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STIEBEL-ELTRON_Planungshandbuch_Lüftung_06-2019_DE

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Planung<br />

Brandschutz<br />

Brandschutz<br />

Grundlegende Anforderungen<br />

Die grundlegende Anforderung des Brandschutzes ist das Verhindern<br />

einer Übertragung von Feuer und Rauch in andere Brandabschnitte<br />

eines Gebäudes, wie z. B. andere Geschosse, Treppenräume<br />

oder Flucht- und Rettungswege.<br />

Da <strong>Lüftung</strong>sanlagen bezüglich der Brand- und Rauchausbreitung<br />

eine besondere Bedeutung zukommt, verdient der Brandschutz<br />

hierbei besondere Aufmerksamkeit.<br />

Die wesentliche gesetzliche Grundlage für den Brandschutz ist die<br />

Muster-<strong>Lüftung</strong>sanlagen-Richtlinie (M-LüAR). Diese wurde von<br />

den Bundesländern entweder als „Technische Baubestimmung“<br />

übernommen oder diente als Grundlage für eine landeseigene<br />

<strong>Lüftung</strong>sanlagen-Richtlinie. Bei Bedarf können aber auch darüber<br />

hinausgehende Anforderungen an die Ausführung von <strong>Lüftung</strong>sanlagen<br />

gestellt werden, z. B. bei Sonderbauten.<br />

Maßnahmen zur Erfüllung des gesetzlich geforderten Brandschutzes<br />

sind u. a. die Verwendung feuerwiderstandsfähiger <strong>Lüftung</strong>sleitungen<br />

und Brandschutzklappen. Diese Bauteile benötigen eine<br />

allgemeine bauaufsichtliche Zulassung und dürfen nur entsprechend<br />

ihrem Verwendbarkeitsnachweis eingebaut werden.<br />

Auch die DIN 1946-6 „<strong>Lüftung</strong> von Wohnungen“ enthält im Kapitel<br />

5.3.3 einen Verweis auf die Einhaltung der landesrechtlichen<br />

Vorschriften.<br />

Bei der Planung einer <strong>Lüftung</strong>sanlage ist somit zu klären, ob die<br />

Anlage in den Geltungsbereich der M-LüAR und der zutreffenden<br />

Landesbauordnung fällt.<br />

Anforderungen an den Brandschutz bestehen dabei nicht<br />

——<br />

für Gebäude der Gebäudeklassen 1 und 2,<br />

——<br />

innerhalb von Wohnungen,<br />

——<br />

innerhalb von Nutzungseinheiten mit nicht mehr als 400 m² in<br />

nicht mehr als zwei Geschossen.<br />

Das Konzept muss mit allen Fachplanern und ggf. auch der Genehmigungsbehörde<br />

abgestimmt werden. Nur so kann gewährleistet<br />

werden, dass die Risiken einer Brand- und Rauchausbreitung<br />

durch <strong>Lüftung</strong>s- und Leitungsanlagen hinreichend berücksichtigt<br />

werden. Dazu muss der Ersteller des Konzeptes über fundiertes<br />

gewerkübergreifendes Fachwissen sowie große Erfahrung bei der<br />

Beurteilung der verschiedenen Lösungsansätze verfügen.<br />

Somit kann die Erstellung eines Brandschutzkonzeptes nicht die<br />

Aufgabe des <strong>Lüftung</strong>splaners sein. Die <strong>Lüftung</strong>splanung sollte aber<br />

im konkreten Fall einen Hinweis auf evtl. einzuhaltende Brandschutzanforderungen<br />

enthalten. Damit wird dem Fachhandwerker<br />

die Möglichkeit gegeben, diesbezüglich weitere Informationen<br />

einzuholen und ggf. erforderliche Maßnahmen zu erfüllen.<br />

Somit sind in freistehenden Einfamilienhäusern mit geringer Höhe,<br />

d. h. nicht mehr als zwei Vollgeschossen und für Wohngebäude mit<br />

nicht mehr als zwei Wohnungen in der Regel keine Anforderungen<br />

an den Brandschutz zu beachten. Gleiches gilt auch für Mehrfamilienhäuser,<br />

wenn die <strong>Lüftung</strong>sgeräte und die <strong>Lüftung</strong>sleitungen<br />

innerhalb der Wohneinheiten installiert werden. Allerdings müssen<br />

hier die Mündungen der Außen- und Fortluftleitungen in der<br />

Fassade besonders beachtet werden.<br />

Wird dagegen in mehrgeschossigen Gebäuden eine zentrale<br />

<strong>Lüftung</strong>sanlage installiert, sind aufgrund der dann für die <strong>Lüftung</strong>sleitungen<br />

erforderlichen Schächte brandschutztechnische<br />

Einrichtungen erforderlich.<br />

Sind Anforderungen hinsichtlich des Brandschutzes zu erfüllen,<br />

so betrifft dies in der Regel nicht nur die <strong>Lüftung</strong>sanlage, sondern<br />

alle gebäudetechnischen Installationen. In einem solchen Fall ist<br />

es meistens notwendig, ähnlich des <strong>Lüftung</strong>skonzeptes, ein Brandschutzkonzept<br />

zu erstellen. Im Rahmen des Konzeptes werden die<br />

vorgesehenen Lösungen zur Einhaltung der projektspezifischen<br />

Schutzziele beschrieben. Diese können ggf. auch über die Anforderungen<br />

der <strong>Lüftung</strong>sanlagen-Richtlinie hinausgehen.<br />

64 |<strong>Planungshandbuch</strong> <strong>Lüftung</strong> www.stiebel-eltron.de

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