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1.6 Empfehlungen: Chancen für die Zukunft Österreichs<br />

In der Entschließung des Nationalrates wurden konkrete Maßnahmen und Empfehlungen<br />

zur Förderung der Baukultur für Bund, Länder und Kommunen gefordert.<br />

Die Bundespolitik kann vor allem konkrete Vorgaben, bundesweite Qualitätsstandards<br />

und Lenkungsmaßnahmen über Förder- und Anreizsysteme initiieren.<br />

Die dafür wesentlichen Impulse können vielfach über die Verhandlungen<br />

im Rahmen des Finanzausgleichs gesetzt werden. Darüber hinaus kann über<br />

eine aktive Wirtschafts- und Außenpolitik die Grundlage für eine Export- und<br />

Imageoffensive geschaffen werden.<br />

In der Umsetzung einer österreichweiten Architekturpolitik ist vor allem die<br />

Initiative der Länder gefragt, wobei der Beratung von BürgermeisterInnen, entsprechenden<br />

Leitlinien für den kommunalen Hochbau, der Definition von Qualitätsstandards<br />

im geförderten Wohnbau und einer akkordierten Raumordnung<br />

auf Bezirks- und Landesebene eine besondere Bedeutung zukommt. Denn gerade<br />

auf kommunaler Ebene sind die mit Abstand größten Einsparungspotenziale<br />

öffentlicher Mittel evident. Sollte es nicht möglich sein, in absehbarer Zeit die vorgeschlagenen<br />

Qualitätsstandards, Prozesse und Leitlinien umzusetzen, werden<br />

künftig die entsprechenden Landes- und Kommunalbudgets durch einen bereits<br />

jetzt rasant ansteigenden Anteil an Erhaltungs-, Wartungs- und Betriebskosten<br />

dermaßen gebunden sein, dass für Neuinvestitionen kaum mehr Spielraum<br />

bleibt, was wiederum den politischen Aktionsradius enorm einschränken<br />

würde.<br />

Da aber Baukultur ein gesamtgesellschaftliches Anliegen ist, kann diese nicht ausschließlich<br />

an die Politik delegiert werden. Es werden daher nachstehend auch<br />

eine Reihe an Maßnahmen angeführt, die seitens der Bildungseinrichtungen und<br />

Berufsvertretungen in ihrem autonomen Wirkungsbereich umgesetzt werden<br />

können.<br />

In den nachfolgenden fünf Heften, die den Baukulturreport in die Bereiche Verantwortung,<br />

Öffentlichkeit, Nachhaltigkeit, Wirtschaft und Produktion aufgliedern,<br />

wurden seitens der ARGE Baukulturreport und der AutorInnen zahlreiche<br />

Maßnahmen und Empfehlungen formuliert. Am Beginn jedes Heftes besteht<br />

die Möglichkeit, sich unter dem Titel „Auf einen Blick“ einen ersten Überblick zu<br />

verschaffen.<br />

Baukultur : Empfehlungen<br />

Empfehlungen: Chancen für die Zukunft Österreichs 1.6<br />

Die folgenden, grundsätzlichen Empfehlungen und Maßnahmen stellen den<br />

Versuch dar, darüber hinaus schwerpunktmäßig die wesentlichen Rahmenbedingungen<br />

für eine österreichische Architekturpolitik aus der Vielzahl der Empfehlungen<br />

herauszugreifen und diese den Vorgaben aus der Entschließung<br />

des Nationalrates größtmöglich zuzuordnen:<br />

1 Verbesserung rechtlicher und fiskalischer Rahmenbedingungen<br />

Grundsätzlich bedingen fast alle Empfehlungen in der einen oder anderen Form<br />

rechtliche und/oder fiskalische Maßnahmen. Die nachfolgende Auflistung stellt<br />

wichtige Meilensteine einer nationalen Architekturpolitik dar:<br />

• Bindung des Einsatzes öffentlicher Mittel an qualitätssichernde Maßnahmen<br />

Alle Bauvorhaben, die direkt oder indirekt mit öffentlichen Mitteln finanziert<br />

oder von öffentlichen Einrichtungen gemietet oder geleast werden, müssen verbindlichen,<br />

die Baukultur sichernden Qualitätskriterien unterworfen werden.<br />

Nur durch ein lückenloses Eintreten für umfassende Qualität bei Bauten der<br />

öffentlichen Hand werden in Zeiten immer knapper werdender finanzieller<br />

Ressourcen der öffentlichen Hand die Bedürfnisse der Bevölkerung in einer<br />

wertvollen Weise befriedigt werden können. Dies betrifft insbesondere auch<br />

das Vergabewesen.<br />

• Der Gesetzgeber muss die Möglichkeit nützen, die Vergabe von öffentlichen<br />

Mitteln für alle Bereiche des Bauens an qualitätssichernde Maßnahmen zu binden,<br />

auch für die ausgelagerten Unternehmen aller Ebenen. Gleiches gilt auf<br />

Länder- und Gemeindenebene, insbesondere für die Wohnbauförderung und<br />

die Bedarfszuweisungen an die Gemeinden.<br />

• Im großvolumigen Wohnbau sind Architekturwettbewerbe oder wettbewerbsähnliche<br />

Vergabeverfahren verbindlich einzufordern. Weiters sind für den<br />

Sektor der gemeinnützigen Wohnbauträger baukulturell orientierte Vorgaben<br />

wie z.B. ökologisch-energetische, soziale und gestaltungsqualitative Standards<br />

ebenso wie qualitätssichernde Prozesse (siehe nächster Punkt) usw. vorzusehen.<br />

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