definiert, er ist aber im Planungsbereich nach wie vor gebräuchlich. Ein Gutachterverfahren<br />
entspricht einem geladenen Wettbewerb gemäß BVergG, der allerdings<br />
nur im Unterschwellenbereich möglich ist. Die heute üblichen Verfahren<br />
Baukultur : Empfehlungen<br />
Die wichtigsten Begriffe: Ein Glossar 1.8<br />
zur Einschränkung der Teilnehmerzahl im Oberschwellenbereich sind das „nicht<br />
offene Verfahren mit vorheriger Bekanntmachung“ oder der „nicht offene Wettbewerb“,<br />
bei denen unbeschränkt viele UnternehmerInnen Teilnahmeanträge<br />
abgeben, aus denen die eigentlichen TeilnehmerInnen ausgewählt werden.<br />
Infrastruktur<br />
Infrastruktur sind alle langlebigen Grundeinrichtungen personeller, materieller<br />
und institutioneller Art, die das Funktionieren einer arbeitsteiligen Volkswirtschaft<br />
garantieren. Die hier im engeren Sinne gemeinte technische Infrastruktur<br />
umfasst u.a. Energieversorgungsnetze, Entsorgungssysteme, Kommunikationssysteme<br />
wie Telefon, Rundfunk, Internet sowie Verkehrsnetze (Schifffahrt,<br />
Bahnverkehr, Straßenverkehr, Luftverkehr). Dazu können auch Gebäude und Anlagen<br />
etwa des Gesundheits- und Bildungssystems gezählt werden. Die Bereitstellung<br />
dieser Infrastruktur zählt zu den Aufgaben der öffentlichen Hand.<br />
IngenieurkonsulentIn<br />
IngenieurkonsulentInnen sind alle ZiviltechnikerInnen außer ArchitektInnen.<br />
IngenieurkonsulentInnen sind u.a. in den Bereichen Bauwesen/Bauingenieurwesen,<br />
Biologie, Chemie, Elektrotechnik, Erdwissenschaften, Forst- und Holzwirtschaft,<br />
Geographie, Gesteinshüttenwesen, Hochbau, Informatik, Innenarchitektur,<br />
Kulturtechnik und Wasserwirtschaft, Kunststofftechnik, Landschaftsplanung<br />
und Landschaftspflege, Landwirtschaft, Maschinenbau, Raumplanung<br />
und Raumordnung, technische Chemie, technische Geologie, technische<br />
Mathematik, technische Physik, Verfahrenstechnik, Vermessungswesen sowie<br />
Wirtschaftsingenieurwesen im Bauwesen und im Maschinenbau tätig.<br />
Institut für Architekturpolitik und Baukultur<br />
Gremien wie die interministerielle Architekturplattform in den Niederlanden, die<br />
an den dortigen Notas arbeitet, oder die englische Commission for Architecture<br />
and the Built Environment (CABE) arbeiten kontinuierlich an der Erforschung<br />
von baukulturrelevanten Fragen, um so die nötige Kompetenz für eine nachhaltige<br />
Architekturpolitik zu entwickeln. Mit der österreichischen „Plattform für<br />
Architekturpolitik und Baukultur“ gibt es ein Netzwerk, das mit entsprechender<br />
Dotation eine solche Funktion übernehmen könnte.<br />
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