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höh enzollerische heimat - Hohenzollerischer Geschichtsverein eV

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HERBERT BURKARTH<br />

Der Besitz des ehemaligen Frauenklosters Mariaberg<br />

in hoh<strong>enzollerische</strong>n Ortschaften<br />

Das Frauenkloster Mariaberg kam 1802 an Württemberg<br />

mit der Begründung, daß es „gänzlich von Zwiefalten abhängig"<br />

sei. Das stimmt aber nicht, denn Mariaberg<br />

unterstand nur der geistlichen Aufsicht von Zwiefalten.<br />

Das Kloster war aus seiner Umgebung heraus entstanden<br />

und lebte mit ihr. Bis 1700 waren die jeweiligen Inhaber<br />

der Herrschaft Gammertingen Schirmvögte. Danach war<br />

das Kloster völlig selbständig. Es bestand nur eine lose<br />

Verbindung zur Reichsritterschaft in Ehingen. Die Gründungsgesrhichte<br />

von Mariaberg ist bis heute nicht aufgeklärt.<br />

Es entstand aus dem Rittergut Berg, dessen Inhaber<br />

nach der Gründungsaussage die Grafen von Montfort<br />

waren. Die spätere Tradition bezeichnet neben den Grafen<br />

von Montfort die Grafen von Württemberg und die Grafen<br />

von Veringen als Klosterstifter. Nur der Anteil der<br />

Grafen von Württemberg (Grf. Ulrich der Stifter) läßt<br />

sich noch abgrenzen. Von dieser Seite stammte ein Teil<br />

des Dorfes Bronnen und 4 Höfe in Mägerkingen; vielleicht<br />

auch Besitz in Neufra. Neben dem eigentlichen Klostergebiet<br />

hatte Mariaberg weit verstreuten Besitz in der<br />

Umgebung, der von Sigmaringen im Süden, bis Reutlingen<br />

im Norden reichte. Der Streubesitz konzentrierte sich<br />

aber hauptsächlich in der Herrschaft Gammertingen.<br />

Erwerb und Arten des Besitzes<br />

Im Anfang einer Klostergründung stand immer eine<br />

größere Schenkung als Grundstock, um das Kloster überhaupt<br />

lebensfähig zu machen. Wie schon erwähnt, läßt<br />

sich dies in unserem Fall geschichtlich nicht mehr erfassen.<br />

Erst ab 1300 unterrichten die Urkunden über Erwerb und<br />

Verlust von Besitz. In der Frühzeit standen Stiftungen<br />

und Schenkungen im Vordergrund Im 14. und 15. Jahrhundert<br />

wurde der Besitz hauptsächlich durch Käufe von<br />

Grundstücken und Rechten erweitert Hinzu kam die Mitgift<br />

von Klosterfrauen, Stiftungen von Zinsen für Seelenmessen<br />

und Einkäufen von Pfrüdnern.<br />

Dit Höfe des Klosters in der Umgebung werden als Erblehen<br />

bezeichnet. Da alle Höfe gleichzeitig der jeweiligen<br />

Grundherrschaft erblehenspflichtig waren, dürfte die Bezeichnung<br />

Erblehen nicht ganz korrekt sein. Wahrscheinlich<br />

handelte es sich meistens nur um Teile eines Erblehens<br />

oder Vogtrechte. So mußten z. B. alle Höfe in<br />

Neufra eine Abgabe von Vogthaber leisten. Weglösin<br />

(Abgabe be-'m Tode des Inhabers) ist selten. Nur in Mägerkingen<br />

mußten die Höfe Weglösin und Handlohn<br />

geben (Handlohn bei der Übernahme durch einen neuen<br />

Inhaber). Auch die Hohe der Abgaben ist sehr unterschiedlich.<br />

Sie bestanden aus Geld, Veesen, Haber,<br />

Schweineschultern, Hühnern und Eiern. Die Abgabe von<br />

Hühnern erfolgte teilweise als Herbst oder Fastnachtshennen,<br />

was die Anerkennung einer Leibeigenschaft bedeutet.<br />

Die Rechtsverhältnisse sind also sehr kompliziert<br />

und kaum mehr zu entwirren. Grundlage vorliegender<br />

Untersuchung ist das Lagerbuch von 1727, das um 1750<br />

abgeschlossen wurde. Der Teil des Lagerbuches, welcher<br />

die Orte des Fürstentums Hohenzollern-Sigmaringen betrifft,<br />

kam nach der Säkularisation nach Sigmaringen. Er<br />

befindet sich jetzt im Fürstlichen Ärch v. Der andere Teil<br />

kam in das Kammeralamt Pfullingen. Es befindet sich<br />

jetzt mit dem ehemaligen Klosterarchiv im Hauptstaatsarchiv<br />

Stuttgart. Es sind auch noch ältere Lagerbücher<br />

62<br />

vorhanden, die jedoch nicht so ausführlich sind. Der Erwerb<br />

des Klosterbesitzes nach 1300 ist teilweise noch aus<br />

den Urkunden des Klosterarchives zu ermitteln. Die Urkunden<br />

aus der Zeit vor 1300 sind Fälschungen und deshalb<br />

nicht verwertbar.<br />

Sigmaringen<br />

Der Besitz des Klosters in Sigmaringen bestand aus zwei<br />

Wiesen, der Hedinger Wies und der Käppeleswies am<br />

Laizer Fußweg. Der Besitz umfaßte 4 Mannsmahd, dürfte<br />

also nur einen Teil der genannten Fluren darstellen.<br />

Hettingen<br />

Die Einkünfte aus Hettingen waren klein. Das Kloster<br />

hatte hier ein Haus „am Brunnen" (unterhalb des „Ochsen")<br />

und einen Garten bei der Kapelle. Das Haus war<br />

auf einer Wiese erbaut, die 1410 der Gammertinger Bürger<br />

Heinz Schipfer seiner Tochter Othilia im Kloster zu<br />

Berg vermacht hatte. 1364 vermachte Konrad der Mälchinger,<br />

gesessen zu Hustnegg (bei Gammertingen) dem<br />

Kloster seine Wiese in der Braite zu Hettingen, des Mälchingers<br />

Acker genannt. Das Grundstück wurde später<br />

verkauft. 1474 hatte das Kloster in Hettingen noch 5<br />

Grundstücke.<br />

Kettenacker<br />

Mit dem Besitz in Kettenacker hatte das Kloster viel<br />

Ärger. 1445 erwarb Mariaberg von Heinz Späglin, Bürger<br />

zu Gammertingen, einen Hof in Kettenacker. In einer<br />

Urkunde von 1447 machte der Grundherr Hans von Rechberg<br />

„um seines Seelenheiles willen" den Hof lehensfrei.<br />

Das bedeutete, daß das Kloster den Hof als Fallehen<br />

ansah und ihn nur für eine beträchtliche Summe (Ehrschatz)<br />

verlieh. Außerdem wurden Abgaben an die weltliche<br />

Herrschaft (Speth zu Hettingen) verweigert. Von<br />

dieser wurde clie Rech'bergsche Urkunde nie anerkannt.<br />

Vermutlich ist sie tatsächlich eine Fälschung, denn sie<br />

unterscheidet sich in der Schrift deutlich von den anderen<br />

Rechbcrgcr Urkunden. Auch entsprach es durchaus nicht<br />

dem Charakter des „Tollen Rechbergers", sich für sein<br />

Seelenheil in Unkosten zu stürzen. Die Folge war ein<br />

Prozeß, der sich über mehr als zweihundert Jahre hinzog.<br />

Erst am Ende des 18. Jahrhunderts kam es zu einer gütlichen<br />

Einigung. Zahlreiche Briefe und Rechtsgutachten<br />

über diesen Streit be: Inden sich im Fürstlichen Archiv<br />

Sigmaringen und im Hauptstaatsarchiv Stuttgart. Außer<br />

diesem Lehenshof hatte das Kloster in Kettenacker noch<br />

ein kleineres Gut, aus dem es eine Abgabe an Getreide<br />

bezog.<br />

Gammertingen<br />

In Gammertingen hatte das Kloster seinen größten auswärtigen<br />

Besitz. Mindestens ein Drittel der Markung war<br />

in irgendeiner Form nach Mariaberg zinspflichtig. Der<br />

Besitz war teilweise sehr alt. Schon 1299 verzichtete Graf<br />

Heinrich von Veringen auf seine Gefälle, die er von Leuten<br />

bezog, die dem Kloster zu Berg und dem St.-Michaels-<br />

Altar zu Gammertingen zinsbar waren. In der gleichen<br />

Urkunde wird ein Grundstück des Klosters erwähnt, gelegen<br />

an dem Weiher zu Gammertingen. Dieser Weiher<br />

lag in der Gegend des heutigen Hotel „Kreuz". Später

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