Wer nicht spurt, kriegt kein Geld - HARTZ IV Betroffene eV
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86<br />
ÜBERSICHT B<br />
Zu Kapitel 5.3, Frage 3: Einschätzungen zur Sanktionspraxis und zum Handeln der JobCenter-<br />
MitarbeiterInnen 190 durch die BeraterInnen<br />
(Zu den Ausführungen in Klammern: Runde Klammern enthalten Angaben der Befragten, dagegen<br />
haben wir unsere Anmerkungen in eckige Klammern gesetzt.)<br />
1. „In der Tendenz häufig rechtswidrig.“ / „Umstände des Einzelfalls werden vielleicht in der Hälfte<br />
der Fälle berücksichtigt.“<br />
2. (Keine Antwort möglich, weil viel zu wenige Sanktionsfälle)<br />
3. (Keine Antwort möglich, weil <strong>kein</strong>e Sanktionsfälle)<br />
4. (Keine Antwort möglich, weil zu wenige Sanktionsfälle.)<br />
5. „Ermessen zugunsten der <strong>Betroffene</strong>n wird eher <strong>nicht</strong> ausgeübt, Sanktionen werden durchgesetzt.“<br />
// Hintergrund-Infos: „Klienten haben häufig die Eingliederungsvereinbarung <strong>nicht</strong> verstanden,<br />
dies sind die meisten. Daß die vorgeschriebene Bewerbungsanzahl <strong>nicht</strong> eingehalten<br />
wird, ist meist auf Sprachprobleme 191 zurück zu führen.“<br />
6. „In den meisten Fällen war die Sanktion <strong>nicht</strong> angemessen, zum Beispiel weil Termine abgesagt<br />
worden waren oder weil die Maßnahme ganz unpassend war oder der Träger den Bewerber wegen<br />
Sprachproblemen <strong>nicht</strong> nehmen wollte.“ Problem: „Geglaubt wird dem Träger.“ // Weiteres<br />
Problem: „Häufig wird tatsächlich die geforderte Anzahl an Bewerbungen <strong>nicht</strong> vorgelegt – aber<br />
die geforderte Zahl ist oft völlig unsinnig.“<br />
7. „In ca. 50 % der Fälle wird das Verfahren <strong>nicht</strong> ordnungsgemäß durchgeführt – <strong>kein</strong>e Aufklärung<br />
oder <strong>kein</strong>e personenspezifische Aufklärung – oder der Sanktionsgrund als solcher ist <strong>nicht</strong><br />
geprüft worden.“ (Beispiel Terminversäumnis: Wenn bei Erkrankung ein Attest rechtzeitig abgeschickt<br />
wurde, die Post im JobCenter aber schlicht <strong>nicht</strong> weiter geleitet wurde oder verloren gegangen<br />
ist.) // Hintergrund-Infos: „Mindestens 60 bis 80 % der Beratung-Suchenden sind sehr<br />
bemüht, alles richtig zu machen. Das Problem bei manchen sind fehlende Rechtskenntnisse –<br />
die können aber <strong>nicht</strong> bei allen vorausgesetzt werden, die Alg II beziehen.“<br />
8. Eher selten rechtswidrig.<br />
9. (Keine Antwort möglich, weil zu wenige Sanktionsfälle.)<br />
10. (Keine Antwort möglich, weil es nur einen Sanktionsfall gab.)<br />
11. (Keine Antwort möglich, „weil zu wenige Sanktionierte in die Beratungsstelle kommen.“) //<br />
Hintergrund-Infos: [Mit Blick auf die Gründe für Sanktionen spricht die Beraterin ein bisher<br />
wenig beachtetes Problem an:] „Viele sind <strong>nicht</strong> in der Lage zu erkennen, was von ihnen verlangt<br />
wird, zum Beispiel bei psychischer Angeschlagenheit, Beispiel Eingliederungsvereinbarung,<br />
manche haben auch <strong>nicht</strong> realisiert, daß das System sich geändert hat.“<br />
190 Die im Folgenden wieder gegebenen Einschätzungen beziehen sich <strong>nicht</strong> nur auf das Handeln der JobCenter-<br />
MitarbeiterInnen bezogen auf Sanktionen, sondern gelegentlich auch auf die allgemeine JobCenter-Praxis.<br />
191 So die Beraterin der mehrsprachig ausgerichteten Beratungsstelle.<br />
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