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Wer nicht spurt, kriegt kein Geld - HARTZ IV Betroffene eV

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23. (Keine Antwort möglich, weil <strong>kein</strong>e Sanktionsfälle.)<br />

24. [Auf die Frage: ‚Eher häufig oder eher selten rechtswidrig(?)’ vermochte die Beraterin <strong>kein</strong>e<br />

Antwort zu geben. Bei der Frage, ob ‚Ermessen ausgeübt’ werde, mutmaßte sie spontan: „Davon<br />

gehe ich doch mal aus!“ Als ich auf die Erfahrungen mit Rechtsverstößen hinweise, ist sie überrascht.<br />

– Eine Erklärung dafür mag sein, daß die „<strong>nicht</strong> mal 10 Fälle“ in den letzten 6 Monaten<br />

sämtlich Sanktionsandrohungen waren.] // Hintergrund-Infos [allgemeiner Art, d.h. <strong>nicht</strong> nur<br />

bezogen auf Sanktionen]: Viele von denen, die in die Beratungsstelle kommen, sind „aus Unkenntnis<br />

oder schlicht Überforderung <strong>nicht</strong> in der Lage, immer genau zu wissen, wie sie sich<br />

verhalten müssen. Sie kennen die Spielregeln zu wenig, sind mitunter gutgläubig und häufig unerfahren.“<br />

25. [Keine Angaben zur Zahl der Sanktionsfälle; die Aussagen sind allgemeiner Art, d.h. <strong>nicht</strong> bezogen<br />

auf Sanktionen: Es gibt „große Unterschiede zwischen den einzelnen JobCenter-<br />

MitarbeiterInnen“, auch sind die Bescheide „leider oft fehlerhaft“, jedenfalls bezogen „auf<br />

Rückforderungen“.]<br />

26. „Fast alles, was wir hatten, war rechtswidrig. Aber Beratung und Widerspruch haben oft geholfen,<br />

und wenn <strong>nicht</strong>, wurde [Antrag auf; d. Verf.] Einstweilige Anordnung empfohlen.“ // [Zum<br />

Stichwort „Ermessensausübung“ machte die Beraterin <strong>kein</strong>e explizite Aussage. Sie hatte jedoch<br />

zuvor anhand zweier Fälle plastisch beschrieben, wie leicht es zu einer Sanktionsandrohung<br />

kommt, wenn die Umstände des Einzelfalls <strong>nicht</strong> aufgeklärt werden.] In dem einen Fall gab es<br />

eine 10prozentige Sanktionsandrohung mit der Behauptung, ein Termin sei <strong>nicht</strong> wahrgenommen<br />

worden; tatsächlich war die Einladung <strong>nicht</strong> angekommen. In dem anderen Fall war eine<br />

Sanktion wegen Nicht-Erscheinens angedroht worden, obwohl dem JobCenter eine Krankschreibung<br />

vorlag.<br />

27. „Eher selten rechtswidrig, sie wenden das Gesetz an.“ Hat <strong>nicht</strong> das Gefühl, daß die JobCenter<br />

übereifrig handeln. // Hintergrund-Infos: Es gibt auch Leute, die <strong>kein</strong> Problem mit einer Sanktion<br />

haben, die sagen: „Ja, da hab’ ich was falsch gemacht.“<br />

28. Häufig rechtswidrige Praktiken, „aber <strong>nicht</strong> bezogen auf Sanktionen. In der Regel finden bei<br />

Sanktionen Anhörungen statt, aber auf die Gründe wird <strong>nicht</strong> eingegangen und die Sanktion<br />

wird dann ohne zu Zögern verhängt.“ [In dieser Beratungsstelle gab es „höchstens 5“ Sanktionsfälle.]<br />

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