Das oberösterreichische Vereinshandbuch
Ratgeber für VereinsfunktionärInnen zu allen wichtigen Vereinsfragen - von Rechtlichem über Steuerfragen bis hin zu Mitgliederbindung und Veranstaltungsmanagement.
Ratgeber für VereinsfunktionärInnen zu allen wichtigen Vereinsfragen - von Rechtlichem über Steuerfragen bis hin zu Mitgliederbindung und Veranstaltungsmanagement.
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2.8 Betroffenenrechte<br />
Eine umfassende Zusammenstellung der Löschfristen<br />
bietet die WKO: https://www.wko.at/service/<br />
wirtschaftsrecht-gewerberecht/eu-dsgvo-speicherund-aufbewahrungsfristen.html<br />
Jedem Betroffenen (= jeder, dessen Daten im Verein<br />
verarbeitet werden), stehen gegenüber dem Verein<br />
folgende Rechte zu:<br />
- Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO)<br />
- Recht auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO)<br />
- Löschung (Art. 17 DSGVO), nur bei unrechtmäßiger<br />
Verarbeitung!<br />
- Recht auf Einschränkung der Verarbeitung<br />
(Art. 18 DSGVO)<br />
- Recht auf Widerspruch (Art. 21 DSGVO)<br />
Diese Betroffenenrechte sind detailliert ausgestaltet<br />
und binnen kurzer Fristen zu bearbeiten. Bei nicht<br />
(korrekt) erfolgter Bearbeitung eines solchen Betroffenenrechtes<br />
drohen Strafen oder Schadenersatzansprüche.<br />
Wird ein solches Betroffenenrecht gegen<br />
den Verein geltend gemacht, empfiehlt sich daher<br />
eine rasche und genaue Bearbeitung; allenfalls unter<br />
Beiziehung eines rechtskundigen Beistands.<br />
2.9 Datenschutzbeauftragte/r<br />
Die freiwillige Bestellung eines Datenschutzbeauftragten<br />
ist stets möglich und auch durchaus sinnvoll.<br />
Zwingend ist ein Datenschutzbeauftragter zu bestellen:<br />
- wenn die Kerntätigkeit die regelmäßige und<br />
systematische Überwachung von Personen darstellt;<br />
- wenn die Kerntätigkeit in der umfangreichen<br />
Verarbeitung von sensiblen Daten nach Art.<br />
9 und Strafdaten nach Art. 10 besteht.<br />
Insbesonders letztere Voraussetzung wird auf viele<br />
Vereine im Gesundheits- oder Sozialsektor zutreffen.<br />
Diesfalls ist möglicherweise auch eine s.g. „Datenschutz-Folgenabschätzung“<br />
durchzuführen. Hinzuweisen<br />
ist darauf, dass ein verpflichtend zu bestellender<br />
Datenschutzbeauftragter über entsprechende<br />
Fachkenntnisse zu verfügen hat.<br />
2.10 Einwilligung<br />
Kommt man zum Ergebnis, dass eine Datenverarbeitung<br />
im Vereine einer Einwilligung bedarf (sehr oft<br />
bei Weitergabe von Daten an Dritte oder bei Veröffentlichung<br />
von Daten), stellt sich die Frage nach deren<br />
Formulierung. Eine pauschale Zustimmung reicht<br />
nicht aus, vielmehr ist die Einwilligung recht detailliert<br />
auszugestalten.<br />
Beispielhafter Formulierungsvorschlag:<br />
Ich stimme zu, dass meine folgenden personenbezogenen<br />
Daten (genaue Auflistung der Daten; zB Name,<br />
Adresse, Geburtsdatum) zum Zweck der (Zweck der<br />
Datenanwendung darstellen) verarbeitet werden.<br />
Diese Daten / die folgenden personenbezogenen<br />
Daten (falls nur eine gewisse Auswahl daraus, diese<br />
auflisten) werden zum Zweck der (Zweck der Datenübermittlung<br />
darstellen) an (Empfänger und deren<br />
Standort/Aufenthaltsort auflisten) übermittelt. Meine<br />
Zustimmung kann ich jederzeit wie folgt widerrufen:<br />
(auflisten, wie der Widerruf erfolgen kann).<br />
Eine durchaus elegante Lösung kann sein, Einwilligungserfordernisse<br />
mittels einer Statutenbestimmung<br />
zu umgehen. Dies wird in der Praxis auch gerne<br />
umgesetzt, da es oft schwierig bis unmöglich ist,<br />
von allen Mitgliedern Einwilligungen retourniert zu<br />
bekommen.<br />
2.11 Vereinsspezifische Fragen<br />
Typische Fälle der Datenverarbeitung in Vereinen<br />
und deren Zulässigkeit sollen hier beispielhaft dargestellt<br />
werden:<br />
Fall 1:<br />
Ein als Verein organisierter „Buchclub“ speichert<br />
Name, Adresse und Email-Adresse seiner Mitglieder,<br />
B<br />
OBERÖSTERREICHISCHES VEREINSHANDBUCH 35