20.11.2018 Aufrufe

Das oberösterreichische Vereinshandbuch

Ratgeber für VereinsfunktionärInnen zu allen wichtigen Vereinsfragen - von Rechtlichem über Steuerfragen bis hin zu Mitgliederbindung und Veranstaltungsmanagement.

Ratgeber für VereinsfunktionärInnen zu allen wichtigen Vereinsfragen - von Rechtlichem über Steuerfragen bis hin zu Mitgliederbindung und Veranstaltungsmanagement.

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

D<br />

Wirtschaftliche Tätigkeit<br />

Unentbehrlicher<br />

Hilfsbetrieb<br />

Entbehrlicher Hilfsbetrieb<br />

Begünstigungsschädlicher<br />

Geschäftsbetrieb<br />

Körperschaftsteuer<br />

Keine<br />

Körperschaftsteuer<br />

Steuerpflicht ab<br />

einem<br />

Jahreseinkommen<br />

von 10.000 €<br />

Steuerpflicht ab<br />

einem Jahreseinkommen<br />

von 10.000 €<br />

• Große Vereinsfeste (= jede gesellige Veranstaltung<br />

außerhalb des Vereinsrahmens)<br />

• Zeitungen, in denen Inserate 50 % der Gesamtseiten<br />

übersteigen.<br />

• Kantine<br />

• Allgemein zugängliches Fitnessstudio eines Sportvereins<br />

• Verkauf von Sport- oder Fanartikeln (in größerem<br />

Rahmen)<br />

c) Begünstigungsschädlicher Betrieb<br />

Alle Tätigkeiten, die in Konkurrenz zu normal steuerpflichtigen<br />

Unternehmen sein können und nicht unter<br />

die unentbehrlichen und entbehrlichen Bereiche<br />

fallen, wirken sich begünstigungsschädlich aus. Diese<br />

Tätigkeiten sind körperschaft- und umsatzsteuerpflichtig<br />

und unterliegen grundsätzlich auch der Registrierkassen-<br />

und Belegerteilungspflicht (Ausnahme: kleine<br />

Kantine). Diese dienen nur noch der Beschaffung der<br />

finanziellen Mittel für den Verein. Bei Vorliegen eines<br />

begünstigungs-schädlichen Hilfsbetriebes verliert der<br />

Verein grundsätzlich sämtliche steuerlichen Begünstigungen.<br />

Ausnahme: Bis zu einer Grenze von 40.000 Euro Umsatz<br />

im begünstigungsschädlichen Bereich tritt diese<br />

Folge noch nicht ein. Der begünstigungsschädliche<br />

Betrieb selbst bleibt aber steuerpflichtig. Sollte die<br />

Grenze von 40.000 Euro Umsatz überschritten werden,<br />

kann ein Verein durch einen Antrag beim zuständigen<br />

Finanzamt formlos um „Ausnahmegenehmigung“<br />

(= Bescheid) ansuchen, wodurch mit Ausnahme der<br />

schädlichen Tätigkeit die Begünstigungen bestehen<br />

bleiben.<br />

Bei einer gemeinsamen Veranstaltung (z.B. mehrere<br />

Vereine) ist der auf die einzelnen Beteiligten entfallende<br />

Umsatz maßgeblich und nicht mehr der Gesamtumsatz.<br />

Unter Anderem sind folgende Tätigkeiten begünstigungsschädlich:<br />

Betreibt ein Verein aber ein Vereinslokal (Clublokal),<br />

ist das kein begünstigungsschädlicher Betrieb, wenn<br />

Speisen und/oder Getränke angeboten werden, die<br />

von den Mitgliedern bereitgestellt werden und gegen<br />

Ersatz der Selbstkosten wiederum ausschließlich<br />

an Mitglieder abgegeben werden und keine gastronomische<br />

Infrastruktur in den Vereinsräumlichkeiten<br />

vorhanden ist. <strong>Das</strong> Vorhandensein eines Kühlschrankes,<br />

einer Kaffeemaschine oder auch einer einfachen<br />

Kochgelegenheit (z.B. mobile Herdplatte) stellt keine<br />

gastronomische Infrastruktur dar.<br />

4.4. DAS VEREINSFEST<br />

Nachhaltig durchgeführte entgeltliche gesellige Veanstaltungen<br />

(Vereinsfeste) stellen keine Tätigkeit zur<br />

unmittelbaren Zweckverwirklichung eines begünstigten<br />

Rechtsträgers dar und sind somit kein unentbehrlicher<br />

Hilfsbetrieb. Für die Beurteilung, ob diese Veranstaltungen<br />

(bzw. wenn mehrere abgehalten wurden,<br />

auch deren Summe) einen entbehrlichen Hilfsbetrieb<br />

(„kleines Vereinsfest“) oder einen begünstigungsschädlichen<br />

Geschäftsbetrieb („großes Vereinsfest“) darstellt,<br />

bestimmt sich nach folgenden Kriterien (die Zahl der BesucherInnen<br />

ist dabei nicht von Bedeutung):<br />

Kleines Vereinsfest<br />

• Die Organisation (von der vorausgehenden Planung<br />

bis zur Mitarbeit während des Ablaufes der<br />

Veranstaltung) und Durchführung eines Vereinsfestes<br />

wird im Wesentlichen (zu mindestens 75%)<br />

52 OBERÖSTERREICHISCHES VEREINSHANDBUCH

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!