Nr. 69 - Winter 2018-2019
Weihnachten im Jura: vom Rosenkranz zum Spielzeugland Provence: Tanzende Flamingos in der Camargue Elsass: Kaysersberg: eines der Lieblingsdörfer der Franzosen Notre-Dame-du-Haut in Ronchamp: eine Rechenaufgabe für Le Corbusier Chantals Rezept: les encornets à la Sétoise
Weihnachten im Jura: vom Rosenkranz zum Spielzeugland
Provence: Tanzende Flamingos in der Camargue
Elsass: Kaysersberg: eines der Lieblingsdörfer der Franzosen
Notre-Dame-du-Haut in Ronchamp: eine Rechenaufgabe für Le Corbusier
Chantals Rezept: les encornets à la Sétoise
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PARIS<br />
Fußgängerzone am Seine-Ufer: ein juristischer Fortsetzungsroman!<br />
Die Umwandlung des Pariser Seine-Ufers in eine<br />
Fußgängerzone war eine der wichtigsten – und<br />
umstrittensten – Maßnahmen der Bürgermeisterin Anne<br />
Hidalgo. Seit sie im Oktober 2016 per Erlass verfügte, den<br />
3,3 km langen Abschnitt mitten im Zentrum der Hauptstadt<br />
in eine verkehrsfreie Zone zu verwandeln, wurden nicht<br />
weniger als neun Anträge gestellt, um die Entscheidung<br />
rückgängig zu machen: von der Automobillobby, von<br />
politischen Gegnern, von Anwohnern der nahegelegenen<br />
Straßen, auf die die Autos nun ausweichen, von<br />
Geschäftsleuten. Am 22. Oktober <strong>2018</strong> schien das Pariser<br />
Verwaltungsgericht der Rückkehr der Autos in diesen<br />
Bereich zuzustimmen, indem es in der Berufung den<br />
Erlass aus dem Jahr 2016 aufhob. Das Gericht warf der<br />
Stadtverwaltung insbesondere vor, diesen Erlass auf eine<br />
Beurteilung der Luftqualität zu stützen und dabei « die<br />
Analyse […] der Luftverschmutzung auf einen schmalen<br />
Uferbereich » begrenzt und nicht auf die Hauptachsen<br />
ausgeweitet zu haben. Die Stadtverwaltung hatte diese<br />
Entscheidung jedoch bereits vorhergesehen und im Bestreben,<br />
die Verkehrsberuhigung aufrechtzuerhalten, am 6. März <strong>2018</strong><br />
einen zweiten Erlass verabschiedet, der sich nicht auf die<br />
Beurteilung der Luftqualität bezieht, sondern sich ausschließlich<br />
auf Argumente stützt, die das Kulturerbe und den Tourismus<br />
betreffen. Auch diese Verordnung war unverzüglich von Gegnern<br />
der Fußgängerzone vor dem Verwaltungsgericht der Hauptstadt<br />
angefochten worden. Am 25. Oktober <strong>2018</strong>, also nur drei Tage<br />
nach der Aufhebung des ersten Erlasses, hat das Gericht nun<br />
entschieden, diesen neuen Einspruch zurückzuweisen, da « die<br />
Notwendigkeit, eine als UNESCO-Kulturerbe klassifizierte Stätte<br />
zu schützen, das von der Pariser Stadtverwaltung erlassene<br />
Fahrverbot für Autos rechtfertigt ». Es ergänzte sogar, dass<br />
« die Unannehmlichkeiten, die durch den Erlass hinsichtlich<br />
längerer Transportwege, Luftqualität und Lärmbelästigung auf<br />
den oberen Quais entstehen, eingeschränkt sind ». Das Gericht<br />
erklärte damit im Prinzip die Verkehrsberuhigung für zulässig.<br />
Die Gegner der Fußgängerzone geben sich jedoch noch nicht<br />
geschlagen: Ein Automobilverband hat bereits angekündigt,<br />
Berufung gegen diese Entscheidung einzulegen. Die zahlreichen<br />
Pariser und Touristen, die sich inzwischen daran gewöhnt<br />
haben, dass diese Zone Spaziergängern, Radfahrern und<br />
Inlineskatern vorbehalten ist, können also nach wie vor nicht<br />
davon ausgehen, dass dies auch zukünftig so sein wird …<br />
STRASSENBELAG<br />
Paris testet Antilärm- und<br />
Antihitzebelag<br />
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In drei Straßen der Hauptstadt<br />
(Frémicourt, Lecourbe und de<br />
Courcelles) wurde auf einer Länge<br />
von jeweils 200 Metern ein neuartiger<br />
Belag mit besonderen thermischen<br />
und akustischen Eigenschaften<br />
aufgebracht. Ziele sollen eine<br />
Reduzierung des Verkehrslärms<br />
um 50 % und eine Senkung der<br />
Lufttemperatur um zwei Grad sein.<br />
Frankreich erleben · <strong>Winter</strong> <strong>2018</strong>/<strong>2019</strong> · 11