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2.2.9 Land Kärnten<br />

Die Planung von Landesbauten wurde in den letzten Jahren grundsätzlich über<br />

EU-weite Verfahren vergeben. Auch für Bauten des Bundes wurden meist Qualitätskonkurrenzen<br />

abgewickelt. Ebenso ist die Gestaltung der Landesausstellungen<br />

durch Wettbewerbsverfahren ermittelt worden.<br />

Insgesamt ist aber das Volumen der Bauaufgaben des Landes und der Landeshauptstadt<br />

stark zurückgegangen.<br />

Als größeres Landesbauvorhaben wird zurzeit das neue Verwaltungszentrum<br />

abgewickelt. Dieses durchaus qualitätvolle Projekt wurde zu Recht aufgrund<br />

eines EU-Wettbewerbes an ein ArchitektInnenbüro aus Deutschland vergeben,<br />

was zur Hebung des Architekturniveaus in Kärnten durchaus beiträgt.<br />

Die größten Bauaufgaben in Kärnten sind dem Krankenhausbau gewidmet.<br />

Über Wettbewerbe sind architektonisch beachtliche Projekte für das Landeskrankenhaus<br />

in Klagenfurt, für das Krankenhaus in Wolfsberg und für die<br />

Gailtalklinik vergeben worden. Lediglich für das Krankenhaus in Villach wurde<br />

diese transparente und qualitätsbewusste Vorgangsweise nicht gewählt.<br />

Die Bauagenden des Landes werden über die Landesimmobiliengesellschaft<br />

abgewickelt. Diese berät auch Gemeinden bei anstehenden Bauabsichten. Dadurch<br />

könnte sich das Architekturbewusstsein kleinerer Gemeinden, die bisher<br />

wenige Beiträge zur Baukultur liefern, langfristig verbessern.<br />

Im Bereich des sozialen Wohnbaus sind wenig innovative Beispiele erkennbar.<br />

Auch werden für Wohnbauvorhaben kaum Wettbewerbe abgewickelt. Vereinzelt<br />

werden durch private BauherrInnen architektonisch ambitionierte Wohnbauten<br />

errichtet. Daraus ist aber noch keine breite Vorbildwirkung abzuleiten.<br />

Die Ortsbildschutzkommission des Landes kann von Gemeinden aber auch von<br />

BauherrInnen angerufen werden. Sie besteht meist aus Landesbeamten und<br />

wird nur in Einzelfällen durch freischaffende ArchitektInnen ergänzt.<br />

Die Stadt Villach verfügt über einen Gestaltungsbeirat, der von heimischen<br />

ArchitektInnen gebildet wird. Hier würde die Zuladung externer Fachleute<br />

Autorität und damit ein Mehr an Qualität erbringen.<br />

<strong>Statements</strong><br />

Bundesdenkmalamt – BDA<br />

Dr. Eva-Maria Höhle<br />

www.bda.at<br />

Baukultur : Verantwortung<br />

Erhebung der baukulturrelevanten Kompetenzen und Dienststellen 2.8<br />

Insgesamt muss auch in Kärnten ein beträchtliches Gefälle zwischen den<br />

Landesbauvorhaben und den Bauten der Gemeinden festgestellt werden.<br />

3. Schlussfolgerung<br />

In Österreich entsteht im Vergleich zu den meisten anderen Staaten ein sehr<br />

hohes Maß an hervorragender Architektur. Dies wird durch ein überdurchschnittlich<br />

großes Potenzial an guten ArchitektInnen geschaffen, oft aber unter<br />

sehr schweren Bedingungen.<br />

Um künftig Baukultur bei allen Baumaßnahmen in Österreich zum grundsätzlichen<br />

Ziel zu erheben, ist es notwendig, dass die öffentliche Hand, insbesondere<br />

die Republik Österreich, eine Vorbildfunktion ausübt.<br />

Die Verantwortung für den Schutz des baulichen kulturellen Erbes ist auf Bund und Länder<br />

aufgeteilt. Nach der Verfassung ist der Denkmalschutz Bundessache, wobei das auf 1923<br />

zurückgehende Denkmalschutzgesetz im Wesentlichen auf den Schutz von Einzeldenkmälern<br />

abstellt. Von der den Ländern vorbehaltenen Ortsbildkompetenz haben diese auf<br />

sehr unterschiedliche Weise Gebrauch gemacht. In manchen Ortsbild- bzw. Altstadterhaltungsgesetzen<br />

ist die Materie detailliert geregelt, in anderen ist das Ortsbild nur allgemein<br />

berücksichtigt, einige Bundesländer haben gänzlich auf die Erlassung einschlägiger<br />

Bestimmungen verzichtet. Die wichtige Aufgabe des Ortsbildschutzes wird somit sehr<br />

unterschiedlich wahrgenommen. Ebenso problematisch wie die Trennung von Denkmalund<br />

Ortsbildschutz ist die Kompetenzteilung zwischen der Gemeindeautonomie für Bausachen<br />

und den Zuständigkeiten der Länder für die wichtigen Planungsinstrumente von<br />

Flächenwidmung und Raumordnung. Begreift man schließlich (wie dies in zahlreichen<br />

europäischen Ländern längst geschieht) das Miteinander von baulichen Strukturen und<br />

umgebender Kulturlandschaft, das „historic environment“, als den eigentlich schutzwürdigen<br />

Bestand, kämen hier noch die entsprechenden Natur- und Landschaftsschutzbestimmungen<br />

zum Tragen. Wie schwierig bei den derzeit aufgesplitterten Kompetenzen<br />

ein integrativer Schutz zu gestalten ist, wird bei den Bemühungen zur Bewahrung der<br />

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