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Steirisches Jahrbuch für Politik 2004 - Steirische Volkspartei

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schlichtweg falsch. Diese Sichtweise teilt auch der Bundeskanzler und zugleich Vorsit-<br />

zende des Gründungskomitees, wie sich seiner Wortmeldung in der Sitzung des Kon-<br />

vents vom 28. Jänner 2005 unmissverständlich entnehmen lässt.<br />

Das grundlegende Missverständnis in der Beurteilung des Erfolges bzw. Misserfolges<br />

des Konvents besteht ganz offenkundig darin, dass nicht zu allen Teilen des Entwurfs<br />

(insbesondere nicht zur Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern) ein Kon-<br />

sens unter den <strong>Politik</strong>ern hergestellt werden konnte. Dies war jedoch – worauf es aus-<br />

drücklich hinzuweisen gilt – keine Vorgabe des Gründungskomitees. Vielmehr war es<br />

erst der Konvent selbst, der es sich zur Bedingung machte, einen Verfassungsentwurf<br />

nur im Konsens ausarbeiten zu wollen.<br />

2. Der Verfassungsentwurf sei nur eine „Fleißaufgabe“ des Vorsitzenden<br />

des Österreich-Konvents<br />

Diese Behauptung gewinnt auch dann nicht an Wahrheitsgehalt, wenn sie von jenen,<br />

die darüber enttäuscht oder erbost sind, dass ein Verfassungsentwurf zustande gekom-<br />

men ist, stereotyp wiederholt und in der Öffentlichkeit kritiklos übernommen wird.<br />

Abgesehen von dem bereits erwähnten, dem Konvent vorgegebenen Ziel, einen neuen<br />

Verfassungstext zu entwerfen, hat das Gründungskomitee dem Vorsitzenden ferner<br />

den Auftrag erteilt, die maßgeblichen Meinungen der Mitglieder des Konvents nach<br />

Beratung im Präsidium zusammenzufassen; davon, dass es sich dabei um konsen-<br />

tierte Meinungen handeln müsse, ist in der betreffenden Passage des Beschlusses des<br />

Gründungskomitees vom 2. Mai 2003 keine Rede.<br />

Als Vorsitzender des Österreich-Konvents fühlte ich mich verständlicherweise verpflichtet,<br />

dem Auftrag des Gründungskomitees nachzukommen, einen Entwurf <strong>für</strong> eine neue Bun-<br />

desverfassung auszuarbeiten und daran festzuhalten, auch nachdem absehbar gewor-<br />

den war, dass ein Konsens nicht zu allen Bestimmungen zu erzielen war.<br />

Es kann wohl davon ausgegangen werden, dass jenen, welche die Vorlage eines Ent-<br />

wurfs verhindern wollten, das diesbezügliche Mandat des Gründungskomitees geläufig<br />

war. Umso unverständlicher ist es daher, wenn sie von einer „Fleißaufgabe“ oder einer<br />

„Geschäftsführung ohne Auftrag“ des Vorsitzenden sprechen.<br />

Hätte am Ende des Konvents kein Verfassungsentwurf vorgelegt werden können, hätte man<br />

zu Recht behaupten können, dass der Konvent seinen Auftrag nicht erfüllt habe und<br />

gescheitert wäre. Der Unmut, der sich gegen den Entwurf richtet, ist daher darin begründet,<br />

dass mit diesem Entwurf ein prognostiziertes Scheitern des Konvents verhindert wurde.<br />

3. Der Entwurf <strong>für</strong> eine neue Bundesverfassung sei keiner des Österreich-Konvents,<br />

sondern eine Privatarbeit, ein „Fiedler-Entwurf“<br />

Diese Behauptung wird überwiegend von jenen aufgestellt, die mit den grundsätzli-<br />

chen Gegnern des Verfassungsentwurfes ident sind. Mit ihrer Unterstellung zielen sie

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