Wer nicht spurt, kriegt kein Geld - HARTZ IV Betroffene eV
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Anhang<br />
12. „Eher selten rechtswidrig. Häufiger sind Sanktionen berechtigt als unberechtigt. Ermessen wird<br />
zum Teil ausgeübt, vielleicht halbe/halbe.“<br />
13. („Nicht zu beurteilen“, weil zu wenige Sanktionsfälle.)<br />
14. „Aufklärungs- und Beratungsfunktion wird eventuell <strong>nicht</strong> immer wahrgenommen, jedenfalls<br />
wohl <strong>nicht</strong> von allen JobCenter-Mitarbeitern.“ Oftmals ist <strong>nicht</strong> klar, warum es weniger <strong>Geld</strong><br />
gab – ob wegen Fehlberechnung oder Sanktion – das geht leider <strong>nicht</strong> immer aus den JobCenter-<br />
Schreiben hervor. 192<br />
15. „Die Verhängung von Sanktionen passiert relativ schnell“ / „Tatsachen und Verhaltensweisen<br />
werden einfach unterstellt.“ Beispiel: Ein-Euro-"Job" – „Die Sanktion wurde verhängt, obwohl<br />
dieser Job laut ärztlichem Attest, auch amtsärztlichem Attest(!), <strong>nicht</strong> angenommen werden<br />
muß. Hier wurde Weigerung unterstellt und die Sanktion ohne Zögern verhängt statt Gründe zu<br />
prüfen, die alles erklären würden.“<br />
16. Häufig rechtswidrig / „Überzogene Maßnahmen, häufig wird unterstellt, daß irgendwas <strong>nicht</strong><br />
abgegeben wurde.“ // Hintergrund-Infos (die rigide Entscheidungspraxis betreffend): In zwei<br />
oder drei Fällen wurden die Leistungen komplett eingestellt: in einem Fall wegen mehrfacher<br />
Terminversäumnis, in einem anderen Fall war zweimal eine Arbeit <strong>nicht</strong> angenommen worden.<br />
17. „Leider waren alle berechtigt.“ 193 „Ermessen wird gelegentlich auch ausgeübt.“<br />
// Hintergrund-Infos und Problem: „So ganz klar ist das den Leuten <strong>nicht</strong>, was sie unterschreiben“<br />
(Eingliederungsvereinbarung).<br />
18. Eher selten rechtswidrig / In der Tendenz wird Ermessen ausgeübt, bezogen aufs Thema ‚Wohnen’.<br />
19. (Keine Aussage)<br />
20. (Keine Antwort möglich.)<br />
21. Eher häufig oder eher selten rechtswidrig(?) – „das ist ganz, ganz unterschiedlich. Ob Ermessen<br />
ausgeübt wurde, ist auch in den Einzelfällen <strong>nicht</strong> erkennbar. Die ganze Palette ist vertreten“:<br />
von sozialrechtlich einwandfrei bis hin zur Willkür.<br />
22. „Es gibt <strong>kein</strong>e Ermessensausübung.“ [Der Berater ist Anwalt und benutzt den Begriff „Ermessen“<br />
streng juristisch.] // [Wie schnell oder auch unüberlegt Sanktionen verhängt werden, zeigt<br />
z. B. die folgende] Hintergrund-Infos: In allen fünf Sanktionsfällen mußten die Sanktionsbescheide<br />
nach einer erfolgreichen Einstweiligen Anordnung zurück genommen werden. Die<br />
Sanktionen seien im Grunde berechtigt gewesen (bzgl. der Anlässe); die Fälle wurden nur aus<br />
verfahrensrechtlichen Gründen gewonnen.<br />
192 Wenn es sich tatsächlich um eine Sanktion handelt und dies aus dem Schreiben des JobCenters <strong>nicht</strong> deutlich<br />
hervor geht, wäre die Sanktion genau genommen rechtswidrig, da ein Verwaltungsakt hinreichend bestimmt<br />
und verständlich sein muß.<br />
193 Gleich im nächsten Satz sagt die Beraterin, wie wenn sie auf den allseitigen Sparwillen der JobCenter hinweisen<br />
wolle: „Sehr stur ist das JobCenter hingegen bei Darlehensanträgen, zum Beispiel für eine neue, weil kaputte<br />
Waschmaschine.“<br />
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