Das oberösterreichische Vereinshandbuch
Ratgeber für VereinsfunktionärInnen zu allen wichtigen Vereinsfragen - von Rechtlichem über Steuerfragen bis hin zu Mitgliederbindung und Veranstaltungsmanagement.
Ratgeber für VereinsfunktionärInnen zu allen wichtigen Vereinsfragen - von Rechtlichem über Steuerfragen bis hin zu Mitgliederbindung und Veranstaltungsmanagement.
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en Bundesländern oder dem Ausland.<br />
Wenn die Ortsfeuerwehr für Ordnung sorgt, das Rote<br />
Kreuz parat ist oder andere Gruppen mithelfen, gebührt<br />
ihnen jedenfalls ein Dank.<br />
Einige Ehrenmitglieder sowie andere Persönlichkeiten<br />
(Sponsoren, Fahnenpaten etc.) sind je nach<br />
Anlass ebenfalls zu begrüßen. MitarbeiterInnen von<br />
Rundfunk und Presse werden pauschal begrüßt.<br />
WER IST ANWESEND?<br />
Erfahrene VereinsfunktionärInnen beauftragen bei<br />
Großveranstaltungen zwei, drei Mitglieder, auf die<br />
Ehrengäste zu achten. Es soll niemand übersehen<br />
werden, allerdings auch niemand begrüßt werden,<br />
der verhindert ist. Die BeobachterInnen melden die<br />
ihnen bekannten Namen per Notizzettel. Sitzen in<br />
einem Festzelt 1.000 Personen, so ist es durchaus<br />
berechtigt einen dennoch übersehenen Ehrengast<br />
nachträglich zu begrüßen.<br />
GEMEINSAMER APPLAUS<br />
Deutlich abgekürzt werden können Begrüßungsreden,<br />
wenn sämtliche Ehrengäste oder verschiedene<br />
Gruppen gemeinsamen Applaus erhalten. Gute RednerInnen<br />
schaffen es, einzelne Namen im Text einzubauen.<br />
So wird eine lange Aufzählung vermieden.<br />
Solange die Versammlung ab und zu schmunzeln<br />
kann, wird auch die Begrüßung nicht langweilig.<br />
Der zuständige Landesrat kann gefragt werden, ob<br />
er den Landesbeitrag für das neue Clubheim bereits<br />
mitgebracht hat, dem Pfarrer für seine Fürsprache bei<br />
Petrus wegen des guten Wetters gedankt werden.<br />
ZEHN MINUTEN<br />
Wer länger als zehn Minuten begrüßt, übertreibt<br />
ganz sicher. Die Erfahrung zeigt, dass längst nicht alle<br />
der namentlich Erwähnten viel Wert legen auf die Namensnennung.<br />
EHRENSCHUTZ<br />
Manche Vereinsanlässe stehen unter dem Ehrenschutz<br />
bekannter Persönlichkeiten. Die Übernahme<br />
des Ehrenschutzes bedeutet aber keineswegs die<br />
Verpflichtung, an der Veranstaltung tatsächlich teilzunehmen.<br />
Vielmehr erhoffen sich Vereine durch die<br />
Nennung prominenter Namen eine Aufwertung ihrer<br />
Veranstaltung.<br />
Es ist unmöglich aufzuzählen, wer zu den unterschiedlichen<br />
Anlässen um die Übernahme des Ehrenschutzes<br />
efragt werden kann. Grundsätzlich sollten es aber Veranstaltungen<br />
von überörtlicher Bedeutung sein, wenn<br />
Mitglieder der Landesregierung um die Übernahme<br />
des Ehrenschutzes gebeten werden.<br />
ANFRAGEN HILFT WEITER<br />
Für die Landesmeisterschaften in einer Sportdisziplin<br />
kann selbstverständlich beim Sportlandesrat<br />
um Ehrenschutz nachgefragt werden, ein kulturelles<br />
Großereignis rechtfertigt ebenfalls die Anfrage beim<br />
zuständigen Regierungsmitglied. Ob jemand dazu<br />
bereit ist, den Ehrenschutz zu übernehmen, klärt am<br />
besten eine direkte Anfrage. Ein kurzes Schreiben mit<br />
Erläuterung des Anlasses oder ein persönliches Gespräch<br />
bringen rasch die Antwort.<br />
6.4 JUGEND IM VEREIN<br />
In manchen Vereinen bereitet der Nachwuchs kein<br />
Problem, anderen Gruppen droht die Überalterung.<br />
Gibt es Ideen, die Jugendliche in einen Verein bringen<br />
und vor allem auch halten können?<br />
Junge Leute wollen ernst genommen werden. Wo<br />
Vereinsmitglieder erst mit 18 stimmberechtigt sind,<br />
wo immer nur die alte Garde Entscheidungen fällt,<br />
werden es nur wenige Jugendliche länger aushalten.<br />
Es ist nicht nötig, Kinder in den Vorstand zu berufen.<br />
Werden aber Angelegenheiten besprochen, die besonders<br />
den Nachwuchs betreffen, so gehören die<br />
jungen Leute unbedingt einbezogen.<br />
F<br />
OBERÖSTERREICHISCHES VEREINSHANDBUCH 69