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Das oberösterreichische Vereinshandbuch

Ratgeber für VereinsfunktionärInnen zu allen wichtigen Vereinsfragen - von Rechtlichem über Steuerfragen bis hin zu Mitgliederbindung und Veranstaltungsmanagement.

Ratgeber für VereinsfunktionärInnen zu allen wichtigen Vereinsfragen - von Rechtlichem über Steuerfragen bis hin zu Mitgliederbindung und Veranstaltungsmanagement.

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F<br />

welche Aufgabe bis wann erledigt. Zugleich ist so das<br />

Protokoll beinahe fertig gestellt.<br />

ERWARTUNGEN ABFRAGEN<br />

Steht ein völlig neues Vorhaben zur Diskussion, so<br />

ist eine Eingangsrunde sinnvoll, in der sämtliche<br />

TeilnehmerInnen aussagen, was sie erwarten. Diese<br />

Aussagen werden notiert. Zum Schluss lässt sich so<br />

leicht feststellen, ob die Erwartungen erfüllt werden<br />

konnten.<br />

Wer ein Vorhaben vorstellt, sollte die erforderlichen<br />

Unterlagen entweder vorher an die TeilnehmerInnen<br />

versenden oder zumindest während der Sitzung umfassend<br />

Auskunft geben können. Ebenso sind andere<br />

Beteiligte aufzufordern, ihre Unterlagen so aufzubereiten,<br />

dass alle Einblick erhalten.<br />

In einer Schlussrunde kann abgefragt werden, wie<br />

die Teilnehmer den Sitzungsverlauf beurteilen, was<br />

ihnen gut und weniger gut gefallen hat. <strong>Das</strong> hilft<br />

dem/der SitzungsleiterIn, die Vorgangsweise bei Bedarf<br />

zu korrigieren, das zeigt aber auch, ob noch Fragen<br />

offen sind.<br />

WEITERBILDUNG<br />

Die richtige Leitung einer Versammlung/Sitzung<br />

kann erlernt werden. Dazu gibt es laufend Angebote:<br />

ww.vereinsakademie.at.<br />

auch die Liste, die verlesen wird. Obmann oder Obfrau<br />

wollen stolz aufzählen, welche Persönlichkeiten<br />

den Anlass und damit den Verein durch ihre Anwesenheit<br />

aufwerten. Wenn die Begrüßungsliste kein<br />

Ende nimmt, wird das Publikum allerdings unruhig.<br />

Muss wirklich jede und jeder ein persönliches Willkommen<br />

erfahren?<br />

Landeshauptmann, Mitglieder der Bundes- oder Landesregierung,<br />

der/die LandtagspräsidentIn, kirchliche<br />

Würdenträger, Abgeordnete zum Europaparlament,<br />

zum National- oder Bundesrat sowie zum<br />

Landtag sollen genannt werden.<br />

EHRENGÄSTE<br />

1. Begrüßungsliste nicht zu lang. Es muss nicht<br />

jeder Gast einzeln genannt werden.<br />

2. Applaus wenn möglich nicht für einzelne Personen,<br />

sondern für alle Gäste zusammen.<br />

3. Bei Großveranstaltungen achten HelferInnen<br />

darauf, dass möglichst kein Ehrengast übersehen<br />

wird.<br />

4. Reihenfolge der Begrüßungen ist kein Evangelium.<br />

5. Im Redetext eingeflochtene Namen von Ehrengästen<br />

verkürzen eine zu lange Liste am<br />

Beginn.<br />

6.3. EHRENGÄSTE -<br />

WER WIRD WIE BEGRÜSST?<br />

An Vereinsveranstaltungen nehmen meist auch Ehrengäste<br />

teil. Wen begrüße ich zuerst? Wer muss unbedingt<br />

namentlich erwähnt werden? Wie weiß der<br />

Redner genau, ob die Eingeladenen auch alle anwesend<br />

sind?<br />

Gerade bei großen Festlichkeiten ist die Schar der<br />

Ehrengäste oft beeindruckend. Entsprechend lang ist<br />

KEINE AUFREGUNG<br />

Bei der Reihenfolge der Begrüßung ist Aufregung<br />

fehl am Platz. Der/Die Bezirkshauptmann/frau wird<br />

sich nicht daran stören, sollte er erst nach dem/der<br />

BürgermeisterIn genannt werden. Der Sportverein<br />

wird SportreferentInnen begrüßen, die Musikkapelle<br />

bei ihrem Fest KulturreferentInnen. Ein Grußwort gilt<br />

auch Vertreterinnen der Landesorganisation, welcher<br />

der Verein angehört. Die Mitglieder von Gemeindevorstand<br />

und Gemeindevertretung werden pauschal<br />

erwähnt, ebenso VertreterInnen und Abordnungen<br />

anderer Ortsvereine sowie Abordnungen aus ande-<br />

68 OBERÖSTERREICHISCHES VEREINSHANDBUCH

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