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Das oberösterreichische Vereinshandbuch

Ratgeber für VereinsfunktionärInnen zu allen wichtigen Vereinsfragen - von Rechtlichem über Steuerfragen bis hin zu Mitgliederbindung und Veranstaltungsmanagement.

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2.8 Betroffenenrechte<br />

Eine umfassende Zusammenstellung der Löschfristen<br />

bietet die WKO: https://www.wko.at/service/<br />

wirtschaftsrecht-gewerberecht/eu-dsgvo-speicherund-aufbewahrungsfristen.html<br />

Jedem Betroffenen (= jeder, dessen Daten im Verein<br />

verarbeitet werden), stehen gegenüber dem Verein<br />

folgende Rechte zu:<br />

- Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO)<br />

- Recht auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO)<br />

- Löschung (Art. 17 DSGVO), nur bei unrechtmäßiger<br />

Verarbeitung!<br />

- Recht auf Einschränkung der Verarbeitung<br />

(Art. 18 DSGVO)<br />

- Recht auf Widerspruch (Art. 21 DSGVO)<br />

Diese Betroffenenrechte sind detailliert ausgestaltet<br />

und binnen kurzer Fristen zu bearbeiten. Bei nicht<br />

(korrekt) erfolgter Bearbeitung eines solchen Betroffenenrechtes<br />

drohen Strafen oder Schadenersatzansprüche.<br />

Wird ein solches Betroffenenrecht gegen<br />

den Verein geltend gemacht, empfiehlt sich daher<br />

eine rasche und genaue Bearbeitung; allenfalls unter<br />

Beiziehung eines rechtskundigen Beistands.<br />

2.9 Datenschutzbeauftragte/r<br />

Die freiwillige Bestellung eines Datenschutzbeauftragten<br />

ist stets möglich und auch durchaus sinnvoll.<br />

Zwingend ist ein Datenschutzbeauftragter zu bestellen:<br />

- wenn die Kerntätigkeit die regelmäßige und<br />

systematische Überwachung von Personen darstellt;<br />

- wenn die Kerntätigkeit in der umfangreichen<br />

Verarbeitung von sensiblen Daten nach Art.<br />

9 und Strafdaten nach Art. 10 besteht.<br />

Insbesonders letztere Voraussetzung wird auf viele<br />

Vereine im Gesundheits- oder Sozialsektor zutreffen.<br />

Diesfalls ist möglicherweise auch eine s.g. „Datenschutz-Folgenabschätzung“<br />

durchzuführen. Hinzuweisen<br />

ist darauf, dass ein verpflichtend zu bestellender<br />

Datenschutzbeauftragter über entsprechende<br />

Fachkenntnisse zu verfügen hat.<br />

2.10 Einwilligung<br />

Kommt man zum Ergebnis, dass eine Datenverarbeitung<br />

im Vereine einer Einwilligung bedarf (sehr oft<br />

bei Weitergabe von Daten an Dritte oder bei Veröffentlichung<br />

von Daten), stellt sich die Frage nach deren<br />

Formulierung. Eine pauschale Zustimmung reicht<br />

nicht aus, vielmehr ist die Einwilligung recht detailliert<br />

auszugestalten.<br />

Beispielhafter Formulierungsvorschlag:<br />

Ich stimme zu, dass meine folgenden personenbezogenen<br />

Daten (genaue Auflistung der Daten; zB Name,<br />

Adresse, Geburtsdatum) zum Zweck der (Zweck der<br />

Datenanwendung darstellen) verarbeitet werden.<br />

Diese Daten / die folgenden personenbezogenen<br />

Daten (falls nur eine gewisse Auswahl daraus, diese<br />

auflisten) werden zum Zweck der (Zweck der Datenübermittlung<br />

darstellen) an (Empfänger und deren<br />

Standort/Aufenthaltsort auflisten) übermittelt. Meine<br />

Zustimmung kann ich jederzeit wie folgt widerrufen:<br />

(auflisten, wie der Widerruf erfolgen kann).<br />

Eine durchaus elegante Lösung kann sein, Einwilligungserfordernisse<br />

mittels einer Statutenbestimmung<br />

zu umgehen. Dies wird in der Praxis auch gerne<br />

umgesetzt, da es oft schwierig bis unmöglich ist,<br />

von allen Mitgliedern Einwilligungen retourniert zu<br />

bekommen.<br />

2.11 Vereinsspezifische Fragen<br />

Typische Fälle der Datenverarbeitung in Vereinen<br />

und deren Zulässigkeit sollen hier beispielhaft dargestellt<br />

werden:<br />

Fall 1:<br />

Ein als Verein organisierter „Buchclub“ speichert<br />

Name, Adresse und Email-Adresse seiner Mitglieder,<br />

B<br />

OBERÖSTERREICHISCHES VEREINSHANDBUCH 35

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