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Das oberösterreichische Vereinshandbuch

Ratgeber für VereinsfunktionärInnen zu allen wichtigen Vereinsfragen - von Rechtlichem über Steuerfragen bis hin zu Mitgliederbindung und Veranstaltungsmanagement.

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C<br />

<strong>Das</strong> Gewinn- und Verlustkonto ist eine Zeitraumrechnung.<br />

Es zeigt die angefallenen Aufwendungen und<br />

Erträge eines Gewinnermittlungszeitraumes.<br />

KASSABUCH<br />

Grundsätzlich ist bei der Einnahmen-Ausgaben-<br />

Rechnung kein Kassabuch erforderlich. Da aber die<br />

erfolgswirksamen Bargeldbewegungen zu erfassen<br />

sind, wird es notwendig sein, eine dem Kassabuch<br />

ähnliche Aufzeichnung zu führen.<br />

Wird ein Kassabuch geführt, so sind darin nur die<br />

erfolgswirksamen Bargeldbewegungen zu erfassen.<br />

Privateinlagen und Entnahmen, Bankeinzahlungen<br />

und Bankabhebungen sind nicht zu erfassen. <strong>Das</strong><br />

heißt, dass der Kassenbestand nicht mitgerechnet<br />

wird.<br />

Die Frist für die zeitgerechte Eintragung beträgt wiederum<br />

einen Monat und 15 Tage nach Ablauf des entsprechenden<br />

Monats oder Kalendervierteljahres.<br />

ACHTUNG!<br />

Die Erfassung der Bargeldbewegung muss aber täglich<br />

erfolgen. Tägliche Losungsermittlung! Nur für die<br />

Eintragung in das Kassabuch gilt die Frist von einem<br />

Monat und 15 Tagen!<br />

Wird die Tageslosung indirekt ermittelt (Rückrechnung<br />

aus Tagesanfangs- und Endbestand mit Berücksichtigung<br />

der Ein- und Auszahlungen), so ist eine Bestandsführung<br />

im Kassabuch notwendig.<br />

BANKBUCH<br />

Die Führung eines eigenen Bankbuches ist grundsätzlich<br />

nicht erforderlich. Für abgabenrechtliche<br />

Zwecke genügt eine vollständige Sammlung aller<br />

Bankauszüge samt der dazugehörigen Belege. Werden<br />

über das Bankkonto sowohl private als auch betriebliche<br />

Zahlungen geleistet, so sind trotzdem alle<br />

Kontoauszüge vorzulegen. In der Praxis empfiehlt<br />

sich die Führung eines eigenen Kontos für die betrieblichen<br />

Angelegenheiten.<br />

SCHECKS, KREDITKARTENUMSÄTZE,<br />

GUTSCHEINE<br />

In der Praxis haben sich zwei Möglichkeiten der Erfassung<br />

dieser Zahlungen entwickelt:<br />

• Obwohl es sich in juristischer Hinsicht um unbare<br />

Zahlungen handelt, werden diese Zahlungsmittel<br />

wie Bargeld behandelt. Daher Erfassung bei<br />

der Losungsermittlung. Die Gutschrift auf dem<br />

Bankkonto ist daher nicht mehr zu erfassen.<br />

• Vorerst keine Erfassung. Erst die Gutschrift auf<br />

dem Bankkonto (=Zahlungseingang) ist erfolgswirksam<br />

zu erfassen.<br />

ACHTUNG!<br />

Im Bereich der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung sind<br />

diese Zahlungsmittel mit besonderer Sorgfalt zu verwalten.<br />

Es ist darauf zu achten, dass derartige Umsätze<br />

nicht doppelt erfasst werden. Es besteht aber auch<br />

die Gefahr, dass diese Umsätze nicht erfasst werden.<br />

Im Rahmen der doppelten Buchhaltung sind alle Bargeldbewegungen<br />

in einem Kassabuch mit Bestandsverrechnung<br />

zu erfassen.<br />

3.2 BERICHT DER RECHNUNGSPRÜFER<br />

ZUR GENERALVERSAMMLUNG<br />

AUFTRAG<br />

Von der Generalversammlung am ...............................<br />

wurden .........................als RechnungsprüferIn gewählt.<br />

Wir hatten den Auftrag, gemäß der Satzung das laufende<br />

Geschäft zu kontrollieren, den Rechnungsabschluss<br />

zu prüfen und nun der Generalversammlung<br />

über das Ergebnis zu berichten.<br />

Auftragsgemäß haben wird am .................... die Prüfung<br />

in den Räumen des .................... in Anwesenheit<br />

von ...................... durchgeführt.<br />

42 OBERÖSTERREICHISCHES VEREINSHANDBUCH

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