Wer nicht spurt, kriegt kein Geld - HARTZ IV Betroffene eV
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ständlicher Text genügt dieser Regelung <strong>nicht</strong>.<br />
Was wir als Selbstverständlichkeiten bezeichnen,<br />
ist also <strong>nicht</strong>s anderes als die Forderung nach<br />
Einhaltung der gesetzlichen Regelungen.<br />
Manche Antworten bzw. Vorschläge lassen erahnen,<br />
welche massiven Beeinträchtigungen und<br />
Notlagen Sanktionen für die <strong>Betroffene</strong>n mit sich<br />
bringen. Eine Beraterin kritisiert, daß „über die<br />
Möglichkeit der Lebensmittelgutscheine <strong>nicht</strong><br />
aufgeklärt“ wird und daß es infolge von Sanktionen<br />
zu Strom-Abschaltungen kommt (Nr. 14).<br />
Es müßten „Sachleistungen gewährt werden,<br />
zum Beispiel in Form von Fahrkarten, denn<br />
Schwarzfahren schafft neue Probleme: Schulden,<br />
und wie soll zum Beispiel zu Bewerbungsgesprächen<br />
gefahren werden?“ (ebd.) 152<br />
Die folgenden Verbesserungsvorschläge sind<br />
den gesetzlich zu knapp bemessenen Alg-II-<br />
Leistungen geschuldet. Sie müßten aber in einem<br />
Sozialstaat, dem diese Bezeichnung noch gebührt,<br />
gleichermaßen selbstverständlich sein, erst<br />
recht, wenn z.B. die Anzeichen von Kinderarmut<br />
immer deutlicher zutage treten.<br />
„Es müßte eine Einschulungspauschale und<br />
regelmäßig halbjährliche Schulpauschalen geben“,<br />
so eine Beraterin, und „das Schul- und Kita-Essen<br />
müßte kostenlos sein“ (Nr. 18). „Einmalige<br />
Leistungen müßten verstärkt möglich und<br />
flexibler am Bedarf ausgerichtet sein, Beispiel:<br />
Schulbedarf – für Einschulung gibt’s zum Beispiel<br />
NICHTS“ (Nr. 12).<br />
Eine andere Beraterin sieht die Notwendigkeit,<br />
für Kinder eine „Bekleidungsbeihilfe und andere<br />
Fördermöglichkeiten bezogen auf Vereine, Musikinstrumente<br />
und Ähnliches“ (Nr. 25) einzuführen.<br />
Außerdem wurden die Erhöhung des Regelsatzes<br />
und die Nicht-Anrechnung des Kindergeldes<br />
gefordert (Nr. 18).<br />
Diese zuletzt genannten Forderungen sind eher<br />
gegen die mit Hartz <strong>IV</strong> gewachsene Kinderarmut<br />
gerichtet. Sie „sprudelten“ aus einigen BeraterInnen<br />
heraus 153 , ohne daß sie den fehlenden Be-<br />
152 Welche Regelungen für Sachleistungen derzeit im SGB<br />
II enthalten sind, ist in Kap. 2 nachzulesen.<br />
153 Möglicherweise hatten die BeraterInnen dabei die frühere<br />
Sozialhilferegelung im Sinn, nach der Sachleistungen<br />
für unterschiedliche Bedarfe beantragt werden konnten.<br />
Mit Einführung von Hartz <strong>IV</strong> wurde diese Möglichkeit<br />
abgeschafft; theoretisch sollen vom Regelsatz Anspa-<br />
zug zu Sanktionen bemerkten. Die Forderungen<br />
verweisen auf die Entbehrungen vieler Hartz-<strong>IV</strong>-<br />
Familien. Entbehrungen, die besonders Kinder<br />
und Jugendliche treffen, wenn sie wegen <strong>Geld</strong>mangels<br />
faktisch von zahlreichen Aktivitäten ihrer<br />
Altersgruppe ausgeschlossen und in ihren<br />
Entwicklungsmöglichkeiten beschnitten sind.<br />
Diese Entbehrungen werden allerdings besonders<br />
kraß oder sogar existentiell, wenn ein Mitglied<br />
einer Mehr-Personen-Bedarfsgemeinschaft sanktioniert<br />
wird und die Leistungen reduziert oder<br />
gestrichen werden. Denn die Kürzung trifft alle.<br />
Schließlich wird wohl kaum jemand vom gemeinsamen<br />
Essen ausgeschlossen. Und – wenn<br />
obendrein die Wohnkosten gekürzt wurden –<br />
müssen sich alle das fehlende <strong>Geld</strong> vom Mund<br />
absparen, damit die Miete bezahlt werden kann.<br />
Eine Beraterin brachte es auf den Punkt, sie<br />
sprach von „Sippenhaftung bei Sanktionen – das<br />
jedenfalls ist die Folge.“ 154 (Nr. 14)<br />
Sanktionen sind unsinnig, unverhältnismäßig,<br />
unmenschlich<br />
Oben wurde das Problem angesprochen, daß<br />
die JobCenter häufig unpassende oder falsche<br />
Maßnahmen zuweisen.<br />
<strong>Wer</strong> eine solche unpassende oder falsche Maßnahme<br />
<strong>nicht</strong> antritt oder abbricht, muß mit einer<br />
Sanktion rechnen. Ohne Folgen bleibt es für diejenigen,<br />
die solche Zuweisungen vornehmen. 155<br />
Eine Beraterin, die in diesem Zusammenhang<br />
betont hatte, bei JobCenter-Angeboten müßten<br />
die persönlichen Kenntnisse und Fähigkeiten der<br />
Alg-II-Bezieher berücksichtigt werden, bemerkte<br />
gleich im Anschluß: „Sanktionen machen nur<br />
Sinn, wenn man den Leuten hinterher was Vernünftiges<br />
anbietet, zum Beispiel eine Stelle im<br />
ÖBS, eine passende Ausbildung oder sinnvolle<br />
rungen vorgenommen werden, ob für den Ersatz von<br />
<strong>nicht</strong> mehr funktionstüchtigen Geräten (Waschmaschine,<br />
PC), für andere notwendige Anschaffungen (Schuhe,<br />
Wintermantel), für Renovierungsarbeiten, etc. etc.<br />
154 Diese fatale Folge wurde von den Bundestagsabgeordneten<br />
<strong>nicht</strong> einmal (korrekt) wahrgenommen, als sie im Juli<br />
2006 der Verschärfung des Sanktionsparagraphen zustimmten.<br />
Siehe Auszug aus dem Bundestagsprotokoll<br />
im Anhang Seite 93<br />
155 Ebenso wenig werden Träger zur Verantwortung gezogen,<br />
die sehenden Auges unsinnige und unpassende<br />
Maßnahmen durchführen. Im Gegenteil – sie werden mit<br />
weiteren Zuweisungen belohnt.<br />
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