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Im zweiten Teil werden aus dieser Darstellung heraus sowie unter Bezugnahme<br />

auf einige wesentliche Tendenzen und Eigenerfahrungen als Diskussionsgrundlage<br />

einige wesentlich erscheinende Vorschläge zur Qualitätssicherung und<br />

-steigerung im kommunalen Hochbau unterbreitet.<br />

Von der namentlichen Nennung positiver als auch negativer Aspekte und Beispiele<br />

wird auch auf Grund der eingeschränkten Internet-basierten Informationsdichte<br />

nur in zweckdienlichen Ausnahmefällen Gebrauch gemacht.<br />

Die Gemeinde als Bauherrin und Immobilienbesitzerin<br />

Die österreichischen Gemeinden weisen je nach Bundesland und (Klein-)Region<br />

erhebliche Unterschiede hinsichtlich der Fläche und Topografie, der Zahl an EinwohnerInnen,<br />

Arbeitsplätzen, der (Infra-)Struktur, der Verwaltung, der Finanzkraft,<br />

der bisherigen und absehbaren künftigen Entwicklung bzw. Rückentwicklung<br />

auf 2 , weshalb keine Verallgemeinerung des Begriffs „Gemeinde“ und auch<br />

keine allgemein gültige Darstellung der „Gemeinde als Bauherrin“ zulässig ist.<br />

Eine wesentliche Unterscheidung kann hinsichtlich jener Gemeinden wie der<br />

Bundeshauptstadt Wien, der Landes- und Bezirkshauptstädte sowie Gemeinden<br />

über 10.000 EinwohnerInnen, die über eigene Stadtplanungs- und Bau-<br />

(rechts-)abteilungen verfügen und einem Gros der Gemeinden, das über keine<br />

eigenen planerischen und bautechnischen Verwaltungseinrichtungen verfügt,<br />

getroffen werden.<br />

Gemeinde- und BauherrInnenvertretung<br />

Die Gemeinde- und damit BauherrInnenvertreterInnen 3 einer typischen Gemeinde<br />

aus dieser zweitgenannten Gruppe (unter 500 bis ca. 2.500 EinwohnerInnen),<br />

sind meist hauptberuflich anderweitig, manchmal jedoch auch als Gemeindebedienstete<br />

tätig und in der Regel – und damit ganz im Gegensatz zu<br />

den Bauherren Bund und Länder sowie deren ausgegliederten Bau- und Objektverwaltungen<br />

– in Bezug auf Baukunde, Städtebau, Baukultur, Projektmanagement<br />

etc. nicht fachkundig (ausgebildet).<br />

2 Siehe einschlägige Erhebungen und Auswertungen der Statistik Austria.<br />

3 Zusammensetzung der Gemeinderäte siehe Internetauftritte der Gemeinden.<br />

Baukultur : Verantwortung<br />

Beratung und Entscheidungsfindung der BürgermeisterInnen 2.9<br />

Bauliche Angelegenheiten – auch in eigener Sache – werden meist in einem Raumplanungs-,<br />

Planungs- oder Bauausschuss behandelt, Entscheidungen werden<br />

nach dem jeweiligen Gemeinderecht gremial und demokratisch beschlossen.<br />

BeraterInnen der Gemeinde- und BauherrInnenvertretung<br />

Als ständige (Vor-Ort-)BeraterInnen in bautechnischen, baurechtlichen und<br />

baukulturellen Fragen bzw. für die Vollziehung einschlägiger Gesetze und Verordnungen<br />

fungieren in den Gemeinden, je nach Bundesland, verschiedene externe<br />

Fachleute, wie RaumplanerInnen und Bausachverständige sowie externe<br />

Gremien wie Gestaltungsbeiräte und Ortsbildschutzkommissionen. Diese BeraterInnen<br />

kommen entweder aus dem Amtssachverständigendienst oder sie<br />

sind mit Planungsbefugnis ausgestattete – auftragsabhängige – Sachverständige.<br />

Gemeindehochbauten<br />

Gemeinden mit einer EinwohnerInnenzahl zwischen 500 und 2.500 verfügen<br />

meist über mindestens fünf bis zehn Gemeindehochbauten (ohne Wohnbauten),<br />

wie Gemeindeamt, Kindergarten und Volksschule, Rüsthaus, Musikheim,<br />

Sportvereinsheim, Dorfsaal, Altstoffsammelstelle und Bauhof etc.<br />

Auf Grund einer im Rahmen einer Master Thesis4 durchgeführten Erhebung<br />

wird die Anzahl an kommunalen Hochbauten und Liegenschaften auf rund<br />

22.000 (ohne Bundeshauptstadt und Landeshauptstädte sowie ohne soziale<br />

Wohnbauten) geschätzt. Die Besonderheit bei diesen Hochbauobjekten liegt<br />

neben dem enormen Bauvolumen auch in der Unterschiedlichkeit der Nutzung,<br />

der Bauqualität, des Baualters und des Bauzustandes.<br />

Planungsvergaben, Projektabwicklungen<br />

Ein relativ hoher Anteil an noch immer meist direkten Planungsvergaben<br />

beruht auf Vertrauen durch Referenzen, auf wirtschaftlichen Überlegungen<br />

(PlanerIn ist bereits anderweitig für die Gemeinde tätig, „Sparen“ beginnt bei<br />

der Planung) oder begründet sich in der Ortsansässigkeit.<br />

4 Robert Wagendorfer: Entwicklung eines Gemeindehochbauprogramms für die Steiermark - GemBau<br />

(Lehrgang PM Bau, 2005).<br />

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