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Das oberösterreichische Vereinshandbuch

Ratgeber für VereinsfunktionärInnen zu allen wichtigen Vereinsfragen - von Rechtlichem über Steuerfragen bis hin zu Mitgliederbindung und Veranstaltungsmanagement.

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1. Vereinsrecht<br />

1.1. EINSTIEGSHILFE IN DAS VEREINS-<br />

HANDBUCH<br />

Gesetzestexte zu lesen und richtig auszulegen ist nicht<br />

jedermanns Sache. <strong>Das</strong> gilt auch für das Vereinsrecht.<br />

Aus der umfangreich vorhandenen Literatur und aufgrund<br />

praktischer Erfahrung wurde für das <strong>oberösterreichische</strong><br />

<strong>Vereinshandbuch</strong> eine Einstiegshilfe zusammengestellt.<br />

Sie umfasst die notwendigen Schritte und<br />

geht auf die am häufigsten gestellten Fragen ein. Um die<br />

Orientierung zu erleichtern, sind Hinweise enthalten, die<br />

über die reine Vereinsgründung hinausgehen. Hilfestellung<br />

bei sämtlichen Fragen, die sich im Zusammenhang<br />

mit dem Vereinsgeschehen aus rechtlicher Sicht ergeben,<br />

bieten die Vereinsbehörden bei den Bezirkshauptmannschaften<br />

und der Landespolizeidirektion.<br />

Dieses <strong>Vereinshandbuch</strong> entspricht dem aktuellen Gesetzesstand<br />

von November 2018.<br />

VEREINSRECHT<br />

1. Ein Verein ist eine durch freiwilligen, organisierten<br />

Zusammenschluss der Mitglieder<br />

entstehende „juristische Person“ mit Rechten<br />

und Pflichten. Seine Tätigkeit wird durch<br />

Satzungen (Statuten) geregelt.<br />

2. Gesetzliche Grundlagen sind das Vereinsgesetz<br />

2002, das Staatsgrundgesetz<br />

1867 und die Menschenrechtskonvention<br />

1950. Danach sind alle Menschen berechtigt<br />

Vereine zu bilden.<br />

WELCHE ORGANISATIONEN SIND KEINE<br />

VEREINE?<br />

Keine Vereine im Sinne des Vereinsgesetzes 2002 sind<br />

etwa politische Parteien, gesetzlich anerkannte Kirchen<br />

und Religionsgemeinschaften, Freiwillige Feuerwehren,<br />

Gesellschaften bürgerlichen Rechts und andere<br />

juristische Personen (zB. Gesellschaften mit beschränkter<br />

Haftung, Aktiengesellschaften, Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften,<br />

Privatstiftungen).<br />

A<br />

1.2. ALLGEMEINE FRAGEN<br />

WAS IST EIN VEREIN?<br />

Als Verein bezeichnet man den freiwilligen, auf längere<br />

Zeit geplanten, organisierten Zusammenschluss<br />

von mindestens zwei Personen zur Erreichung eines<br />

bestimmten Zwecks (§ 1 des Vereinsgesetzes 2002). Er<br />

wird als „juristische Person“ bezeichnet. Der Verein kann<br />

unabhängig von seinen Mitgliedern selbst Rechte und<br />

Pflichten haben, Besitz und Eigentum erwerben. Er kann<br />

z.B.: Verträge abschließen, Räumlichkeiten und Sportstätten<br />

mieten und vermieten, Bankkonten eröffnen,<br />

als Arbeitgeber auftreten, einen Fuhrpark unterhalten,<br />

Spenden sammeln.<br />

Die Tätigkeit des Vereins wird durch Satzungen (Statuten),<br />

die den Vorgaben des Vereinsgesetzes entsprechen<br />

müssen, (siehe Punkt 1.4) geregelt.<br />

WAS IST EINE VEREINSSEKTION?<br />

Eine Sektion (Zweigstelle) stellt eine verwaltungstechnische<br />

Untergliederung eines Vereins dar. Sie besitzt<br />

daher keinen eigenen Status und keine eigene Rechtspersönlichkeit,<br />

kann aber weitgehend selbständig geführt<br />

werden. Die FunktionärInnen der Sektion werden<br />

entweder von der Generalversammlung des Vereins gewählt<br />

oder vom Vereinsvorstand bestimmt (Beispiel: ein<br />

Sportverein betreibt mehrere Sportarten). Die Tätigkeit<br />

einer Sektion wird stets dem Verein zugerechnet.<br />

WAS IST EIN ZWEIGVEREIN?<br />

Ein Zweigverein ist ein seinem Hauptverein statutarisch<br />

untergeordneter Verein, der die Ziele des übergeordneten<br />

Hauptvereins mitträgt. Er steht zwar in enger Beziehung<br />

zum Hauptverein, ist aber eine selbstständige<br />

juristische Person.<br />

WAS IST EIN DACHVERBAND?<br />

OBERÖSTERREICHISCHES VEREINSHANDBUCH 7

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