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Nr. 40/41 - Netzwerk Recherche

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Jahreskonferenz 2008 von <strong>Netzwerk</strong> <strong>Recherche</strong> – READER für Samstag, 14. Juni 2008<br />

Referatsleiter beim Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit<br />

1. Welche Erfahrungen mit dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) haben Sie beim<br />

Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit als Ombudsstelle gesammelt?<br />

Wie wird das Gesetz genutzt und wo liegen die Hauptprobleme, deretwegen sich Antragsteller mit der<br />

Bitte um Vermittlung an das Bundesamt wenden?<br />

Nach meiner Einschätzung ist das Gesetz gut angenommen worden, wird aber bei Weitem noch nicht<br />

so genutzt, wie viele gehofft und manche befürchtet haben. Allerdings beschäftigt sich der<br />

Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit nur mit den Problemfällen. Von<br />

Informationsersuchen, die zur Zufriedenheit der Antragsteller erfüllt werden, erlangt er überhaupt<br />

keine Kenntnis. Am Anfang sind unerwartet viele Beschwerden eingegangen, inzwischen ist ein<br />

Rückgang festzustellen, was aber nicht Desinteresse der Bürgerinnen und Bürger signalisieren muss,<br />

sondern auch ein Indiz dafür sein kann, dass die Behörden in ihrem Auskunftsverhalten<br />

bürgerfreundlicher geworden sind. Hauptprobleme bei den Beschwerden waren neben den üblichen<br />

Anfangsschwierigkeiten vor allem die Auskunftsverweigerung wegen Betriebs- und<br />

Geschäftsgeheimnissen Dritter.<br />

2. Bei der Gesetzesberatung gab es von Seiten der Kritiker immer wieder die Befürchtung, die Ämter<br />

würden lahm gelegt und mit unsinnigen Anträgen von so genannten Querulanten überflutet. Wie ist<br />

Ihre Bilanz anhand der Praxiserfahrung?<br />

Diese Befürchtungen haben sich überhaupt nicht bestätigt. Zwar hat es vereinzelt auch Fälle<br />

gegeben, die in diese Richtung gingen, die Verwaltungen konnten damit aber nach meiner Erfahrung<br />

sehr gut umgehen.<br />

3. Was kann der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit konkret für die<br />

Antragsteller tun?<br />

Zunächst kann er ihn - schon im Vorfeld einer Antragstellung - über seine Rechte informieren und<br />

beraten, wie er konkret seinen Antrag am besten stellt. Verweigert eine Bundesbehörde ganz oder<br />

teilweise die gewünschte Akteneinsicht oder Auskunft, kann er im Gespräch mit der Behörde das<br />

tatsächliche Vorliegen der gesetzlichen Ausnahmen überprüfen und Kompromissmöglichkeiten<br />

ausloten. Obwohl der Bundesbeauftragte kein Weisungsrecht und keine wirklichen<br />

Sanktionsmöglichkeiten hat, ist es so gelungen, in der überwiegenden Zahl der Beschwerden eine für<br />

den Antragsteller günstige Lösung zu erreichen.<br />

4. Journalisten gehören bisher nicht zu den Hauptnutzern des Gesetzes. Woran liegt deren<br />

Zurückhaltung Ihrer Meinung nach?<br />

Zunächst ist das Gesetz nicht speziell für Journalisten gemacht worden, sondern in erster Linie für die<br />

Bürgerinnen und Bürger. Außerdem sind die neuen Ansprüche nur eine <strong>Recherche</strong>möglichkeit neben<br />

vielen anderen, so hat es immer schon Auskunftsansprüche nach den Landespressegesetzen<br />

gegeben. Vielleicht besteht auch im Einzelfall die Sorge, die Behörden durch Anträge nach dem IFG<br />

„aufzuschrecken“ und so die eigene <strong>Recherche</strong> eher zu behindern.<br />

5. Welche Tipps für den Antrag und den Umgang mit den Behörden können Sie insbesondere<br />

Journalisten geben?<br />

Die Anträge sollten so präzise wie möglich gestellt werden. Außerdem sollte man sich bereits im<br />

Vorfeld mit möglichen gesetzlichen Ablehnungsgründen vertraut machen und den Antrag<br />

entsprechend anpassen, um es den Behörden bei der Ablehnung nicht zu einfach zu machen.<br />

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