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Nr. 69 - Winter 2018-2019

Weihnachten im Jura: vom Rosenkranz zum Spielzeugland Provence: Tanzende Flamingos in der Camargue Elsass: Kaysersberg: eines der Lieblingsdörfer der Franzosen Notre-Dame-du-Haut in Ronchamp: eine Rechenaufgabe für Le Corbusier Chantals Rezept: les encornets à la Sétoise

Weihnachten im Jura: vom Rosenkranz zum Spielzeugland
Provence: Tanzende Flamingos in der Camargue
Elsass: Kaysersberg: eines der Lieblingsdörfer der Franzosen
Notre-Dame-du-Haut in Ronchamp: eine Rechenaufgabe für Le Corbusier
Chantals Rezept: les encornets à la Sétoise

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PARIS<br />

Fußgängerzone am Seine-Ufer: ein juristischer Fortsetzungsroman!<br />

Die Umwandlung des Pariser Seine-Ufers in eine<br />

Fußgängerzone war eine der wichtigsten – und<br />

umstrittensten – Maßnahmen der Bürgermeisterin Anne<br />

Hidalgo. Seit sie im Oktober 2016 per Erlass verfügte, den<br />

3,3 km langen Abschnitt mitten im Zentrum der Hauptstadt<br />

in eine verkehrsfreie Zone zu verwandeln, wurden nicht<br />

weniger als neun Anträge gestellt, um die Entscheidung<br />

rückgängig zu machen: von der Automobillobby, von<br />

politischen Gegnern, von Anwohnern der nahegelegenen<br />

Straßen, auf die die Autos nun ausweichen, von<br />

Geschäftsleuten. Am 22. Oktober <strong>2018</strong> schien das Pariser<br />

Verwaltungsgericht der Rückkehr der Autos in diesen<br />

Bereich zuzustimmen, indem es in der Berufung den<br />

Erlass aus dem Jahr 2016 aufhob. Das Gericht warf der<br />

Stadtverwaltung insbesondere vor, diesen Erlass auf eine<br />

Beurteilung der Luftqualität zu stützen und dabei « die<br />

Analyse […] der Luftverschmutzung auf einen schmalen<br />

Uferbereich » begrenzt und nicht auf die Hauptachsen<br />

ausgeweitet zu haben. Die Stadtverwaltung hatte diese<br />

Entscheidung jedoch bereits vorhergesehen und im Bestreben,<br />

die Verkehrsberuhigung aufrechtzuerhalten, am 6. März <strong>2018</strong><br />

einen zweiten Erlass verabschiedet, der sich nicht auf die<br />

Beurteilung der Luftqualität bezieht, sondern sich ausschließlich<br />

auf Argumente stützt, die das Kulturerbe und den Tourismus<br />

betreffen. Auch diese Verordnung war unverzüglich von Gegnern<br />

der Fußgängerzone vor dem Verwaltungsgericht der Hauptstadt<br />

angefochten worden. Am 25. Oktober <strong>2018</strong>, also nur drei Tage<br />

nach der Aufhebung des ersten Erlasses, hat das Gericht nun<br />

entschieden, diesen neuen Einspruch zurückzuweisen, da « die<br />

Notwendigkeit, eine als UNESCO-Kulturerbe klassifizierte Stätte<br />

zu schützen, das von der Pariser Stadtverwaltung erlassene<br />

Fahrverbot für Autos rechtfertigt ». Es ergänzte sogar, dass<br />

« die Unannehmlichkeiten, die durch den Erlass hinsichtlich<br />

längerer Transportwege, Luftqualität und Lärmbelästigung auf<br />

den oberen Quais entstehen, eingeschränkt sind ». Das Gericht<br />

erklärte damit im Prinzip die Verkehrsberuhigung für zulässig.<br />

Die Gegner der Fußgängerzone geben sich jedoch noch nicht<br />

geschlagen: Ein Automobilverband hat bereits angekündigt,<br />

Berufung gegen diese Entscheidung einzulegen. Die zahlreichen<br />

Pariser und Touristen, die sich inzwischen daran gewöhnt<br />

haben, dass diese Zone Spaziergängern, Radfahrern und<br />

Inlineskatern vorbehalten ist, können also nach wie vor nicht<br />

davon ausgehen, dass dies auch zukünftig so sein wird …<br />

STRASSENBELAG<br />

Paris testet Antilärm- und<br />

Antihitzebelag<br />

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In drei Straßen der Hauptstadt<br />

(Frémicourt, Lecourbe und de<br />

Courcelles) wurde auf einer Länge<br />

von jeweils 200 Metern ein neuartiger<br />

Belag mit besonderen thermischen<br />

und akustischen Eigenschaften<br />

aufgebracht. Ziele sollen eine<br />

Reduzierung des Verkehrslärms<br />

um 50 % und eine Senkung der<br />

Lufttemperatur um zwei Grad sein.<br />

Frankreich erleben · <strong>Winter</strong> <strong>2018</strong>/<strong>2019</strong> · 11

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