Nr. 40/41 - Netzwerk Recherche
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Jahreskonferenz 2008 von <strong>Netzwerk</strong> <strong>Recherche</strong> – READER für Samstag, 14. Juni 2008<br />
Referatsleiter beim Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit<br />
1. Welche Erfahrungen mit dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) haben Sie beim<br />
Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit als Ombudsstelle gesammelt?<br />
Wie wird das Gesetz genutzt und wo liegen die Hauptprobleme, deretwegen sich Antragsteller mit der<br />
Bitte um Vermittlung an das Bundesamt wenden?<br />
Nach meiner Einschätzung ist das Gesetz gut angenommen worden, wird aber bei Weitem noch nicht<br />
so genutzt, wie viele gehofft und manche befürchtet haben. Allerdings beschäftigt sich der<br />
Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit nur mit den Problemfällen. Von<br />
Informationsersuchen, die zur Zufriedenheit der Antragsteller erfüllt werden, erlangt er überhaupt<br />
keine Kenntnis. Am Anfang sind unerwartet viele Beschwerden eingegangen, inzwischen ist ein<br />
Rückgang festzustellen, was aber nicht Desinteresse der Bürgerinnen und Bürger signalisieren muss,<br />
sondern auch ein Indiz dafür sein kann, dass die Behörden in ihrem Auskunftsverhalten<br />
bürgerfreundlicher geworden sind. Hauptprobleme bei den Beschwerden waren neben den üblichen<br />
Anfangsschwierigkeiten vor allem die Auskunftsverweigerung wegen Betriebs- und<br />
Geschäftsgeheimnissen Dritter.<br />
2. Bei der Gesetzesberatung gab es von Seiten der Kritiker immer wieder die Befürchtung, die Ämter<br />
würden lahm gelegt und mit unsinnigen Anträgen von so genannten Querulanten überflutet. Wie ist<br />
Ihre Bilanz anhand der Praxiserfahrung?<br />
Diese Befürchtungen haben sich überhaupt nicht bestätigt. Zwar hat es vereinzelt auch Fälle<br />
gegeben, die in diese Richtung gingen, die Verwaltungen konnten damit aber nach meiner Erfahrung<br />
sehr gut umgehen.<br />
3. Was kann der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit konkret für die<br />
Antragsteller tun?<br />
Zunächst kann er ihn - schon im Vorfeld einer Antragstellung - über seine Rechte informieren und<br />
beraten, wie er konkret seinen Antrag am besten stellt. Verweigert eine Bundesbehörde ganz oder<br />
teilweise die gewünschte Akteneinsicht oder Auskunft, kann er im Gespräch mit der Behörde das<br />
tatsächliche Vorliegen der gesetzlichen Ausnahmen überprüfen und Kompromissmöglichkeiten<br />
ausloten. Obwohl der Bundesbeauftragte kein Weisungsrecht und keine wirklichen<br />
Sanktionsmöglichkeiten hat, ist es so gelungen, in der überwiegenden Zahl der Beschwerden eine für<br />
den Antragsteller günstige Lösung zu erreichen.<br />
4. Journalisten gehören bisher nicht zu den Hauptnutzern des Gesetzes. Woran liegt deren<br />
Zurückhaltung Ihrer Meinung nach?<br />
Zunächst ist das Gesetz nicht speziell für Journalisten gemacht worden, sondern in erster Linie für die<br />
Bürgerinnen und Bürger. Außerdem sind die neuen Ansprüche nur eine <strong>Recherche</strong>möglichkeit neben<br />
vielen anderen, so hat es immer schon Auskunftsansprüche nach den Landespressegesetzen<br />
gegeben. Vielleicht besteht auch im Einzelfall die Sorge, die Behörden durch Anträge nach dem IFG<br />
„aufzuschrecken“ und so die eigene <strong>Recherche</strong> eher zu behindern.<br />
5. Welche Tipps für den Antrag und den Umgang mit den Behörden können Sie insbesondere<br />
Journalisten geben?<br />
Die Anträge sollten so präzise wie möglich gestellt werden. Außerdem sollte man sich bereits im<br />
Vorfeld mit möglichen gesetzlichen Ablehnungsgründen vertraut machen und den Antrag<br />
entsprechend anpassen, um es den Behörden bei der Ablehnung nicht zu einfach zu machen.<br />
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