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Im zweiten Teil werden aus dieser Darstellung heraus sowie unter Bezugnahme<br />
auf einige wesentliche Tendenzen und Eigenerfahrungen als Diskussionsgrundlage<br />
einige wesentlich erscheinende Vorschläge zur Qualitätssicherung und<br />
-steigerung im kommunalen Hochbau unterbreitet.<br />
Von der namentlichen Nennung positiver als auch negativer Aspekte und Beispiele<br />
wird auch auf Grund der eingeschränkten Internet-basierten Informationsdichte<br />
nur in zweckdienlichen Ausnahmefällen Gebrauch gemacht.<br />
Die Gemeinde als Bauherrin und Immobilienbesitzerin<br />
Die österreichischen Gemeinden weisen je nach Bundesland und (Klein-)Region<br />
erhebliche Unterschiede hinsichtlich der Fläche und Topografie, der Zahl an EinwohnerInnen,<br />
Arbeitsplätzen, der (Infra-)Struktur, der Verwaltung, der Finanzkraft,<br />
der bisherigen und absehbaren künftigen Entwicklung bzw. Rückentwicklung<br />
auf 2 , weshalb keine Verallgemeinerung des Begriffs „Gemeinde“ und auch<br />
keine allgemein gültige Darstellung der „Gemeinde als Bauherrin“ zulässig ist.<br />
Eine wesentliche Unterscheidung kann hinsichtlich jener Gemeinden wie der<br />
Bundeshauptstadt Wien, der Landes- und Bezirkshauptstädte sowie Gemeinden<br />
über 10.000 EinwohnerInnen, die über eigene Stadtplanungs- und Bau-<br />
(rechts-)abteilungen verfügen und einem Gros der Gemeinden, das über keine<br />
eigenen planerischen und bautechnischen Verwaltungseinrichtungen verfügt,<br />
getroffen werden.<br />
Gemeinde- und BauherrInnenvertretung<br />
Die Gemeinde- und damit BauherrInnenvertreterInnen 3 einer typischen Gemeinde<br />
aus dieser zweitgenannten Gruppe (unter 500 bis ca. 2.500 EinwohnerInnen),<br />
sind meist hauptberuflich anderweitig, manchmal jedoch auch als Gemeindebedienstete<br />
tätig und in der Regel – und damit ganz im Gegensatz zu<br />
den Bauherren Bund und Länder sowie deren ausgegliederten Bau- und Objektverwaltungen<br />
– in Bezug auf Baukunde, Städtebau, Baukultur, Projektmanagement<br />
etc. nicht fachkundig (ausgebildet).<br />
2 Siehe einschlägige Erhebungen und Auswertungen der Statistik Austria.<br />
3 Zusammensetzung der Gemeinderäte siehe Internetauftritte der Gemeinden.<br />
Baukultur : Verantwortung<br />
Beratung und Entscheidungsfindung der BürgermeisterInnen 2.9<br />
Bauliche Angelegenheiten – auch in eigener Sache – werden meist in einem Raumplanungs-,<br />
Planungs- oder Bauausschuss behandelt, Entscheidungen werden<br />
nach dem jeweiligen Gemeinderecht gremial und demokratisch beschlossen.<br />
BeraterInnen der Gemeinde- und BauherrInnenvertretung<br />
Als ständige (Vor-Ort-)BeraterInnen in bautechnischen, baurechtlichen und<br />
baukulturellen Fragen bzw. für die Vollziehung einschlägiger Gesetze und Verordnungen<br />
fungieren in den Gemeinden, je nach Bundesland, verschiedene externe<br />
Fachleute, wie RaumplanerInnen und Bausachverständige sowie externe<br />
Gremien wie Gestaltungsbeiräte und Ortsbildschutzkommissionen. Diese BeraterInnen<br />
kommen entweder aus dem Amtssachverständigendienst oder sie<br />
sind mit Planungsbefugnis ausgestattete – auftragsabhängige – Sachverständige.<br />
Gemeindehochbauten<br />
Gemeinden mit einer EinwohnerInnenzahl zwischen 500 und 2.500 verfügen<br />
meist über mindestens fünf bis zehn Gemeindehochbauten (ohne Wohnbauten),<br />
wie Gemeindeamt, Kindergarten und Volksschule, Rüsthaus, Musikheim,<br />
Sportvereinsheim, Dorfsaal, Altstoffsammelstelle und Bauhof etc.<br />
Auf Grund einer im Rahmen einer Master Thesis4 durchgeführten Erhebung<br />
wird die Anzahl an kommunalen Hochbauten und Liegenschaften auf rund<br />
22.000 (ohne Bundeshauptstadt und Landeshauptstädte sowie ohne soziale<br />
Wohnbauten) geschätzt. Die Besonderheit bei diesen Hochbauobjekten liegt<br />
neben dem enormen Bauvolumen auch in der Unterschiedlichkeit der Nutzung,<br />
der Bauqualität, des Baualters und des Bauzustandes.<br />
Planungsvergaben, Projektabwicklungen<br />
Ein relativ hoher Anteil an noch immer meist direkten Planungsvergaben<br />
beruht auf Vertrauen durch Referenzen, auf wirtschaftlichen Überlegungen<br />
(PlanerIn ist bereits anderweitig für die Gemeinde tätig, „Sparen“ beginnt bei<br />
der Planung) oder begründet sich in der Ortsansässigkeit.<br />
4 Robert Wagendorfer: Entwicklung eines Gemeindehochbauprogramms für die Steiermark - GemBau<br />
(Lehrgang PM Bau, 2005).<br />
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