Das oberösterreichische Vereinshandbuch
Ratgeber für VereinsfunktionärInnen zu allen wichtigen Vereinsfragen - von Rechtlichem über Steuerfragen bis hin zu Mitgliederbindung und Veranstaltungsmanagement.
Ratgeber für VereinsfunktionärInnen zu allen wichtigen Vereinsfragen - von Rechtlichem über Steuerfragen bis hin zu Mitgliederbindung und Veranstaltungsmanagement.
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welche Aufgabe bis wann erledigt. Zugleich ist so das<br />
Protokoll beinahe fertig gestellt.<br />
ERWARTUNGEN ABFRAGEN<br />
Steht ein völlig neues Vorhaben zur Diskussion, so<br />
ist eine Eingangsrunde sinnvoll, in der sämtliche<br />
TeilnehmerInnen aussagen, was sie erwarten. Diese<br />
Aussagen werden notiert. Zum Schluss lässt sich so<br />
leicht feststellen, ob die Erwartungen erfüllt werden<br />
konnten.<br />
Wer ein Vorhaben vorstellt, sollte die erforderlichen<br />
Unterlagen entweder vorher an die TeilnehmerInnen<br />
versenden oder zumindest während der Sitzung umfassend<br />
Auskunft geben können. Ebenso sind andere<br />
Beteiligte aufzufordern, ihre Unterlagen so aufzubereiten,<br />
dass alle Einblick erhalten.<br />
In einer Schlussrunde kann abgefragt werden, wie<br />
die Teilnehmer den Sitzungsverlauf beurteilen, was<br />
ihnen gut und weniger gut gefallen hat. <strong>Das</strong> hilft<br />
dem/der SitzungsleiterIn, die Vorgangsweise bei Bedarf<br />
zu korrigieren, das zeigt aber auch, ob noch Fragen<br />
offen sind.<br />
WEITERBILDUNG<br />
Die richtige Leitung einer Versammlung/Sitzung<br />
kann erlernt werden. Dazu gibt es laufend Angebote:<br />
ww.vereinsakademie.at.<br />
auch die Liste, die verlesen wird. Obmann oder Obfrau<br />
wollen stolz aufzählen, welche Persönlichkeiten<br />
den Anlass und damit den Verein durch ihre Anwesenheit<br />
aufwerten. Wenn die Begrüßungsliste kein<br />
Ende nimmt, wird das Publikum allerdings unruhig.<br />
Muss wirklich jede und jeder ein persönliches Willkommen<br />
erfahren?<br />
Landeshauptmann, Mitglieder der Bundes- oder Landesregierung,<br />
der/die LandtagspräsidentIn, kirchliche<br />
Würdenträger, Abgeordnete zum Europaparlament,<br />
zum National- oder Bundesrat sowie zum<br />
Landtag sollen genannt werden.<br />
EHRENGÄSTE<br />
1. Begrüßungsliste nicht zu lang. Es muss nicht<br />
jeder Gast einzeln genannt werden.<br />
2. Applaus wenn möglich nicht für einzelne Personen,<br />
sondern für alle Gäste zusammen.<br />
3. Bei Großveranstaltungen achten HelferInnen<br />
darauf, dass möglichst kein Ehrengast übersehen<br />
wird.<br />
4. Reihenfolge der Begrüßungen ist kein Evangelium.<br />
5. Im Redetext eingeflochtene Namen von Ehrengästen<br />
verkürzen eine zu lange Liste am<br />
Beginn.<br />
6.3. EHRENGÄSTE -<br />
WER WIRD WIE BEGRÜSST?<br />
An Vereinsveranstaltungen nehmen meist auch Ehrengäste<br />
teil. Wen begrüße ich zuerst? Wer muss unbedingt<br />
namentlich erwähnt werden? Wie weiß der<br />
Redner genau, ob die Eingeladenen auch alle anwesend<br />
sind?<br />
Gerade bei großen Festlichkeiten ist die Schar der<br />
Ehrengäste oft beeindruckend. Entsprechend lang ist<br />
KEINE AUFREGUNG<br />
Bei der Reihenfolge der Begrüßung ist Aufregung<br />
fehl am Platz. Der/Die Bezirkshauptmann/frau wird<br />
sich nicht daran stören, sollte er erst nach dem/der<br />
BürgermeisterIn genannt werden. Der Sportverein<br />
wird SportreferentInnen begrüßen, die Musikkapelle<br />
bei ihrem Fest KulturreferentInnen. Ein Grußwort gilt<br />
auch Vertreterinnen der Landesorganisation, welcher<br />
der Verein angehört. Die Mitglieder von Gemeindevorstand<br />
und Gemeindevertretung werden pauschal<br />
erwähnt, ebenso VertreterInnen und Abordnungen<br />
anderer Ortsvereine sowie Abordnungen aus ande-<br />
68 OBERÖSTERREICHISCHES VEREINSHANDBUCH