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Steirisches Jahrbuch für Politik 2004 - Steirische Volkspartei

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II. Widerlegung von gegen den Konvent vorgebrachten<br />

Einwänden und Kritikpunkten<br />

140<br />

Was sind nun die wesentlichsten, gegen den Konvent und seine Ergebnisse gerichte-<br />

ten Einwände und halten sie einer Überprüfung stand?<br />

1. Der Konvent sei gescheitert<br />

Diese lapidare und – wie verlockend! – in ihrer sprachlichen Schlichtheit leicht medial<br />

zu transportierende Kritik, die scheinbar <strong>für</strong> sich selbst spricht und keiner Erklärung<br />

bedarf, könnte nur dann als berechtigt angesehen werden, wenn das Ergebnis des<br />

Konvents dem diesem erteilten Auftrag nicht entspräche. Um diese Kritik zu verifizie-<br />

ren oder zu falsifizieren, muss daher die Tätigkeit des Konvents daran gemessen wer-<br />

den, ob sie dem erteilten Auftrag gerecht zu werden vermag.<br />

Dieser Auftrag wurde sehr klar vom Gründungskomitee, unter dem Vorsitz des Bun-<br />

deskanzlers, am 2. Mai 2003 formuliert. Im Einzelnen trug das Gründungskomitee<br />

dem Konvent insbesondere auf, einen neuen Kompetenzkatalog, das Verhältnis zwi-<br />

schen Gesetzgebung und Vollziehung unter dem Gesichtspunkt des Legalitätsprinzips,<br />

die Grundzüge der Finanzverfassung unter dem Gesichtspunkt der Zusammenführung<br />

von Einnahmen- und Ausgabenverantwortung, die Einrichtung einer effizienten Kon-<br />

trolle auf Bundes- und Landesebene sowie die Gestaltung des Rechtsschutzes unter<br />

dem Gesichtspunkt rascher und bürgernaher Entscheidungen zu beraten. Das dem<br />

Konvent erteilte Mandat gipfelte darin, Textvorschläge <strong>für</strong> einen straffen Verfassungs-<br />

text auszuarbeiten; das Ziel des Konvents war somit – laut Beschluss des Gründungs-<br />

komitees – die Schaffung eines neuen Verfassungstextes.<br />

Hievon ausgehend kann wohl niemand ernstlich behaupten, dass der Konvent<br />

diesen Auftrag nicht erfüllt hätte. Der von ihm vorgelegte Bericht enthält u.a. mehr<br />

als 400 Seiten textliche Formulierungsvorschläge und darüber hinaus einen geschlos-<br />

senen Text <strong>für</strong> eine neue Bundesverfassung, die insbesondere folgende Neuerungen<br />

aufweist:<br />

– Einen Grundrechtskatalog, einschließlich der – im Konvent lang umstrittenen – sozi-<br />

alen Grundrechte.<br />

– Eine Bereinigung des „Verfassungswildwuchses“, der aus ca. 1.300 außerhalb der<br />

eigentlichen Bundesverfassung angesiedelten verfassungsrangigen Normen besteht.<br />

– Neue Wahlrechtsgrundsätze, mit denen u.a. das aktive Wahlrecht bei Wahlen zum<br />

Gemeinderat österreichweit auf 16 Jahre gesenkt und die Briefwahl eingeführt wird.<br />

– Die Senkung des Alters <strong>für</strong> die Teilnahme an Volksbefragungen und Volksbegehren<br />

auf 16 Jahre.<br />

– Die Aufwertung des Bundesrates, dem künftig das Recht zukommen soll, Gesetzes-<br />

vorschläge gemeinsam mit dem Nationalrat zu beraten sowie im Falle einer Mei-

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