Das oberösterreichische Vereinshandbuch
Ratgeber für VereinsfunktionärInnen zu allen wichtigen Vereinsfragen - von Rechtlichem über Steuerfragen bis hin zu Mitgliederbindung und Veranstaltungsmanagement.
Ratgeber für VereinsfunktionärInnen zu allen wichtigen Vereinsfragen - von Rechtlichem über Steuerfragen bis hin zu Mitgliederbindung und Veranstaltungsmanagement.
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<strong>Das</strong> Gewinn- und Verlustkonto ist eine Zeitraumrechnung.<br />
Es zeigt die angefallenen Aufwendungen und<br />
Erträge eines Gewinnermittlungszeitraumes.<br />
KASSABUCH<br />
Grundsätzlich ist bei der Einnahmen-Ausgaben-<br />
Rechnung kein Kassabuch erforderlich. Da aber die<br />
erfolgswirksamen Bargeldbewegungen zu erfassen<br />
sind, wird es notwendig sein, eine dem Kassabuch<br />
ähnliche Aufzeichnung zu führen.<br />
Wird ein Kassabuch geführt, so sind darin nur die<br />
erfolgswirksamen Bargeldbewegungen zu erfassen.<br />
Privateinlagen und Entnahmen, Bankeinzahlungen<br />
und Bankabhebungen sind nicht zu erfassen. <strong>Das</strong><br />
heißt, dass der Kassenbestand nicht mitgerechnet<br />
wird.<br />
Die Frist für die zeitgerechte Eintragung beträgt wiederum<br />
einen Monat und 15 Tage nach Ablauf des entsprechenden<br />
Monats oder Kalendervierteljahres.<br />
ACHTUNG!<br />
Die Erfassung der Bargeldbewegung muss aber täglich<br />
erfolgen. Tägliche Losungsermittlung! Nur für die<br />
Eintragung in das Kassabuch gilt die Frist von einem<br />
Monat und 15 Tagen!<br />
Wird die Tageslosung indirekt ermittelt (Rückrechnung<br />
aus Tagesanfangs- und Endbestand mit Berücksichtigung<br />
der Ein- und Auszahlungen), so ist eine Bestandsführung<br />
im Kassabuch notwendig.<br />
BANKBUCH<br />
Die Führung eines eigenen Bankbuches ist grundsätzlich<br />
nicht erforderlich. Für abgabenrechtliche<br />
Zwecke genügt eine vollständige Sammlung aller<br />
Bankauszüge samt der dazugehörigen Belege. Werden<br />
über das Bankkonto sowohl private als auch betriebliche<br />
Zahlungen geleistet, so sind trotzdem alle<br />
Kontoauszüge vorzulegen. In der Praxis empfiehlt<br />
sich die Führung eines eigenen Kontos für die betrieblichen<br />
Angelegenheiten.<br />
SCHECKS, KREDITKARTENUMSÄTZE,<br />
GUTSCHEINE<br />
In der Praxis haben sich zwei Möglichkeiten der Erfassung<br />
dieser Zahlungen entwickelt:<br />
• Obwohl es sich in juristischer Hinsicht um unbare<br />
Zahlungen handelt, werden diese Zahlungsmittel<br />
wie Bargeld behandelt. Daher Erfassung bei<br />
der Losungsermittlung. Die Gutschrift auf dem<br />
Bankkonto ist daher nicht mehr zu erfassen.<br />
• Vorerst keine Erfassung. Erst die Gutschrift auf<br />
dem Bankkonto (=Zahlungseingang) ist erfolgswirksam<br />
zu erfassen.<br />
ACHTUNG!<br />
Im Bereich der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung sind<br />
diese Zahlungsmittel mit besonderer Sorgfalt zu verwalten.<br />
Es ist darauf zu achten, dass derartige Umsätze<br />
nicht doppelt erfasst werden. Es besteht aber auch<br />
die Gefahr, dass diese Umsätze nicht erfasst werden.<br />
Im Rahmen der doppelten Buchhaltung sind alle Bargeldbewegungen<br />
in einem Kassabuch mit Bestandsverrechnung<br />
zu erfassen.<br />
3.2 BERICHT DER RECHNUNGSPRÜFER<br />
ZUR GENERALVERSAMMLUNG<br />
AUFTRAG<br />
Von der Generalversammlung am ...............................<br />
wurden .........................als RechnungsprüferIn gewählt.<br />
Wir hatten den Auftrag, gemäß der Satzung das laufende<br />
Geschäft zu kontrollieren, den Rechnungsabschluss<br />
zu prüfen und nun der Generalversammlung<br />
über das Ergebnis zu berichten.<br />
Auftragsgemäß haben wird am .................... die Prüfung<br />
in den Räumen des .................... in Anwesenheit<br />
von ...................... durchgeführt.<br />
42 OBERÖSTERREICHISCHES VEREINSHANDBUCH