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Wer nicht spurt, kriegt kein Geld - HARTZ IV Betroffene eV

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5. <strong>Wer</strong> <strong>nicht</strong> <strong>spurt</strong> … – Erfahrungen mit Sanktionen<br />

teilung soll ‚Back Office’ sein, um ungestört arbeiten<br />

zu können.“<br />

„Aber“, fragten wir weiter: „Führt das Fernhalten<br />

der Probleme <strong>nicht</strong> erst recht zu mehr Arbeit,<br />

weil die Leute gezwungen sind, in Ermangelung<br />

eines kurzen klärenden Gesprächs Widerspruch<br />

einzulegen und schließlich sogar vor Gericht<br />

zu gehen?“<br />

„Das ist richtig,“ wurde unserer Kollegin<br />

knapp zugestimmt. „Das wäre leicht zu ändern.“<br />

Der 31.5. kam, Zahltag, und Herr Kluge mußte<br />

feststellen, daß das JobCenter tatsächlich 104 €<br />

weniger überwiesen hatte.<br />

Am 11.6.07 hat Herr Kluge folgenden Spruch<br />

auf seinem Anrufbeantworter:<br />

„JobCenter Abc, Steinhardt. Guten Tag, Herr<br />

Kluge. Ich wollte Ihnen nur mitteilen, daß die<br />

Überprüfung der Sanktion ergeben hat, daß die<br />

Sanktion bleibt. Die Bewerbung war ausschließlich<br />

persönlich oder telefonisch nur zu erfolgen,<br />

<strong>kein</strong>e andere Form, was Sie <strong>nicht</strong> eingehalten<br />

haben. Tut mir leid, ich muß meine Entscheidung<br />

aufrechterhalten lassen. Außerdem sollten Sie<br />

bis 3.5. Rückantwort geben. Auch das hatten Sie<br />

leider <strong>nicht</strong> eingehalten. Wiederhören.“ 65<br />

Auch über das fristgerechte Beibringen der<br />

Rückantwort hatte Kluge sich ja in seiner Antwort<br />

zur Anhörung vom 9. Mai 2007 geäußert:<br />

„Da sich die Firma bisher noch <strong>nicht</strong> wieder<br />

gemeldet hat, bin ich davon ausgegangen, daß<br />

dies noch erfolgen wird. Aus diesem Grunde habe<br />

ich Ihnen auch das Antwortformular noch<br />

<strong>nicht</strong> gesendet“.<br />

Ratlos<br />

„Ich dachte, das sei ein persönlicher Angriff<br />

gegen mich. Ich überlegte, was die gegen mich<br />

haben konnten. Ich kannte meine pAp seit zweieinhalb<br />

Jahren. Alle halbe Jahre lege ich ihr<br />

meine Bewerbungsbemühungen vor. Sie hatte<br />

meine graphische Darstellung gelobt und meinen<br />

Bewerbungsflyer sogar als Vorlage für andere<br />

kopiert. Ich hatte meine Eingliederungsvereinbarung<br />

66 anstandslos unterschrieben, und sie hat<br />

auf meinen Wunsch Online-Bewerbungen anerkannt.<br />

Oder war es, weil ich die Umzugskosten-<br />

65<br />

anonymisiertes, ansonsten wortgetreues Originalzitat<br />

66<br />

siehe Kap. 2.1<br />

erstattung bei meinem Zwangsumzug gegen erheblichen<br />

Widerstand der Leistungsabteilung<br />

erstritten hatte? Irgendeinen Grund mußte es<br />

doch geben, daß man mir eine reinwürgen wollte.“<br />

Rat gefunden<br />

Ein Glücksfall war es, daß er im Mieterladen<br />

Rechtsrat fand. Rechtsanwältin Heike Jägertal<br />

sagte: „Der Fall ist glasklar, den gewinnen wir.“<br />

Mit Datum vom 23.6. schickt sie einen ausführlichen<br />

Widerspruch ans JobCenter.<br />

Sie schrieb u. a.: „Die allgemeine Ausführung,<br />

daß unser Mandant durch sein Verhalten das<br />

Zustandekommen der Tätigkeit vereitelt habe (...)<br />

ist unbestimmt und <strong>nicht</strong> ausreichend. Insofern<br />

ist der Bescheid bereits rechtsfehlerhaft und bedarf<br />

der Aufhebung.“ 67<br />

Chronologie der Bemühungen II<br />

August, der zweite Monat mit 30%iger Kürzung<br />

der Regelleistung.<br />

2.7.: Abhilfebescheid des JobCenters, Bearbeiterin<br />

Riedel: Die Sanktion wird aufgehoben. Man<br />

werde wieder zahlen, aber „lediglich aus formalen<br />

Gründen“ werde dem Widerspruch stattgegeben,<br />

und eine inhaltliche Prüfung werde folgen.<br />

Lediglich aus formalen Gründen?<br />

Auch Rechtsanwältin Jägertal freut sich in einem<br />

Brief an ihren Mandanten über Abhilfebescheid<br />

und Nachzahlung. Die trifft auch auf seinem<br />

Konto ein.<br />

Aber noch bevor ihn dieser Brief seiner Anwältin<br />

erreicht, trifft am 9. Juli schon wieder ein<br />

Sanktionsbescheid vom JobCenter ein, mit Datum<br />

vom 3. Juli, in dem eine Frau Wiluda eine<br />

erneute Sanktion verhängt, für die folgenden drei<br />

Monate, vom 1.8. bis 30.10. Der neue Sanktionsbescheid<br />

hat fast denselben Wortlaut, die<br />

Reihenfolge der jetzt für Herrn Kluge im Vergleich<br />

deutlich als Textbausteine erkennbaren<br />

Absätze ist leicht verändert. Es gibt einen Unterschied:<br />

67 Des weiteren führt sie aus: „Eine aktive Mitwirkung ist<br />

zweifellos gegeben, wenn der Widerspruchsführer am<br />

Tag des Erhalts des Vermittlungsvorschlags versucht,<br />

fernmündlichen Kontakt mit dem Arbeitgeber aufzunehmen<br />

und am folgenden Tag eine schriftliche Bewerbung<br />

absendet.“<br />

www.hartzkampagne.de Online-Version 2<br />

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