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1.6 Empfehlungen: Chancen für die Zukunft Österreichs<br />
In der Entschließung des Nationalrates wurden konkrete Maßnahmen und Empfehlungen<br />
zur Förderung der Baukultur für Bund, Länder und Kommunen gefordert.<br />
Die Bundespolitik kann vor allem konkrete Vorgaben, bundesweite Qualitätsstandards<br />
und Lenkungsmaßnahmen über Förder- und Anreizsysteme initiieren.<br />
Die dafür wesentlichen Impulse können vielfach über die Verhandlungen<br />
im Rahmen des Finanzausgleichs gesetzt werden. Darüber hinaus kann über<br />
eine aktive Wirtschafts- und Außenpolitik die Grundlage für eine Export- und<br />
Imageoffensive geschaffen werden.<br />
In der Umsetzung einer österreichweiten Architekturpolitik ist vor allem die<br />
Initiative der Länder gefragt, wobei der Beratung von BürgermeisterInnen, entsprechenden<br />
Leitlinien für den kommunalen Hochbau, der Definition von Qualitätsstandards<br />
im geförderten Wohnbau und einer akkordierten Raumordnung<br />
auf Bezirks- und Landesebene eine besondere Bedeutung zukommt. Denn gerade<br />
auf kommunaler Ebene sind die mit Abstand größten Einsparungspotenziale<br />
öffentlicher Mittel evident. Sollte es nicht möglich sein, in absehbarer Zeit die vorgeschlagenen<br />
Qualitätsstandards, Prozesse und Leitlinien umzusetzen, werden<br />
künftig die entsprechenden Landes- und Kommunalbudgets durch einen bereits<br />
jetzt rasant ansteigenden Anteil an Erhaltungs-, Wartungs- und Betriebskosten<br />
dermaßen gebunden sein, dass für Neuinvestitionen kaum mehr Spielraum<br />
bleibt, was wiederum den politischen Aktionsradius enorm einschränken<br />
würde.<br />
Da aber Baukultur ein gesamtgesellschaftliches Anliegen ist, kann diese nicht ausschließlich<br />
an die Politik delegiert werden. Es werden daher nachstehend auch<br />
eine Reihe an Maßnahmen angeführt, die seitens der Bildungseinrichtungen und<br />
Berufsvertretungen in ihrem autonomen Wirkungsbereich umgesetzt werden<br />
können.<br />
In den nachfolgenden fünf Heften, die den Baukulturreport in die Bereiche Verantwortung,<br />
Öffentlichkeit, Nachhaltigkeit, Wirtschaft und Produktion aufgliedern,<br />
wurden seitens der ARGE Baukulturreport und der AutorInnen zahlreiche<br />
Maßnahmen und Empfehlungen formuliert. Am Beginn jedes Heftes besteht<br />
die Möglichkeit, sich unter dem Titel „Auf einen Blick“ einen ersten Überblick zu<br />
verschaffen.<br />
Baukultur : Empfehlungen<br />
Empfehlungen: Chancen für die Zukunft Österreichs 1.6<br />
Die folgenden, grundsätzlichen Empfehlungen und Maßnahmen stellen den<br />
Versuch dar, darüber hinaus schwerpunktmäßig die wesentlichen Rahmenbedingungen<br />
für eine österreichische Architekturpolitik aus der Vielzahl der Empfehlungen<br />
herauszugreifen und diese den Vorgaben aus der Entschließung<br />
des Nationalrates größtmöglich zuzuordnen:<br />
1 Verbesserung rechtlicher und fiskalischer Rahmenbedingungen<br />
Grundsätzlich bedingen fast alle Empfehlungen in der einen oder anderen Form<br />
rechtliche und/oder fiskalische Maßnahmen. Die nachfolgende Auflistung stellt<br />
wichtige Meilensteine einer nationalen Architekturpolitik dar:<br />
• Bindung des Einsatzes öffentlicher Mittel an qualitätssichernde Maßnahmen<br />
Alle Bauvorhaben, die direkt oder indirekt mit öffentlichen Mitteln finanziert<br />
oder von öffentlichen Einrichtungen gemietet oder geleast werden, müssen verbindlichen,<br />
die Baukultur sichernden Qualitätskriterien unterworfen werden.<br />
Nur durch ein lückenloses Eintreten für umfassende Qualität bei Bauten der<br />
öffentlichen Hand werden in Zeiten immer knapper werdender finanzieller<br />
Ressourcen der öffentlichen Hand die Bedürfnisse der Bevölkerung in einer<br />
wertvollen Weise befriedigt werden können. Dies betrifft insbesondere auch<br />
das Vergabewesen.<br />
• Der Gesetzgeber muss die Möglichkeit nützen, die Vergabe von öffentlichen<br />
Mitteln für alle Bereiche des Bauens an qualitätssichernde Maßnahmen zu binden,<br />
auch für die ausgelagerten Unternehmen aller Ebenen. Gleiches gilt auf<br />
Länder- und Gemeindenebene, insbesondere für die Wohnbauförderung und<br />
die Bedarfszuweisungen an die Gemeinden.<br />
• Im großvolumigen Wohnbau sind Architekturwettbewerbe oder wettbewerbsähnliche<br />
Vergabeverfahren verbindlich einzufordern. Weiters sind für den<br />
Sektor der gemeinnützigen Wohnbauträger baukulturell orientierte Vorgaben<br />
wie z.B. ökologisch-energetische, soziale und gestaltungsqualitative Standards<br />
ebenso wie qualitätssichernde Prozesse (siehe nächster Punkt) usw. vorzusehen.<br />
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