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Das oberösterreichische Vereinshandbuch

Ratgeber für VereinsfunktionärInnen zu allen wichtigen Vereinsfragen - von Rechtlichem über Steuerfragen bis hin zu Mitgliederbindung und Veranstaltungsmanagement.

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weiters ist unter Umständen die Bestellung eines<br />

Datenschutzbeauftragten, die Durchführung einer<br />

Datenschutz-Folgenabschätzung und die Konsultierung<br />

der Datenschutzbehörde zu beachten. Bei<br />

Verarbeitung von sensiblen Daten empfiehlt es sich<br />

jedenfalls, rechtskundigen Rat zu suchen, um hier<br />

Fehler zu vermeiden.<br />

2.4 Einen Überblick verschaffen<br />

Voraussetzung für eine rechtliche Prüfung der im<br />

Verein stattfindenden Datenverarbeitung ist, dass<br />

zunächst ein Überblick über die Situation geschaffen<br />

wird. Dies ist in der Praxis oft die größte Hürde.<br />

Viele Vereine wissen gar nicht, über welche Daten sie<br />

verfügen (Mitglieder, ehemalige Mitglieder, Förderer,<br />

Ehrenmitglieder, Freunde des Vereins etc.) bzw. was<br />

mit diesen Daten passiert. Erfolgt etwa eine Weitergabe<br />

an den Dachverband, ein Newsletterversand,<br />

werden Daten veröffentlicht oder einem Projektpartner<br />

oder einem Unternehmen zugänglich gemacht?<br />

All diese Umstände (welche Daten werden verarbeitet,<br />

von wem, zu welchem Zweck, an wen werden<br />

sie weitergegeben?) sind zunächst zu erheben und<br />

darzustellen. Erst wenn diese „Datenverarbeitungen“<br />

klar festgelegt sind, können diese auf Rechtmäßigkeit<br />

nach dem oben erläuterten „Verbot-Ausnahme-Prinzip“<br />

geprüft werden. Besteht keine gesetzliche Ausnahme,<br />

sind Zustimmungen einzuholen.<br />

Die genaue Erhebung der Datenverarbeitung ist<br />

auch für die Erfüllung der Informationspflichten sowie<br />

das s.g. „Verarbeitungsverzeichnis“ unbedingt<br />

notwendig.<br />

Im Verzeichnis werden sämtliche Datenverarbeitungen<br />

durch den Verein kompakt dokumentiert.<br />

Dies bedeutet nicht, dass jede einzelne datenbezogene<br />

Handlung (also jedes einzelne Email an ein<br />

Vereinsmitglied etc.) im Verarbeitungsverzeichnis<br />

festgehalten wird. Vielmehr werden abstrakt die Prozesse<br />

beschrieben, die im Verein ablaufen. Hier wird<br />

jeder Prozess (zB Mitgliederverwaltung, Marketing<br />

etc.) gesondert erfasst und die verwendeten Daten<br />

sowie die Empfänger der Daten tabellarisch dokumentiert.<br />

<strong>Das</strong> Verarbeitungsverzeichnis eines einfachen<br />

Vereins kann wie folgt aussehen:<br />

Zweck der Datenanwendung: Führung von Mitgliederverzeichnissen,<br />

Evidenz der Mitglieds- und<br />

Förderungsbeiträge, Verkehr mit Mitgliedern oder<br />

Förderern von Körperschaften des öffentlichen und<br />

privaten Rechts, insbesondere Vereinen, und Personengemeinschaften,<br />

einschließlich automationsunterstützt<br />

erstellter und archivierter Textdokumente<br />

(wie z. B. Korrespondenz) in diesen Angelegenheiten.<br />

Höchstdauer der zulässigen Datenaufbewahrung: Bis<br />

zur Beendigung der Mitgliedschaft des Betroffenen<br />

und Ablauf der für den Verantwortlichen geltenden<br />

Verjährungs- und gesetzlichen Aufbewahrungsfristen;<br />

ferner bis zur Beendigung von Rechtsstreitigkeiten,<br />

bei denen die Daten als Beweis benötigt<br />

werden.<br />

Bei Förderern: Bis zum Ablauf des dritten Jahres nach<br />

dem letzten Kontakt mit dem Verantwortlichen.<br />

B<br />

2.5 Verarbeitungsverzeichnis<br />

<strong>Das</strong> Ergebnis der vereinsinternen Erhebung der Datenverarbeitungen<br />

mündet in der Erstellung eines<br />

s.g. „Verarbeitungsverzeichnisses“. Ein solches ist<br />

nach der DSGVO von jedem Verein zwingend zu führen.<br />

OBERÖSTERREICHISCHES VEREINSHANDBUCH 31

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