höh enzollerische heimat - Hohenzollerischer Geschichtsverein eV
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HERBERT BURKARTH<br />
Der Besitz des ehemaligen Frauenklosters Mariaberg<br />
in hoh<strong>enzollerische</strong>n Ortschaften<br />
Das Frauenkloster Mariaberg kam 1802 an Württemberg<br />
mit der Begründung, daß es „gänzlich von Zwiefalten abhängig"<br />
sei. Das stimmt aber nicht, denn Mariaberg<br />
unterstand nur der geistlichen Aufsicht von Zwiefalten.<br />
Das Kloster war aus seiner Umgebung heraus entstanden<br />
und lebte mit ihr. Bis 1700 waren die jeweiligen Inhaber<br />
der Herrschaft Gammertingen Schirmvögte. Danach war<br />
das Kloster völlig selbständig. Es bestand nur eine lose<br />
Verbindung zur Reichsritterschaft in Ehingen. Die Gründungsgesrhichte<br />
von Mariaberg ist bis heute nicht aufgeklärt.<br />
Es entstand aus dem Rittergut Berg, dessen Inhaber<br />
nach der Gründungsaussage die Grafen von Montfort<br />
waren. Die spätere Tradition bezeichnet neben den Grafen<br />
von Montfort die Grafen von Württemberg und die Grafen<br />
von Veringen als Klosterstifter. Nur der Anteil der<br />
Grafen von Württemberg (Grf. Ulrich der Stifter) läßt<br />
sich noch abgrenzen. Von dieser Seite stammte ein Teil<br />
des Dorfes Bronnen und 4 Höfe in Mägerkingen; vielleicht<br />
auch Besitz in Neufra. Neben dem eigentlichen Klostergebiet<br />
hatte Mariaberg weit verstreuten Besitz in der<br />
Umgebung, der von Sigmaringen im Süden, bis Reutlingen<br />
im Norden reichte. Der Streubesitz konzentrierte sich<br />
aber hauptsächlich in der Herrschaft Gammertingen.<br />
Erwerb und Arten des Besitzes<br />
Im Anfang einer Klostergründung stand immer eine<br />
größere Schenkung als Grundstock, um das Kloster überhaupt<br />
lebensfähig zu machen. Wie schon erwähnt, läßt<br />
sich dies in unserem Fall geschichtlich nicht mehr erfassen.<br />
Erst ab 1300 unterrichten die Urkunden über Erwerb und<br />
Verlust von Besitz. In der Frühzeit standen Stiftungen<br />
und Schenkungen im Vordergrund Im 14. und 15. Jahrhundert<br />
wurde der Besitz hauptsächlich durch Käufe von<br />
Grundstücken und Rechten erweitert Hinzu kam die Mitgift<br />
von Klosterfrauen, Stiftungen von Zinsen für Seelenmessen<br />
und Einkäufen von Pfrüdnern.<br />
Dit Höfe des Klosters in der Umgebung werden als Erblehen<br />
bezeichnet. Da alle Höfe gleichzeitig der jeweiligen<br />
Grundherrschaft erblehenspflichtig waren, dürfte die Bezeichnung<br />
Erblehen nicht ganz korrekt sein. Wahrscheinlich<br />
handelte es sich meistens nur um Teile eines Erblehens<br />
oder Vogtrechte. So mußten z. B. alle Höfe in<br />
Neufra eine Abgabe von Vogthaber leisten. Weglösin<br />
(Abgabe be-'m Tode des Inhabers) ist selten. Nur in Mägerkingen<br />
mußten die Höfe Weglösin und Handlohn<br />
geben (Handlohn bei der Übernahme durch einen neuen<br />
Inhaber). Auch die Hohe der Abgaben ist sehr unterschiedlich.<br />
Sie bestanden aus Geld, Veesen, Haber,<br />
Schweineschultern, Hühnern und Eiern. Die Abgabe von<br />
Hühnern erfolgte teilweise als Herbst oder Fastnachtshennen,<br />
was die Anerkennung einer Leibeigenschaft bedeutet.<br />
Die Rechtsverhältnisse sind also sehr kompliziert<br />
und kaum mehr zu entwirren. Grundlage vorliegender<br />
Untersuchung ist das Lagerbuch von 1727, das um 1750<br />
abgeschlossen wurde. Der Teil des Lagerbuches, welcher<br />
die Orte des Fürstentums Hohenzollern-Sigmaringen betrifft,<br />
kam nach der Säkularisation nach Sigmaringen. Er<br />
befindet sich jetzt im Fürstlichen Ärch v. Der andere Teil<br />
kam in das Kammeralamt Pfullingen. Es befindet sich<br />
jetzt mit dem ehemaligen Klosterarchiv im Hauptstaatsarchiv<br />
Stuttgart. Es sind auch noch ältere Lagerbücher<br />
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vorhanden, die jedoch nicht so ausführlich sind. Der Erwerb<br />
des Klosterbesitzes nach 1300 ist teilweise noch aus<br />
den Urkunden des Klosterarchives zu ermitteln. Die Urkunden<br />
aus der Zeit vor 1300 sind Fälschungen und deshalb<br />
nicht verwertbar.<br />
Sigmaringen<br />
Der Besitz des Klosters in Sigmaringen bestand aus zwei<br />
Wiesen, der Hedinger Wies und der Käppeleswies am<br />
Laizer Fußweg. Der Besitz umfaßte 4 Mannsmahd, dürfte<br />
also nur einen Teil der genannten Fluren darstellen.<br />
Hettingen<br />
Die Einkünfte aus Hettingen waren klein. Das Kloster<br />
hatte hier ein Haus „am Brunnen" (unterhalb des „Ochsen")<br />
und einen Garten bei der Kapelle. Das Haus war<br />
auf einer Wiese erbaut, die 1410 der Gammertinger Bürger<br />
Heinz Schipfer seiner Tochter Othilia im Kloster zu<br />
Berg vermacht hatte. 1364 vermachte Konrad der Mälchinger,<br />
gesessen zu Hustnegg (bei Gammertingen) dem<br />
Kloster seine Wiese in der Braite zu Hettingen, des Mälchingers<br />
Acker genannt. Das Grundstück wurde später<br />
verkauft. 1474 hatte das Kloster in Hettingen noch 5<br />
Grundstücke.<br />
Kettenacker<br />
Mit dem Besitz in Kettenacker hatte das Kloster viel<br />
Ärger. 1445 erwarb Mariaberg von Heinz Späglin, Bürger<br />
zu Gammertingen, einen Hof in Kettenacker. In einer<br />
Urkunde von 1447 machte der Grundherr Hans von Rechberg<br />
„um seines Seelenheiles willen" den Hof lehensfrei.<br />
Das bedeutete, daß das Kloster den Hof als Fallehen<br />
ansah und ihn nur für eine beträchtliche Summe (Ehrschatz)<br />
verlieh. Außerdem wurden Abgaben an die weltliche<br />
Herrschaft (Speth zu Hettingen) verweigert. Von<br />
dieser wurde clie Rech'bergsche Urkunde nie anerkannt.<br />
Vermutlich ist sie tatsächlich eine Fälschung, denn sie<br />
unterscheidet sich in der Schrift deutlich von den anderen<br />
Rechbcrgcr Urkunden. Auch entsprach es durchaus nicht<br />
dem Charakter des „Tollen Rechbergers", sich für sein<br />
Seelenheil in Unkosten zu stürzen. Die Folge war ein<br />
Prozeß, der sich über mehr als zweihundert Jahre hinzog.<br />
Erst am Ende des 18. Jahrhunderts kam es zu einer gütlichen<br />
Einigung. Zahlreiche Briefe und Rechtsgutachten<br />
über diesen Streit be: Inden sich im Fürstlichen Archiv<br />
Sigmaringen und im Hauptstaatsarchiv Stuttgart. Außer<br />
diesem Lehenshof hatte das Kloster in Kettenacker noch<br />
ein kleineres Gut, aus dem es eine Abgabe an Getreide<br />
bezog.<br />
Gammertingen<br />
In Gammertingen hatte das Kloster seinen größten auswärtigen<br />
Besitz. Mindestens ein Drittel der Markung war<br />
in irgendeiner Form nach Mariaberg zinspflichtig. Der<br />
Besitz war teilweise sehr alt. Schon 1299 verzichtete Graf<br />
Heinrich von Veringen auf seine Gefälle, die er von Leuten<br />
bezog, die dem Kloster zu Berg und dem St.-Michaels-<br />
Altar zu Gammertingen zinsbar waren. In der gleichen<br />
Urkunde wird ein Grundstück des Klosters erwähnt, gelegen<br />
an dem Weiher zu Gammertingen. Dieser Weiher<br />
lag in der Gegend des heutigen Hotel „Kreuz". Später