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2.2.9 Land Kärnten<br />
Die Planung von Landesbauten wurde in den letzten Jahren grundsätzlich über<br />
EU-weite Verfahren vergeben. Auch für Bauten des Bundes wurden meist Qualitätskonkurrenzen<br />
abgewickelt. Ebenso ist die Gestaltung der Landesausstellungen<br />
durch Wettbewerbsverfahren ermittelt worden.<br />
Insgesamt ist aber das Volumen der Bauaufgaben des Landes und der Landeshauptstadt<br />
stark zurückgegangen.<br />
Als größeres Landesbauvorhaben wird zurzeit das neue Verwaltungszentrum<br />
abgewickelt. Dieses durchaus qualitätvolle Projekt wurde zu Recht aufgrund<br />
eines EU-Wettbewerbes an ein ArchitektInnenbüro aus Deutschland vergeben,<br />
was zur Hebung des Architekturniveaus in Kärnten durchaus beiträgt.<br />
Die größten Bauaufgaben in Kärnten sind dem Krankenhausbau gewidmet.<br />
Über Wettbewerbe sind architektonisch beachtliche Projekte für das Landeskrankenhaus<br />
in Klagenfurt, für das Krankenhaus in Wolfsberg und für die<br />
Gailtalklinik vergeben worden. Lediglich für das Krankenhaus in Villach wurde<br />
diese transparente und qualitätsbewusste Vorgangsweise nicht gewählt.<br />
Die Bauagenden des Landes werden über die Landesimmobiliengesellschaft<br />
abgewickelt. Diese berät auch Gemeinden bei anstehenden Bauabsichten. Dadurch<br />
könnte sich das Architekturbewusstsein kleinerer Gemeinden, die bisher<br />
wenige Beiträge zur Baukultur liefern, langfristig verbessern.<br />
Im Bereich des sozialen Wohnbaus sind wenig innovative Beispiele erkennbar.<br />
Auch werden für Wohnbauvorhaben kaum Wettbewerbe abgewickelt. Vereinzelt<br />
werden durch private BauherrInnen architektonisch ambitionierte Wohnbauten<br />
errichtet. Daraus ist aber noch keine breite Vorbildwirkung abzuleiten.<br />
Die Ortsbildschutzkommission des Landes kann von Gemeinden aber auch von<br />
BauherrInnen angerufen werden. Sie besteht meist aus Landesbeamten und<br />
wird nur in Einzelfällen durch freischaffende ArchitektInnen ergänzt.<br />
Die Stadt Villach verfügt über einen Gestaltungsbeirat, der von heimischen<br />
ArchitektInnen gebildet wird. Hier würde die Zuladung externer Fachleute<br />
Autorität und damit ein Mehr an Qualität erbringen.<br />
<strong>Statements</strong><br />
Bundesdenkmalamt – BDA<br />
Dr. Eva-Maria Höhle<br />
www.bda.at<br />
Baukultur : Verantwortung<br />
Erhebung der baukulturrelevanten Kompetenzen und Dienststellen 2.8<br />
Insgesamt muss auch in Kärnten ein beträchtliches Gefälle zwischen den<br />
Landesbauvorhaben und den Bauten der Gemeinden festgestellt werden.<br />
3. Schlussfolgerung<br />
In Österreich entsteht im Vergleich zu den meisten anderen Staaten ein sehr<br />
hohes Maß an hervorragender Architektur. Dies wird durch ein überdurchschnittlich<br />
großes Potenzial an guten ArchitektInnen geschaffen, oft aber unter<br />
sehr schweren Bedingungen.<br />
Um künftig Baukultur bei allen Baumaßnahmen in Österreich zum grundsätzlichen<br />
Ziel zu erheben, ist es notwendig, dass die öffentliche Hand, insbesondere<br />
die Republik Österreich, eine Vorbildfunktion ausübt.<br />
Die Verantwortung für den Schutz des baulichen kulturellen Erbes ist auf Bund und Länder<br />
aufgeteilt. Nach der Verfassung ist der Denkmalschutz Bundessache, wobei das auf 1923<br />
zurückgehende Denkmalschutzgesetz im Wesentlichen auf den Schutz von Einzeldenkmälern<br />
abstellt. Von der den Ländern vorbehaltenen Ortsbildkompetenz haben diese auf<br />
sehr unterschiedliche Weise Gebrauch gemacht. In manchen Ortsbild- bzw. Altstadterhaltungsgesetzen<br />
ist die Materie detailliert geregelt, in anderen ist das Ortsbild nur allgemein<br />
berücksichtigt, einige Bundesländer haben gänzlich auf die Erlassung einschlägiger<br />
Bestimmungen verzichtet. Die wichtige Aufgabe des Ortsbildschutzes wird somit sehr<br />
unterschiedlich wahrgenommen. Ebenso problematisch wie die Trennung von Denkmalund<br />
Ortsbildschutz ist die Kompetenzteilung zwischen der Gemeindeautonomie für Bausachen<br />
und den Zuständigkeiten der Länder für die wichtigen Planungsinstrumente von<br />
Flächenwidmung und Raumordnung. Begreift man schließlich (wie dies in zahlreichen<br />
europäischen Ländern längst geschieht) das Miteinander von baulichen Strukturen und<br />
umgebender Kulturlandschaft, das „historic environment“, als den eigentlich schutzwürdigen<br />
Bestand, kämen hier noch die entsprechenden Natur- und Landschaftsschutzbestimmungen<br />
zum Tragen. Wie schwierig bei den derzeit aufgesplitterten Kompetenzen<br />
ein integrativer Schutz zu gestalten ist, wird bei den Bemühungen zur Bewahrung der<br />
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