Das oberösterreichische Vereinshandbuch
Ratgeber für VereinsfunktionärInnen zu allen wichtigen Vereinsfragen - von Rechtlichem über Steuerfragen bis hin zu Mitgliederbindung und Veranstaltungsmanagement.
Ratgeber für VereinsfunktionärInnen zu allen wichtigen Vereinsfragen - von Rechtlichem über Steuerfragen bis hin zu Mitgliederbindung und Veranstaltungsmanagement.
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1. Vereinsrecht<br />
1.1. EINSTIEGSHILFE IN DAS VEREINS-<br />
HANDBUCH<br />
Gesetzestexte zu lesen und richtig auszulegen ist nicht<br />
jedermanns Sache. <strong>Das</strong> gilt auch für das Vereinsrecht.<br />
Aus der umfangreich vorhandenen Literatur und aufgrund<br />
praktischer Erfahrung wurde für das <strong>oberösterreichische</strong><br />
<strong>Vereinshandbuch</strong> eine Einstiegshilfe zusammengestellt.<br />
Sie umfasst die notwendigen Schritte und<br />
geht auf die am häufigsten gestellten Fragen ein. Um die<br />
Orientierung zu erleichtern, sind Hinweise enthalten, die<br />
über die reine Vereinsgründung hinausgehen. Hilfestellung<br />
bei sämtlichen Fragen, die sich im Zusammenhang<br />
mit dem Vereinsgeschehen aus rechtlicher Sicht ergeben,<br />
bieten die Vereinsbehörden bei den Bezirkshauptmannschaften<br />
und der Landespolizeidirektion.<br />
Dieses <strong>Vereinshandbuch</strong> entspricht dem aktuellen Gesetzesstand<br />
von November 2018.<br />
VEREINSRECHT<br />
1. Ein Verein ist eine durch freiwilligen, organisierten<br />
Zusammenschluss der Mitglieder<br />
entstehende „juristische Person“ mit Rechten<br />
und Pflichten. Seine Tätigkeit wird durch<br />
Satzungen (Statuten) geregelt.<br />
2. Gesetzliche Grundlagen sind das Vereinsgesetz<br />
2002, das Staatsgrundgesetz<br />
1867 und die Menschenrechtskonvention<br />
1950. Danach sind alle Menschen berechtigt<br />
Vereine zu bilden.<br />
WELCHE ORGANISATIONEN SIND KEINE<br />
VEREINE?<br />
Keine Vereine im Sinne des Vereinsgesetzes 2002 sind<br />
etwa politische Parteien, gesetzlich anerkannte Kirchen<br />
und Religionsgemeinschaften, Freiwillige Feuerwehren,<br />
Gesellschaften bürgerlichen Rechts und andere<br />
juristische Personen (zB. Gesellschaften mit beschränkter<br />
Haftung, Aktiengesellschaften, Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften,<br />
Privatstiftungen).<br />
A<br />
1.2. ALLGEMEINE FRAGEN<br />
WAS IST EIN VEREIN?<br />
Als Verein bezeichnet man den freiwilligen, auf längere<br />
Zeit geplanten, organisierten Zusammenschluss<br />
von mindestens zwei Personen zur Erreichung eines<br />
bestimmten Zwecks (§ 1 des Vereinsgesetzes 2002). Er<br />
wird als „juristische Person“ bezeichnet. Der Verein kann<br />
unabhängig von seinen Mitgliedern selbst Rechte und<br />
Pflichten haben, Besitz und Eigentum erwerben. Er kann<br />
z.B.: Verträge abschließen, Räumlichkeiten und Sportstätten<br />
mieten und vermieten, Bankkonten eröffnen,<br />
als Arbeitgeber auftreten, einen Fuhrpark unterhalten,<br />
Spenden sammeln.<br />
Die Tätigkeit des Vereins wird durch Satzungen (Statuten),<br />
die den Vorgaben des Vereinsgesetzes entsprechen<br />
müssen, (siehe Punkt 1.4) geregelt.<br />
WAS IST EINE VEREINSSEKTION?<br />
Eine Sektion (Zweigstelle) stellt eine verwaltungstechnische<br />
Untergliederung eines Vereins dar. Sie besitzt<br />
daher keinen eigenen Status und keine eigene Rechtspersönlichkeit,<br />
kann aber weitgehend selbständig geführt<br />
werden. Die FunktionärInnen der Sektion werden<br />
entweder von der Generalversammlung des Vereins gewählt<br />
oder vom Vereinsvorstand bestimmt (Beispiel: ein<br />
Sportverein betreibt mehrere Sportarten). Die Tätigkeit<br />
einer Sektion wird stets dem Verein zugerechnet.<br />
WAS IST EIN ZWEIGVEREIN?<br />
Ein Zweigverein ist ein seinem Hauptverein statutarisch<br />
untergeordneter Verein, der die Ziele des übergeordneten<br />
Hauptvereins mitträgt. Er steht zwar in enger Beziehung<br />
zum Hauptverein, ist aber eine selbstständige<br />
juristische Person.<br />
WAS IST EIN DACHVERBAND?<br />
OBERÖSTERREICHISCHES VEREINSHANDBUCH 7