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Steirisches Jahrbuch für Politik 2004 - Steirische Volkspartei

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allem vom Wahlergebnis und teilweise auch von den danach zu führenden Verhandlungen<br />

abhängen.<br />

152<br />

In diesen Verhandlungen unter hohem Druck wird vor allem zwischen Partnern, die<br />

gemeinsam über die verfassungsgebende Mehrheit verfügen, wohl auch die Realisierung<br />

einer umfassenden Verfassungsrevision eine wesentliche Rolle spielen. So unwahrschein-<br />

lich auch die Bildung einer Großen Koalition derzeit in Österreich ist, im Falle eines tat-<br />

sächlichen Zustandekommens würde sie aber mit Sicherheit ihre verfassungsmäßige<br />

Mehrheit auch tatsächlich einsetzen bzw. einsetzen müssen. Auf Grund der Vorarbeiten<br />

des Österreich-Konvents besteht zumindest die Hoffnung, dass entgegen der Praxis seit<br />

1945 in einem solchen Fall die notwendigen Schritte rechtshygienischer Natur gesetzt<br />

werden und die große Parlamentsmehrheit nicht neuerlich im Klecatskyschen Sinne die<br />

ruinenhafte Entwicklung des österreichischen Verfassungsgebäudes weiterführen würde.<br />

Ein neues B-VG kommt – die Frage ist nur wann<br />

Eine Beschlussfassung einer modernen Verfassung <strong>für</strong> Österreich in der laufenden<br />

Legislaturperiode ist somit äußerst skeptisch zu beurteilen. Wenn überhaupt, dann steht<br />

am Beginn bzw. in der ersten Hälfte der nächsten Legislaturperiode ein strategisches<br />

Mondfenster hiezu offen. Kann dieses genutzt werden, so war der Österreich-Konvent<br />

nicht vergebens. Kommt eine modernisierte Österreichische Bundesverfassung nicht<br />

zustande, würde die österreichische <strong>Politik</strong> in einer wichtigen Frage ihre gestaltende Kraft<br />

verlieren. Vergebens war der Österreich-Konvent in diesem Falle dennoch nicht. Vieles von<br />

dem, was vor zwei Jahren noch nicht einmal angedacht war bzw. bestenfalls nebulos<br />

geäußert wurde, liegt in Alternativen mit ausformulierten Vorschlägen vor. Vor dem Beginn<br />

des Konvents gab es lediglich grobe Schätzungen über die Zahl der außerhalb der B-VG<br />

stehenden verfassungsgesetzlichen Bestimmungen. Heute weiß man nicht nur, dass es<br />

sich insgesamt um 1.300 derartige Normen handelt, sondern es wurde auch ein System<br />

zu ihrer Bereinigung und Strukturierung erarbeitet. Ein breiter Konsens zur Neuregelung<br />

der Amtsverschwiegenheit wurde ebenso erarbeitet, wie die Entwicklung verschiedener<br />

Kompetenzmodelle, die einander noch widersprüchlich gegenüberstehen, aber zumindest<br />

den Blick auf eine sinnvolle weitere Entwicklung des österreichischen Föderalismus<br />

ermöglichen.<br />

Wenn es ein Gesetz der Erhaltung der politischen Energien gibt – und vieles spricht<br />

da<strong>für</strong> –, so werden sich diese Vorschläge auch über kürzere oder längere Zeit durchsetzen.<br />

Um bei einem bildlichen Vergleich zu bleiben: Die Größe der parlamentarischen Mehrheit<br />

in der nächsten Legislaturperiode stellt das Gefälle dar, mit dem sich der Fluss der Verfas-<br />

sungsvorschläge sein neues Bett graben wird. Ist die Mehrheit groß und damit auch das<br />

Gefälle, so wird eine Einigung rasch erfolgen und das Flussbett auch relativ geradlinig

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