Wer nicht spurt, kriegt kein Geld - HARTZ IV Betroffene eV
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40<br />
einen Ein-Euro-„Job“ abzulehnen, sollten vor<br />
Antritt mit dem pAp besprochen werden, heißt es<br />
in dem Papier.<br />
Da Herrn Just dies <strong>nicht</strong> gelungen war, trägt er<br />
nun alle Fragen und Sorgen dem Träger vor, mit<br />
all der Aufregung und Ungeduld, die er über die<br />
Monate und Jahre angesammelt hat. Die Prioll-<br />
Angestellten reagieren verständnislos: Man<br />
schickt ihn weg, er solle erst mal alles mit seinem<br />
JobCenter klären. 83 Einer der Mitarbeiter<br />
sagt, Herr Just sei für die Stelle „<strong>nicht</strong> mehr geeignet“.<br />
Die Projektleiterin werde am kommenden<br />
Montag darüber entscheiden, ob er die Stelle<br />
antreten werde oder <strong>nicht</strong>.<br />
Herr Just geht bestürzt nach Hause. In seiner<br />
Wahrnehmung ist die Stelle geplatzt. Und da die<br />
Teilnahme an der Maßnahme bei der Prioll zum<br />
Bestandteil der Eingliederungsvereinbarung gemacht<br />
wurde, ist er sich sicher, daß er jetzt mit<br />
einer Sanktion belegt wird.<br />
Er beschließt, dem JobCenter einen Bericht zu<br />
schreiben. Da es ihm jetzt unmöglich ist, die<br />
Eingliederungsvereinbarung zu erfüllen, will er<br />
sie für <strong>nicht</strong>ig erklären lassen, damit er aus der<br />
Sanktionsgefahrenzone kommt. Mittwochs ist<br />
das JobCenter sowieso zu, also beschließt er,<br />
sich für den Bericht die notwendige Zeit zu<br />
nehmen und ihn am Montag abzugeben, wie gewohnt<br />
persönlich. Das JobCenter antwortet ihm<br />
schon einen Tag später am 23. Oktober. Es lädt<br />
ihn zum Gespräch am 26.10. vor, mit dem Standardsatz<br />
„Ich möchte mit Ihnen über Ihr Bewerberangebot<br />
bzw. Ihre berufliche Situation sprechen.“<br />
Herr Just beschließt nun endlich, sich Hilfe<br />
zu organisieren, und er wendet sich an die<br />
Berliner Kampagne gegen Hartz <strong>IV</strong>, wo man ihm<br />
einen Beistand 84 für seinen Termin vermittelt.<br />
83<br />
Da man sich <strong>nicht</strong> die Zeit zur Klärung der Fragen<br />
nimmt, bleiben auch die unbeantwortet, die vor allem<br />
den Träger und den Einsatzort betreffen. Zwar können<br />
verbindliche Aussagen letztlich nur vom JobCenter getroffen<br />
werden, aber gerade bei Fragen, die den Träger<br />
und den Einsatzort betreffen, macht eine Klärung auch<br />
beim Träger Sinn, weil dieser dazu erfahrungsgemäß<br />
über mehr Informationen verfügt.<br />
84<br />
Nach § 13 SGB X hat man bei Gesprächen im JobCenter<br />
das Recht auf einen Beistand.<br />
Sanktionsabwehr I<br />
26. Oktober, 10 Uhr 30, bei Herrn Schuster,<br />
der wieder Justs pAp Lang-Emmerling vertritt.<br />
Es ist unklar, ob der Träger das JobCenter von<br />
Herrn Justs mißglücktem Arbeitsantritt informiert<br />
hat. Und trotz mehrfacher Nachfrage durch<br />
Herrn Justs Begleiterin, Frau Lennartz, bleibt<br />
dies seltsam im Dunkeln. Nein, der Träger habe<br />
<strong>nicht</strong> angerufen, was denn passiert sei beim Arbeitsantritt,<br />
fragt Herr Schuster.<br />
Herr Just berichtet. Beim Zuhören wirft Herr<br />
Schuster ein: „Sie haben <strong>kein</strong> Recht, dem Träger<br />
diese Fragen zu stellen!“, damit habe Samuel<br />
seine Ablehnung provoziert und sei schuld am<br />
Nichtzustandekommen der Maßnahme. „Da<br />
werden wir eine Sanktion verhängen müssen.“<br />
Er erhebt auch wiederholt den Vorwurf, „Sie<br />
haben uns <strong>nicht</strong> unverzüglich informiert“, als sei<br />
dies auch sanktionsrelevant. Dabei war mittwochs<br />
sowieso zu. „Und man soll ja immer alles<br />
schriftlich machen“, sagte Herr Just. „Vor Gericht<br />
zählt nur Schriftliches.“<br />
Herr Just und Frau Lennartz verwahren sich<br />
auch gegen Herrn Schusters Formulierung „Da<br />
haben Sie die Stelle <strong>nicht</strong> angetreten“. Herr Just<br />
hätte die Stelle ja angetreten. „Das sagen Sie!",<br />
sagt Herr Schuster. „Da steht Aussage gegen<br />
Aussage.“ Aussage gegen Aussage? Anfangs<br />
hatte Herr Schuster doch gesagt, daß es noch<br />
<strong>kein</strong>e Aussage des Trägers gäbe!<br />
Beistand Frau Lennartz unterbrach an dieser<br />
Stelle. Sie war noch <strong>nicht</strong> lange im Kampagnenkreis<br />
und unerfahren in der Materie, aber mitgekommen,<br />
um den erregten Herrn Just vor weiterer<br />
Konfrontation zu schützen. Ihr Gerechtigkeitssinn<br />
sagte ihr, daß alle Seiten gehört werden<br />
müssen, bevor eine Strafe verhängt wird, und so<br />
konnte sie dahingehend vermitteln, daß Herr<br />
Schuster den Träger jetzt sofort anrufen wollte.<br />
Nach geraumer Zeit, in der Herr Just und Frau<br />
Lennartz auf dem Flur auf den Ausgang des Telefonats<br />
warteten, kommt Herr Schuster ohne<br />
Ergebnisse aus seinem Büro. Die richtigen Ansprechpartner<br />
habe er <strong>nicht</strong> ans Telefon bekommen.<br />
Herr Just und Frau Lennartz beschließen, die<br />
Aufklärung des Tatbestandes selbst in die Hand<br />
zu nehmen und den Träger persönlich aufzusuchen.<br />
Vielleicht gab es Mißverständnisse, viel-<br />
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