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nur die nicht, die es tun. Jedenfalls treffen sich konservative und progressive<br />

Bestrebungen in der Forderung nach restriktiven Beschränkungen in der Siedlungsstruktur.<br />

Aber über das Bild dieser kleinstädtisch-dörflichen Idylle herrscht<br />

Uneinigkeit. Fordern einerseits die progressiven ArchitektInnen bedingungslose<br />

Gestaltfreiheit für ambitionierte Einzelobjekte, auch in verdichteter Bauweise,<br />

so fordert andererseits eine heute unausgesprochene, mehrheitsfähige Konvention<br />

der Beharrung eine Pflege der neu-regionalen Bauformen. Diese gehen<br />

in der Neuzeit zurück auf eine baukulturelle Bewegung aus den späten 1970er<br />

Jahren, als in einigen Provinzen Österreichs, Niederösterreich und Kärnten vor<br />

allem, wieder gestaltvorschreibende „Baufibeln“ für die richtige Gestaltung des<br />

Bauens im ruralen Raum auftauchten. Die „Baufibeln“ sind inzwischen wieder<br />

verschwunden, geblieben ist aber beispielsweise der Glaube, dass Niederösterreichs<br />

baukulturelle Identität durch das Krüppelwalmdach zu definieren sei. Im<br />

eigentlichen leitbildformulierenden alpinen Raum hingegen hat sich vor allem<br />

bei den Villen der Reichen eine opulent-heimelige Bauernhof-Kopie, gemischt mit<br />

barocken Villen-Elementen und einem Schuss US-Südstaatenromantik, etabliert.<br />

Und das dunkle Holz der 1960er und 1970er Jahre wurde durch helles ersetzt.<br />

Was die „Baufibeln“ im Kern wollten, wird seit den 1980er Jahren durch die Bewegung<br />

und die Regeln des „New Urbanism“ professionell elaboriert und vollzogen.<br />

Sie verkörpern all das, was sich eine große Mehrheit als „Baukultur“ wünscht.<br />

Bebauungs-, Nutzungs- und Gestaltvorschriften für das harmonische kleine Dorf,<br />

das alle wünschen. Es bliebe also einzig die Frage, ob der „New Urbanism“ gegen<br />

den heutigen konsumistischen Individualismus durchsetzbar ist oder sein soll,<br />

und wenn ja, welche politischen Mechanismen dafür notwendig wären.<br />

Es gibt also einerseits den hemmungslosen Individualismus, der Siedlungsentwicklung<br />

und Baukultur entlang lokaler ökonomischer und politischer Kräfteverhältnisse gewichtet<br />

und damit den European urban sprawl erzeugt, und andererseits restriktive Verordnungen,<br />

die eine harmonische Baukultur erzeugen könnten.<br />

Beide Extreme sollen nur im Bewusstsein vorhanden sein, damit das, was „dazwischen“<br />

geschehen kann, strukturell zu verstehen ist. Dazwischen liegt die<br />

österreichische Realität und die Frage, ob sich „Baukultur“, was auch immer darunter<br />

verstanden wird, auf einer repräsentativen politischen Ebene koordinieren<br />

oder steuern lässt.<br />

<strong>Statements</strong><br />

Stadtgemeinde Schwechat<br />

Hannes Fazekas<br />

www.schwechat.gv.at<br />

Baukultur : Verantwortung<br />

Gesamtheitliche Planungs- und Baukultur 2.11<br />

1. Der Bund oder die „Moral des Staates“<br />

Die zahnlose Raumordnung ist das zentrale Problem Österreichs. Nur durch<br />

eine grundsätzliche Reform der Raumordnungsgesetze, die auch eine Sozialbindung<br />

des Grundeigentums – wie in der BRD – vorsehen, ist eine nachhaltige<br />

und volkswirtschaftlich verträgliche Raumentwicklung möglich.<br />

Ansonsten hat der Bund nur durch seine ausgegliederten Gesellschaften, wie<br />

BIG, ASFINAG, ÖBB etc., Wirkungsmöglichkeiten. Wobei aber zu prüfen ist, wie<br />

eine baukulturelle Verantwortung – Verfahren, Begutachtung, Vergabe, Kontrolle<br />

– gesetzlich oder vertraglich überbunden werden könnte.<br />

Bislang nicht erfasst sind Umfang und Summe der Planungs- und Bautätigkeiten,<br />

die noch über direkte Steuerungen einzelner Ministerien erfolgen.<br />

Wie passiert die Beratung und Entscheidungsfindung der BürgermeisterInnen?<br />

Als Baubehörde erster Instanz einerseits und als Entscheidungsträger in der Gemeinde<br />

andererseits stellen Bauangelegenheiten BürgermeisterInnen rechtlich und politisch vor<br />

besondere Herausforderungen. In Schwechat hat sich dazu in den vergangenen Jahrzehnten<br />

eine Entscheidungskultur entwickelt, der mehrere – oft voneinander unabhängige, aber<br />

bisweilen auch verzahnte – Prozesse zugrunde liegen.<br />

Die Basis aller Entscheidungen bildet – neben den legistischen Rahmenbedingungen und<br />

dem grundlegenden politischen Willen, bestimmte Bauvorhaben zu verwirklichen – ein<br />

modernes kommunales Entwicklungskonzept. Bauvorhaben werden vor allem auch<br />

dahingehend geprüft, ob sie den Anforderungen dieser Raumordnung entsprechen.<br />

Punktuell schreibt die Stadt auch Wettbewerbe aus oder fördert deren Durchführung.<br />

Jüngstes Beispiel dafür: ein Bebauungs- und Nutzungskonzept für ehemalige Brauerei-<br />

Gründe in Schwechat, das im Rahmen des „Europan 8“-Bewerbes entstanden ist.<br />

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