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Das oberösterreichische Vereinshandbuch

Ratgeber für VereinsfunktionärInnen zu allen wichtigen Vereinsfragen - von Rechtlichem über Steuerfragen bis hin zu Mitgliederbindung und Veranstaltungsmanagement.

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en Bundesländern oder dem Ausland.<br />

Wenn die Ortsfeuerwehr für Ordnung sorgt, das Rote<br />

Kreuz parat ist oder andere Gruppen mithelfen, gebührt<br />

ihnen jedenfalls ein Dank.<br />

Einige Ehrenmitglieder sowie andere Persönlichkeiten<br />

(Sponsoren, Fahnenpaten etc.) sind je nach<br />

Anlass ebenfalls zu begrüßen. MitarbeiterInnen von<br />

Rundfunk und Presse werden pauschal begrüßt.<br />

WER IST ANWESEND?<br />

Erfahrene VereinsfunktionärInnen beauftragen bei<br />

Großveranstaltungen zwei, drei Mitglieder, auf die<br />

Ehrengäste zu achten. Es soll niemand übersehen<br />

werden, allerdings auch niemand begrüßt werden,<br />

der verhindert ist. Die BeobachterInnen melden die<br />

ihnen bekannten Namen per Notizzettel. Sitzen in<br />

einem Festzelt 1.000 Personen, so ist es durchaus<br />

berechtigt einen dennoch übersehenen Ehrengast<br />

nachträglich zu begrüßen.<br />

GEMEINSAMER APPLAUS<br />

Deutlich abgekürzt werden können Begrüßungsreden,<br />

wenn sämtliche Ehrengäste oder verschiedene<br />

Gruppen gemeinsamen Applaus erhalten. Gute RednerInnen<br />

schaffen es, einzelne Namen im Text einzubauen.<br />

So wird eine lange Aufzählung vermieden.<br />

Solange die Versammlung ab und zu schmunzeln<br />

kann, wird auch die Begrüßung nicht langweilig.<br />

Der zuständige Landesrat kann gefragt werden, ob<br />

er den Landesbeitrag für das neue Clubheim bereits<br />

mitgebracht hat, dem Pfarrer für seine Fürsprache bei<br />

Petrus wegen des guten Wetters gedankt werden.<br />

ZEHN MINUTEN<br />

Wer länger als zehn Minuten begrüßt, übertreibt<br />

ganz sicher. Die Erfahrung zeigt, dass längst nicht alle<br />

der namentlich Erwähnten viel Wert legen auf die Namensnennung.<br />

EHRENSCHUTZ<br />

Manche Vereinsanlässe stehen unter dem Ehrenschutz<br />

bekannter Persönlichkeiten. Die Übernahme<br />

des Ehrenschutzes bedeutet aber keineswegs die<br />

Verpflichtung, an der Veranstaltung tatsächlich teilzunehmen.<br />

Vielmehr erhoffen sich Vereine durch die<br />

Nennung prominenter Namen eine Aufwertung ihrer<br />

Veranstaltung.<br />

Es ist unmöglich aufzuzählen, wer zu den unterschiedlichen<br />

Anlässen um die Übernahme des Ehrenschutzes<br />

efragt werden kann. Grundsätzlich sollten es aber Veranstaltungen<br />

von überörtlicher Bedeutung sein, wenn<br />

Mitglieder der Landesregierung um die Übernahme<br />

des Ehrenschutzes gebeten werden.<br />

ANFRAGEN HILFT WEITER<br />

Für die Landesmeisterschaften in einer Sportdisziplin<br />

kann selbstverständlich beim Sportlandesrat<br />

um Ehrenschutz nachgefragt werden, ein kulturelles<br />

Großereignis rechtfertigt ebenfalls die Anfrage beim<br />

zuständigen Regierungsmitglied. Ob jemand dazu<br />

bereit ist, den Ehrenschutz zu übernehmen, klärt am<br />

besten eine direkte Anfrage. Ein kurzes Schreiben mit<br />

Erläuterung des Anlasses oder ein persönliches Gespräch<br />

bringen rasch die Antwort.<br />

6.4 JUGEND IM VEREIN<br />

In manchen Vereinen bereitet der Nachwuchs kein<br />

Problem, anderen Gruppen droht die Überalterung.<br />

Gibt es Ideen, die Jugendliche in einen Verein bringen<br />

und vor allem auch halten können?<br />

Junge Leute wollen ernst genommen werden. Wo<br />

Vereinsmitglieder erst mit 18 stimmberechtigt sind,<br />

wo immer nur die alte Garde Entscheidungen fällt,<br />

werden es nur wenige Jugendliche länger aushalten.<br />

Es ist nicht nötig, Kinder in den Vorstand zu berufen.<br />

Werden aber Angelegenheiten besprochen, die besonders<br />

den Nachwuchs betreffen, so gehören die<br />

jungen Leute unbedingt einbezogen.<br />

F<br />

OBERÖSTERREICHISCHES VEREINSHANDBUCH 69

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