STIEBEL-ELTRON_Planungshandbuch_Lüftung_06-2019_DE
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Planung<br />
Brandschutz<br />
Brandschutz<br />
Grundlegende Anforderungen<br />
Die grundlegende Anforderung des Brandschutzes ist das Verhindern<br />
einer Übertragung von Feuer und Rauch in andere Brandabschnitte<br />
eines Gebäudes, wie z. B. andere Geschosse, Treppenräume<br />
oder Flucht- und Rettungswege.<br />
Da <strong>Lüftung</strong>sanlagen bezüglich der Brand- und Rauchausbreitung<br />
eine besondere Bedeutung zukommt, verdient der Brandschutz<br />
hierbei besondere Aufmerksamkeit.<br />
Die wesentliche gesetzliche Grundlage für den Brandschutz ist die<br />
Muster-<strong>Lüftung</strong>sanlagen-Richtlinie (M-LüAR). Diese wurde von<br />
den Bundesländern entweder als „Technische Baubestimmung“<br />
übernommen oder diente als Grundlage für eine landeseigene<br />
<strong>Lüftung</strong>sanlagen-Richtlinie. Bei Bedarf können aber auch darüber<br />
hinausgehende Anforderungen an die Ausführung von <strong>Lüftung</strong>sanlagen<br />
gestellt werden, z. B. bei Sonderbauten.<br />
Maßnahmen zur Erfüllung des gesetzlich geforderten Brandschutzes<br />
sind u. a. die Verwendung feuerwiderstandsfähiger <strong>Lüftung</strong>sleitungen<br />
und Brandschutzklappen. Diese Bauteile benötigen eine<br />
allgemeine bauaufsichtliche Zulassung und dürfen nur entsprechend<br />
ihrem Verwendbarkeitsnachweis eingebaut werden.<br />
Auch die DIN 1946-6 „<strong>Lüftung</strong> von Wohnungen“ enthält im Kapitel<br />
5.3.3 einen Verweis auf die Einhaltung der landesrechtlichen<br />
Vorschriften.<br />
Bei der Planung einer <strong>Lüftung</strong>sanlage ist somit zu klären, ob die<br />
Anlage in den Geltungsbereich der M-LüAR und der zutreffenden<br />
Landesbauordnung fällt.<br />
Anforderungen an den Brandschutz bestehen dabei nicht<br />
——<br />
für Gebäude der Gebäudeklassen 1 und 2,<br />
——<br />
innerhalb von Wohnungen,<br />
——<br />
innerhalb von Nutzungseinheiten mit nicht mehr als 400 m² in<br />
nicht mehr als zwei Geschossen.<br />
Das Konzept muss mit allen Fachplanern und ggf. auch der Genehmigungsbehörde<br />
abgestimmt werden. Nur so kann gewährleistet<br />
werden, dass die Risiken einer Brand- und Rauchausbreitung<br />
durch <strong>Lüftung</strong>s- und Leitungsanlagen hinreichend berücksichtigt<br />
werden. Dazu muss der Ersteller des Konzeptes über fundiertes<br />
gewerkübergreifendes Fachwissen sowie große Erfahrung bei der<br />
Beurteilung der verschiedenen Lösungsansätze verfügen.<br />
Somit kann die Erstellung eines Brandschutzkonzeptes nicht die<br />
Aufgabe des <strong>Lüftung</strong>splaners sein. Die <strong>Lüftung</strong>splanung sollte aber<br />
im konkreten Fall einen Hinweis auf evtl. einzuhaltende Brandschutzanforderungen<br />
enthalten. Damit wird dem Fachhandwerker<br />
die Möglichkeit gegeben, diesbezüglich weitere Informationen<br />
einzuholen und ggf. erforderliche Maßnahmen zu erfüllen.<br />
Somit sind in freistehenden Einfamilienhäusern mit geringer Höhe,<br />
d. h. nicht mehr als zwei Vollgeschossen und für Wohngebäude mit<br />
nicht mehr als zwei Wohnungen in der Regel keine Anforderungen<br />
an den Brandschutz zu beachten. Gleiches gilt auch für Mehrfamilienhäuser,<br />
wenn die <strong>Lüftung</strong>sgeräte und die <strong>Lüftung</strong>sleitungen<br />
innerhalb der Wohneinheiten installiert werden. Allerdings müssen<br />
hier die Mündungen der Außen- und Fortluftleitungen in der<br />
Fassade besonders beachtet werden.<br />
Wird dagegen in mehrgeschossigen Gebäuden eine zentrale<br />
<strong>Lüftung</strong>sanlage installiert, sind aufgrund der dann für die <strong>Lüftung</strong>sleitungen<br />
erforderlichen Schächte brandschutztechnische<br />
Einrichtungen erforderlich.<br />
Sind Anforderungen hinsichtlich des Brandschutzes zu erfüllen,<br />
so betrifft dies in der Regel nicht nur die <strong>Lüftung</strong>sanlage, sondern<br />
alle gebäudetechnischen Installationen. In einem solchen Fall ist<br />
es meistens notwendig, ähnlich des <strong>Lüftung</strong>skonzeptes, ein Brandschutzkonzept<br />
zu erstellen. Im Rahmen des Konzeptes werden die<br />
vorgesehenen Lösungen zur Einhaltung der projektspezifischen<br />
Schutzziele beschrieben. Diese können ggf. auch über die Anforderungen<br />
der <strong>Lüftung</strong>sanlagen-Richtlinie hinausgehen.<br />
64 |<strong>Planungshandbuch</strong> <strong>Lüftung</strong> www.stiebel-eltron.de